730
Zul! 1698,
Privilegiums eine Zcitfrist von dreißig Jahren eingeräumt worden; diese Auslegung sei aber unrichtig; manhabe keineswegs für die Jnstandsezung des Postwcsens dreißig Jahre einräumen wollen, sondern dessenmöglichst schnelle Bcwcrkstclligung vorausgcsezt in der Meinung, daß dann die Conccssion auf dreißig Jahregenossen werden könne. Ucbrigcns handle cS sich hier nicht um einen Vertrag, wie die Herren Fischer undMuralt glauben machen wollen, sonder» um ein Privilegium, welches der Disposition der V katholischen Orteunterworfen sei. Glarus rügt, daß sich bei ihnen wegen des neuen Postwcsens Niemand angemeldet habe.Auö Mangel allseitiger Instruction wird der Gegenstand in den Abschied genommen und die Beschwerde derGemeinde Lauis den Herren Fischer und Muralt mitgcthcilt, mit der Weisung, sich des Passes halber mitallen mitregiercndcn Orten zu verständigen, r—un. (S. u. d. Vogt.) tt. (Die die Grafschaft Badenregierenden Orte). Es wird berichtet, seit einiger Zeit werde das auf den Lauiscrmarkt getriebene, daselbstaber nicht verkaufte Vieh nach Mailand geführt und dort dann, nach Auflauf großer Unterhaltökostcn, u>»jeden Preis veräußert, so daß jene, welche in der Heimat solches Vieh auf Credit hin von der Hand geben,ihrer Ansprache verlustig werden. Es wird daher der Erlaß einer Verfügung angeregt, daß Vieh, welchesin LauiS nicht verkauft werden könne, wieder nach Hause getrieben werden müsse. Da aber einige Orte fürdieses Jahr schon besondere Verordnungen gemacht haben, wird der Gegenstand aü rvkeronüum genommen.»»—«««. (S. u. d. Vogtcicn u. Schirmortc.) (Die Abt st. gallischen Schirmorte.) In Betreff
des auf der Confercnz von Rorschach im Mai 1697 zwischen dem Abt und der Stadt St. Gallen noch meisterledigten Anstandes bezüglich Schadcnersazforderung und Gcnugthuung beider Parteien versammeln sich dieSchirmortc der Abtei auf das Ansuchen der Tagsazung und bringen zwischen den Parteien folgenden Vergleichzu Stande: t. In Betreff des Krcuztragens bei den Kreuzgängcn durch die Stadt bleibt es genau bei demInhalt des angeführten Abschieds von Rorschach; 2. über die bisherigen unbclicbigcn Vorgänge wird gegen-seitig vollkommene Vergessenheit ausgesprochen und für künftig von beiden Parteien gute Freundschaft undNachbarschaft gelobt; 3. im Uebrigen bleiben beide Parteien bei ihren Rechten und Gerechtigkeiten, Sprücheund Verträgen, Briefen, Siegeln und authentischen Gewahrsamcn, wie sie vor Erhebung dieses Streitesbestanden haben; 4. die Stadt St. Gallen, welche wegen Abänderung der Zölle, Schiff- und FuhrlöhneReklamationen stellt, wird an den Abt verwiesen, in dem guten Vertrauen, daß diesen nach Gebühr entsprochenwerde; 5. unter Vcrdankung der Mühe der Schirmortc versprechen beide Parteien, ihren Obern diesen Ver-gleich zu hinterbringen und dafür zu sorgen, daß bis auf Mitte August n. K. die endliche Erklärungcrtheilt werde.
Besondere Verhandlungen der katholischen Orte.
«II» (Die katholischen Orte und Wallis.) Es wird neuerdings beschlossen, unabläßig darauf st'dringen, daß die eidgenössischen Zöglinge im Eollcgium zu Mailand wieder zu den Jesuiten in die Schul'gcschikt, in Speise und Trank besser gehalten und die wälschcn Tischgängcr wcggcwicscn werden. Luccrn stl'hierüber an den Cardinal Caccia und nöthigcnfalls an den Papst selbst schreiben. Wallis verspricht, durchseinen bcsondcrn Agenten in Mailand für gleichen Zwck wirken zu lassen, i-i-i«. (Die mit Savoycn ver-bündeten Orte.) Ungeachtet der frühem Entschuldigung des Herzogs von Savoycn, daß cS ihm dermale"nicht möglich sei, die rükständigcn Pensionen und Stipendien zu bezahlen, und auf den erthciltcn Bericht, d"Stipendien seien wohl einigen, andern aber, „so nicht studirt haben," nicht entrichtet worden, wird gleichwohlbefunden, daß eine Mahnung nichts schaden möge. Mit dem dahcrigcn Schreiben wird Luccrn beauftrag'