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Juni 170Z,
Orte bei Bern kein Gehör finden sollten, findet man für geboten, auf den durch die eidgenössischen Ordnungenvorgczcichnetcn Staffeln vorzugehen und einen gemcincidgcnössischcn Entscheid nachzusuchen, zwar keineswegsin der Meinung, sich mit Bern in eine contradictorischc Rechtshandlung einzulassen, sondern nur zur Ein-richtung des PostwcsenS die Frage zu erläutern, ob es mit den gemcincidgcnössischen Vcrkommnisscn und denso genau zu Einem Leib verknüpften Freundschaftsbanden verträglich sei, daß das eine Ort dem andern dNPosten- und Botengänge so eng einschränke und die Briefporti so überlästig steigere. Ein solcher Realesdürfte allerdings nur mit Einrathcn der Orte, die sich bereits in's Mittel geschlagen, geschehen. Die franzö-sische und andere Briefpostcn belangend bringt die neue angeregte Route so viele Beschwerden mit sich, dasdavon wenig zu erwarten stehe, da sie das Gebiet von Oesterreich, des Bischofs von Basel, Neuenbürg unsFrankreich berührt und hierzu die allseitigen Bewilligungen einzuholen wären. Der Botenritt, durch den d>cBriefe abwechselnd durch Boten von Zürich und St. Gallen allwöchentlich nach Genf gefertigt und die deüeinlaufenden Briefschaften gemeinsam zurükgebracht würden, biete zwar auch seine Schwierigkeiten, doch kö»wman erwarten, daß beide Städte diesfalls die nämliche Freiheit genießen, wie Lucern, das ungehindert cign"und fremde Briefe über bcrnischcs Gebiet nach Solothurn führen lasse. Dieser Ritt könne um so wcnig^gesperrt werden, da Bern selbst den ungehinderten Transit zugestanden habe. Die Gesandten von St. GaR"eröffne», ihnen seien in lezter Zeit die Briefe wiederholt über Schaffhausen statt über Zürich zugekommen, ^sie, zwar ohne Bezahlung des Porto, angenommen haben. Die Fischer von Bern hätten ihnen des öst^'anerboten, die Briefe in vorthcilhaftcrm Preis über Schaafhausen zu fertigen. Hierüber wird Zürichsverlangt. Diese Eröffnungen insgcsammt werden darauf Rüthen und Bürgern von Zürich hintcrbracht.Als dieses Gutachten Tags darauf vor Rüthen und Bürgern genau erlesen und bcrathschlagt worden, ist ^lediglich dahin bestätigt worden, daß das ganze streitige Geschäft in allen seinen Umständen den zur J»t^Position erbetenen unbcthciligtcn reformirtcn Orten mitgcthcilt werde, was auch geschehen ist. Zürich hat da^unmaßgeblich die Meinung, daß die über Schaffhauscn nach St. Gallen gehenden Briefe einstweilen »"'angenommen und die Porti, jedoch unter Protestation, bezahlt werden können. Da Bern mittlerweile ^Handlungsweise der Postvcrwalter Fischer gebilligt hat, und die Fischer statt des ihnen versprochenen ^schusscs 4000 Franken für den eingesandten Conto und 3000 Franken für das Künftige, ehe und bevor ^die arrcstirtcn Briefe fortgeben, von dem kaufmännischen Direktorium in Zürich gefordert haben, wird in ^nochmalige Bcrathung niit den Gesandten von St. Gallen über die Errichtung des Botcnritts cingetr^'und derselbe definitiv nach altem Herkommen auf dem Fuße des eidgenössischen freien Handels und Wa»^gemäß dem Vertrag von l676 und des von Berit zugesagten freien Transits festgestellt. Den erste»macht der Zürcherbotc den lll. Juni und wird ihm zu dem Bchufe Ausweis und Instruction crtheilt.