Juni 1702,
981
492.
Conferenz der mit Spanien verbündeten Orte.
Lueern. 17112, 12. bis 14. Juni.
Staatsarchiv Lucer». Abschiedeband von I7V2.
Gesandte: Lucern. Johann Karl Balthasar, Schultheiß; Johann Rudolph Dürler, Ritter, alt-Schulthciß""d Panncrhcrr; Johann Martin Schwytzcr, Statthalter und Obcrzcughcrr; Jost von Flcckcnstcin, dcö Raths.
Joseph Antoir Püntincr, Landainmann; Franz Jgnaz Crivclli, Sekelmeistcr; Johann Martin Brand,^ Raths. Schwyz. Franz Lcodcgar Nidcröst, Landammann; Johann Dominik Bctschart, alt-Landammann."tcrwalden. Niklaus Jmfcld, Landammann; Johann Franz Anderhaldcn, des Raths von Obwaldcn;0)ai,n Kaspar Achermann, Landammann von Nidwaldcn. Zug. Johann Jakob Brandenberg, Statthalter;
Baptist Staub, Sekelmeistcr; Johann Heinrich Jtcn, alt-Ammann. Frciburg. Franz Philipp vonantcn genannt Heid, Schultheiß; Johann Peter Castclla, Sekelmeistcr. Appcnzcll-Jnnerrhodcn. Paul^r, Landammann. Abt von St. Gallen. Freiherr Gall Anton von Thurn, Obcrvogt zu Romanshorn.Zur Vorbcrathung der Geschäfte der Jahrrcchnungstagsazung, ilamcntlich der Verhältnisse des^ailändhchcn Staates und des ZugcrhandclS, versammelt sich diese Conferenz und erhält den Bericht, gesterno»dö sxs pxx kaiserliche Gesandte hier angekommen und verlange, sowie auch der spanische Gesandte,""z. Diese wird beiden auf morgen zugesagt und zugleich auch von einem Creditiv des französischensandten für Herrn Baron Kcnntniß genommen. I». Als dringlichstes Geschäft wird zuerst in die StreitigkeitWichen Stadt und Amt Zug eingetreten. Der Gesandte der Stadt Zug erstattet Bericht über das Resultatsiezten Conferenz in Brcmgartcn und über das eigenmächtige seitherige Vorschrcitcn der drei Gemeinde».
Gesandten der lcztcrn erwicdcrn, sie seien zu diesem Verfahren veranlaßt worden, nachdem ihr Begehren,^ ^"gehorsamen zur Gebühr anzuhalten, bei der Stadt kein Gehör gefunden habe; durch die Separationdie besondere Bcsczung der Acmtcr glauben sie das Libcll nicht vcrlczt zu haben, und was Fürsten- und. e gemeinsame Geschäfte betreffe, glauben sie auch künftig mit der Stadt gemeinsam verhandeln zu können;»nd^^ ge für eine Verhandlung dcö Geschäftes nicht instruirt; sofern man aber für das Vergangenestir das Künftige die Widcrspänstigcn gehorsam machen wollte, ließe sich ein Mchrcrcs davon reden.^ ^tadt rcplicirt, das hüncnbcrgische Jurisdictionalgcschäft gehöre nicht vor Stadt- und Amtörath, weildie Stadt bcschlagc; ebensowenig sei nach dem Libcll und dem Herkommen eine Söndcrung der dreiB ohne Wissen und Willen der Stadt zuläßig; sie lasse es daher einfach bei dem brcmgartischcn
ttst ^ verbleiben. Nachdem auch noch Schultheiß Balthasar über die lcztc brcmgartischc Conferenz Berichtb>crd allseitig das Bedauern ausgesprochen, daß dieses Geschäft an sämmtliche Orte habe gezogen
bikrd^ und wiederholt gewünscht, es möchte dasselbe wieder an die katholischen Orte zurükgcführt
solle»" ist, daß Stadt und Amt Zug ein ungctrcnntcs Ort sein und bleiben
^rt/' ^ glaubt man hierin vielleicht daS Mittel zu finden, das Geschäft wieder an die am Libcll bcthciligtcn">ht '"Zubringen, vorausgcsczt, daß diese sämmtlich den Parteien eindringlich empfehlen würden, im Fallu»d »^^"giichcr Minne die Sache rechtlich entscheiden zu lassen. Für diese Mitwirkung werden SchwyzPpcnzcll-Jnncrrhodcn besonders angegangen und dann den Parteien mit der auödrüklichcn Bemerkung,