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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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April t702. 9 7 5

der andern Orte verschoben, nnd werden die Gesandten nunmehr das Angehörte hinterbringen.^ ^l'ich Gtarllö hat diese Werbung bedenklich bcfnndcn und verbleibt einfach bei der Erbcinung. « l.d. Vogt.)

Besondere Verhandlungen der katholischen Orte.

2 ^ katholischen am zugcrischcn Libcll thcilhabcndcn Orte). In der Streitsache zwischen der Stadt) und dm drei äußere Gemeinden wird nochmals das Bedauern ausgesprochen, daß cS den katholischen

sind ' Bemühungen nicht gelungen ist, dieses Geschäft unter sich zu behalten. Uri und Schwyz

^ lustrnirt, dasselbe wieder in die Hände der Katholischen zurükzubringcn, indem cS bedenklich sei, wennzugewandten Orte, namentlich Biel, das selbst Untcrthan sei, über eines freien

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ouvcränitüt und Judicatur richten sollen; sie haben daher den Auftrag, wenn cö damit >cmcn

lolltc, eine Protestatio» einzulegen, damit es andern Orten nicht zum Präjudiz gereiche,entgegnen hierauf, cS habe niemals die Meinung gehabt, daß man der Souveränität undRi/"'" über dies Geschäft richten lassen wolle, sondern man lasse es des

^k>cr einfach bei dem Inhalt der Bünde verbleiben; ohne Vcrlczung des Anstandcs und ohnekv»> Mißtrauen könne man den übrigen Orten daö Geschäft nicht mehr entwinden, wohl aber

bei, g'> P""cicn dasselbe wieder an die katholischen Orte verleiten. Nachdem nun von gcsammtcn Ortenein freundlicher Vcrglcichsvorschlag zugestellt worden, führen die DeMlNen äHM

lathollschcn um LibcU therlhabenden Orten verschte'dene Beschwerden, namentlich bezüglich

gebc ""d bemerke», cS sei ihren Obern unmöglich, auf die bestimmte Zeit ihre Entschließung abzu-

^ pikten, daß die katholischen Orte die Sache wieder allein in ihre Hand nehmen und den Bütlcr

)vrcn möchten. Die Orte crwicdcrn hierauf, die drei Gemeinden seien selbst schuld, daß die Sache anschl gekommen; was aber die Evocation, die Vcrhörung BütlerS, und daß sie ihrer Obern Ent-

^ ^'"g nicht auf die bestimmte Zeit einbringen können, betreffe, wolle man den übrigen Orten hinterbringen.do>, 5 ^ Savoyc» verbündeten Orte). Die Antworten des Herzogs von Savoycn und dcS Markgrafen^'bomaö auf die ab lcztcr Tagsazung wegen der Bezahlung der Pensionen und Stipendien und derder 5^" ^ erlassenen Schreiben werden ungenügend befunden und Luccrn beauftragt, im Namen

schw ^ ernsthaftes Schreiben abzuerlassen. Zu diesem Zwckc »verde» die Orte ersucht, ihre wegen der^»ccrn^ " aufgenommene Kundschaften Luccrn behufs Beförderung an den Herzog einzusenden, i». Wie^ de» ^ bat sich daselbst Freiherr von Grüth angcineldct »urd den Erlaß eines GratulationSschrcibcnsSlly ^üser begehrt, nachdem einige katholische Orte dem König von Spanien ebenfalls gratulirt haben.Ver/ ^ entschuldigte, habe derselbe verlangt, man möchte doch dein Kaiser antworten und sein

(Lucer,/" bcrdankcn. Da diesfalls Niemand instruirt ist, »vird die Sache uä rekoronäum gcilommen. «.kand ^b»valden und Abt von St. Gallen). Es »vird ein Schreiben des eidgenössischen Agenten in Mai-

ist ^ Gelder der königlichen Stipendiaten mitgctheilt. Da aber auch hierüber Niemand instruirt

d»c Sache in den Abschied genommen und von Luccrn die Nachscndung dcS Schreibens zugesichert.

Adin sehe auch i» dem Abschnitte HerrschaftSangeleqenheite» :

>«.

Aier Lauter. ti. Art. »00. Obrigkeitl. Güter, Rechte, Gefülle. i. Art. 236. Stifte ». Klöster (Muri),

iej / . überh. l. Art. 207. Beziehungen z. Bischof v. Como.

' v. Art. 242. Fischerei.