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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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Zuli 1694.

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Instanz ein besseres nachbarliches Vcrhältniß eintreten lasse, so werde auch die Eidgenossenschaft freundlich^gegcnkonnncn. Ein Antrag, den Ankauf von Früchten außer Rheins zu verbieten, erhält keine Mehrheit,b" allem Anschein nach die Gctrcideprcisc in der Eidgenossenschaft nächstens tiefer zu stehen kommen werden^ im Reich, und dann der Früchtcnankaus ini Reich von selbst aufhören werde, I. (Alle Orte und die^gewandten, außer Solothnrn.) Oberst Bürkli von Zürich läßt durch zwei Officicrc berichten, es sei dieder vordcrösterrcichischcn Capitulation ausgelaufen, und bittet um Vcrhaltungsbcfchlc. Ein Antrag auf°uic Empfehlung dieses Regiments beim Inspektor und auf Reclamation wegen Soldbczahlnng in schlechter^chsmünze wird nicht beliebt, in crstcrcr Beziehung in der Erwartung, daß vstcrrcichischcrscitS für Fort-gang pks Dienstes Schritte gcthan werden sollten, wenn man das Kricgsvolk brauche, in lcztcrcr Beziehung^vegen, weil in neuester Zeit die Bezahlung in guten ReichSthalcrn geleistet worden sei. Ii. (Die XIII^e.) Der Bischof von Basel dankt durch eine Abordnung für die bisherige erfolgreiche Protection seines^lhums und empfiehlt dasselbe auch für die Zukunft. Es wird ihm die alte Dicnstbcrcitwilligkeit zuge-Wchcrt. ixx. (S. u. d. Bogtcien.)

Besondere Verhandlungen der katholischen Orte.

(Die mit Spanien verbündeten Orte.) Da man von der nculichcn Gcsandtichast nach Mailand"°6> keinen guten Erfolg verspürt hat und vielseitig geäußert wird, daß die entsprechenden Versicherungendortigen Regierung durch die Kanzlei und andere zu Mailand wieder vereitelt, ferner die von derGerung bewilligte Ausfuhr von Früchten und Wein durch die hohen Auflagen bedeutungslos gemacht'""den, so wird Luccrn beauftragt, beim Gubcrnator von Mailand, dem Castcllan und dem spanischensandten rindringliche Vorstellungen zu machen und zu verlangen, daß den eidgenössischen Untcrthancn die""l ihren im Mailändischcn gelegenen Gütern wachsenden Früchte ungehindert verabfolgt, die durchgeführten^bcnsmittcl nicht mit ungewohnten Auflagen beschwert und die Pensionen und alten Rcstanzcn laut Bünden,prägen und Versprechen entrichtet werden. Zugleich soll dem Abbatc Crivclli verdcutct werden, er solle^ eidgenössischen Angelegenheiten thätigcr befördern, ansonsten die Orte auf einen andern Agenten Bedacht"ehnicn müßten 55. (Die mit dem Bischof von Basel verbündeten Orte.) Eine Abordnung des BischofsBasel beschwert "sich, daß die Gefälle und Einkünfte dcö Domstiftcö im Elsaß gleich denen der fran-^'chen Untcrthancn mit' hohen Auflagen beschwert werden, während der Bischof die in seinen Landen befind-en Franzosen von allen Auflagen frei halte; wenn dies so fortdauere, so werde sich auch der Bischof eineBehandlung erlauben; der französische Gesandte habe auf Ersuchen der verbündeten Orte hierüber an'"König geschrieben, aber noch keinen Bescheid erhalten; die Orte möchten sich in Sachen weiter verwenden.

h gepflogener Besprechung mit dem französischen Gesandten wird NamenS der Orte an den König selbsthieben; der Gesandte verspricht, diesen Schritt zu untcrstüzcn. »n«. (S. u. Thurgau.) I»I»I». Aufnochmalige Anregung, daß die Gotteshäuser in der Eidgenossenschaft zur Unterhaltung der ConvcrtitcnFond zusammenlegen und den katholischen Orten zur Disposition überlassen sollten, wird zwar zur..^Utsamkeil gegen die unter diesem Titel vorkommenden Betrügereien gewarnt, gleichwohl aber beschlossen,^ ^ache der Verwendung dcö Nuntius zu empfehlen. ««»« I,I»I>. (S. u. d. Vogteicn.)