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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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Oktober 1695.

Dabei nimmt der Bischof mit den Ehrcngcsandtcn, dem Dompropst und Domdccan am Mittlern Tischzu beiden Seiten aber sezcn sich die Domherren, die Inhaber der bischöflichen Erbämtcr und andere Edellc»t"«I. Am 10. Octobcr früh treten die Gesandten zur Bcrathung der dem Bischof vorzubringenden Punkte z>"sammcn und beschließen: 1. es soll darauf bcharrt werden, daß die vor Jahren eingeführte Erhöhung ^Adelsprobe, beziehungsweise die Erschwerung des Zutrittes zu den Stiftsstcllcn, gemildert werde; 2. daß b>ceidgenössischen Snbjcctc in dem BiSthum und auf den Collcgiatstiftcn auch möchten considcrirt werden,gegen aber auf eine Anregung wegen Anstellung von Edelknaben aus der Eidgenossenschaft verzichtet wird,weil der Bischof in dieser Sache sonst eine andere Organisation beabsichtige; 3. daß der Gcsandtschaftssccrcbübeim bischöflichen Kanzler auf Erhöhung des den Eidgenossen gegebenen Prädicatcö dringe; 4. daß der BiMdurch einen Ausschuß angegangen werde, den in fremden Diensten befindlichen eidgenössischen Osficicrcnseinem Bisthum auch einige Werbung zu gestatten; 5. daß die eidgenössische Garde von den bischöflicheBedienten mit Worten und vom Bischof in der Bekleidung etwas besser gehalten, auch des commandircill"'OfficicrS wegen eine Aenderung gemacht werde. Rüksichtlich der übrigen in Luccrn erwähnten Punkte, bellst'send die Alternative, den eilenden Zuzug und die Ausfertigung der Instrumente laßt man es bei der dortig"'Verabredung und der Entschließung Solothurnö bewenden. «». Nach dieser Unterredung werden die Gesandt^von den bischöflichen Hof-, Lehen- und Edclhcrrcn in das fürstliche Zimmer begleitet und dort zur Rech""'die Domherren aber zur Linken gcsezt. Auch der Landhofmeistcr wohnt bei und unten rechts wird vo>"Gesandtschaftssccrctär, links aber vom bischöflichen Kanzler die Feder geführt. Was nun zum Thcil jcztzum Thcil in der Folge verhandelt worden ist, weist der vom Gesandtschaftssccrctär anfgcscztc Hanptablch^'von denen zwei von ihm unterzeichnete Originalicn dem Bischof und dem Domstift, ein vom bischöfl'^Kanzler unterzeichnetes aber den Gesandten übergeben wurde. Nach dem Mittagsmahl begeben sich der BiM'die Gesandten, Domherren und Ehrengäste in das Jesuitcncollrgium, wo von der studirendcn Jugcnbwohl ausgesonncncö Schauspiel, den Bundcsact und die gegenseitige Freundschaft bcschlagcnd, sehr wohl ougeführt wird. Am 11. Octobcr, als am Tage des BundctstchwurcS, macht der Bischof dem Schult!?"^'Dürlcr in seinem Zimmer einen Besuch und äußert über die gestellten Begehren Folgendes: Die gc»»'neue Constitution wegen der Adelsprobc sei nicht auf die Eidgenossen abgesehen, indem gegenwärtig vieleeidgenössischem Herkommen am Domstift seien, und wer die vier Ahnen erweisen könne, werde cS a»cb ^Bezug auf die acht Ahnen zu thun im Stande sein; das Stift zu Dclöbcrg und die übrigen Bencficicn st^fast zur Hälfte mit Eidgenossen bcsczt und er werde auf sie immer um so mehr Rüksicht nehmen, als 0 'ihnen wohl zufrieden sei; wegen der Werbung könne er in Betracht seines Standes nichts Bestimmtessichern, aber er werde, wie bisher, derartigen Gesuchen nach Möglichkeit entsprechen; die eidgenössische»soldatcn wolle er gegen Beleidigungen in Worten und Werken bereitwillig in Schuz nehmen und Wzur Rede stellen; auch weigere er sich nicht, ihnen jedes dritte Jahr einen neuen Rok zu geben. Nach b'Unterredung begibt sich der Bischof mit den Gesandten in Kutschen, die übrige Begleitung aber zu ^Jesuitcnkirche, woselbst Fußvolk und Reiterei unter Gewehr stund. Die im Kirchcnhabit untcr derKollegiums stehenden Domherren inccnsircn den Bischof und ziehen mit ihm und den Gesandten in das ^

der Kirche, wo die leztcrn auf der Evangelienseite, die Domherren aber gegenüber Plaz nehmen. „D"war anmuthig, die Solennität herrlich, die Musik stattlich" und die Salven der Gewehre und Stükcselten m.t Trompeten- und Paukenschall. Nach diesem Act kehrt man in's Schloß zurük woselbst die köstl'Mahlzeit genommen wurde und Tischreden mit Musik und Salven abwechselten. Am 12 Oktober wäre»