Januar 1699.
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Verfügung wieder Kenntnis! geben. In Gcwärtigung dieser weiter» Mitteilung wird einstweilen nicht weiteri» den Gegenstand eingetreten. I'. Wolfgang Ernst Graf zu Isenburg und Büdingen erstattet den evan-gelischen Orten, von denen die V Städte ihm bei der Taufe Pathcnstcllc vertraten, seinen RcujahrSwunsch.Zürich soll denselben gebührend crwiedcrn. Da die nähere und endliche Bcrathung über die Entlassungder auf bcrnischcn, Gebiete befindlichen französischen Flüchtlinge auf diesen Tag angesagt war, so werden diediesfalls eingegangenen Schreiben der Gesandten von Großbritannien und Holland verlesen. Darin »lachens>c gegen die sofortige Abschiebung dieser Unglüklichcn, bevor sie einen sichern Aufenthaltsort gefunden, ein-dringliche Gegenvorstellungen ; cS werden auch die mündlichen Vorträge der Abgeordneten dcö Exulantcn-rvusistoriums in Bern angehört und die eingegebenen Rechnungen derselben verlesen. Einstimmig wirdbeschlossen, der Abmarsch dieser Flüchtlinge soll gleich nach demjenigen der Picmontescn stattfinden. Zürich,Basel, Schaffhauscn und die Stadt St. Gallen erklären sich unter Bezugnahme auf den Zürcher Abschieddem Januar 1694 dahin, daß Bern diese Leute in seinen Kosten bis nach Brugg führe und daselbst bisZur Abreise unterhalte; von dort hinweg sollen die Kosten von den V evangelischen Städten gemeinsamlsttragen und die Flüchtlinge nach näherer Abrede der Commissärc von Bern, Zürich und Schaffhauscn inAbthcilungcn von scchSzig bis höchstens hundert Personen, wie cS die erforderlichen Fuhren gestatten, überKaiscrstuhl und Ras; nach Thäingen geleitet >vcrdcn, woselbst die Eoiiuiiissärc von Zürich und SchaffhauscnAlles zur Weiterreise bereithalten sollen, wie solches für die Picmontescn vorgeschrieben ist. Von dort sollen siesanunt ihren Effekten noch höchstens eine Tagrcise weit befördert, die auf dem Armcnctat Stehenden aufKosten der V Städte mit einem Reisegeld von 2, beziehungsweise 1 RcichSthalcr, je nachdem die Personüber oder unter zehn Jahren ist, versehen und dann Gottes Vorsehung überlassen werden. Eine höhereblntcrstüjung bis auf höchstens 8 RcichSthalcr bleibt vorbehalten für angesehenere Personen, die diesfalls anb>c Commissärc in Thäingen ein besonderes Wortzeichen von Bern mitbringen. Gegen diesen Antrag stelltBern die Forderung auf, daß alle vom Wohnsizc der Flüchtlinge bis nach Thäingen erlaufenden Transport-u»d Vcrpflegungökostcn, sowie die ertheiltcn Reisegelder nach der fünsstädtischen Rcpartition von 1674 zutragen seien; der zürcherische Abschied vom Januar 1694 bcschlage nur die damalige, nicht vollständig auS-lzrführtc Emigration, und auö dem Umstände, daß Bern seither die Hälfte der Flüchtlinge auf seine Kostenürnoiiunci,, l^sse sich keine Verpflichtung für alle Folgezeit ableiten; sofern die andern Städte Bern in dieserBeziehung nicht entgegenkommen wollen, werde cö sein Betrcffniß der Flüchtlinge auf der ganzen Abreise'""erhalten und versehe», die übrigen aber alö bloße Passanten über die Grenze fettigen; in Betreff derbeantragten Reisegelder sei es übrigens einverstanden. Die andern vier Städte können auf diese Forderung'"cht eingehen und ersuchen Bern, ihre Gründe der Obrigkeit vorzutragen. Desgleichen beantragen sie für"'"mal die Bildung eines Fonds von 3lX>l) RcichSthalcr» nach der fünsstädtischen Scala zur Bestreitung allerAuslage» und der Reisegelder. In Gcmäßhcit deS lczten evangelischen Abschiedes zu Baden wird eine Avcrsal-ch»»»c von 12,l)<)<) RcichSthalcr für die bleibende Etablirung dieser Flüchtlinge angetragen, sobald diese sichcr-Wcllt fti. Dabei glauben Zürich, Basel und Schaffhauscn, cö sollte Bern hieran die Hälfte beitragen,"'"liegen aber dieses nur die RcpartitionSquotc von 1674 anerkennen will. St. Gallen entschlägt sich jederb'eöfälligen Bethciligung, mit Vorbehalt einer allsälligcn freiwilligen Gabe. Bei dieser Meinungsverschiedenheit""rd der Gegenstand in den Abschied genommen. Ein Antrag Berns, daß die übrigen vier Städte einen^"""nissär dorthin schikcn, um bei der Ausscheidung der alten, kränklichen und reiscuntüchtigcn Personen undb"' der Bestimmung der Reisegelder niitzubcrathcn, in der Meinung, daß die Zurükblcibcndcir. nach der