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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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Februar 1003.

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»ur wenig Schillinge geprägt und sei erbötig, dieselben Jedermann gegen RcichSthalcr auszuwechseln. Daher^"d Zug, das zu den meisten Klagen Anlaß gegeben, ersucht, mit der Prägung der kleinen Münzen,besonders der Schillinge, laut Abschieden einzuhalten, indem man sonst zu einem Verrüfe derselben schreiten"n'ißtk, sx—(S, n> d. Vogtcicn.) n. (Bern, Luccrn, Freiburg und Solothurn.) Da der Obcrherr vonNeuenbürg, Herzog von Longucville, der lcztc seines Stammes, neulich gestorben, haben sich für den Antrittb>e>er Souveränität zwei Prätendenten gezeigt, nämlich des Verstorbenen Schwester, die Herzogin von NcmourS,"vd dann der Fürst von Conti, jene von Erbrechts wegen, dieser auf Grund eines Testaments des Herzogs1668, also ein Jahr vor seiner Jntcrdietiou. Darüber soll nun in den nächsten sechs Wochen vonb"> »euenburgischen Ständen entschieden und die Investitur vorgenommen werden. Da bei dem Einflußbtidcr Prätendenten in Neuenbürg gefährliche Bewegungen zu befürchten stehen, so werden die Gubcrnatorenu»d StandcSräthe, auch zu Händen der gemeinen Stände, in einem Schreiben wohlmeinend ermahnt, jeglicher^Nzweiung vorzubeugen und die Entscheidung nach dem hergebrachten und verschriebenen Rechte zu treffen,^ür welchen Schritt man umsomehr die Genehmigung der Obrigkeiten erwartet, als Gefahr im Verzuge liegt.

Besondere Verhandlungen der katholischen Orte.

t. (Die mit Spanien verbündeten Orte.) Der eidgenössische Resident in Madrid berichtete in zwei^bchriftc», cr habe daö unterm 28. Oktober v. I. ihm übersandte Schreiben betreffend die Angelegenheiten" verbündeten Orte dem König mit seiner Empfehlung überreicht; dieser habe es au die StandcSräthevMvicst», welche aber noch nichts beschlossen haben. Es wird ihm daher in einem nochmaligen Schreiben^getragen, diesem Geschäfte stets sorgfältig obzuliegen und sich auch angelegen sein zu lassen, daß die anForderungen der in Portugal verwendeten Regimenter Beteiligten einmal möchten bezahlt werden. «.^ verschiedene Officicrc aus dem Regiment des Obersten Meyer an dem Falliment der Erben des vcr-vrbcncn Julius Karl Guidctti als Gläubiger bcthciligt sind und dem Vernehmen nach an den in der StadtGallen liegenden, in dieses Falliment gehörigen Mitteln sich ein Ucberschuß von einigen tausend Gulden"ausstellt, so wird der anwesende Gesandte der Stadt St. Gallen mündlich und Bürgermeister und Rath„och schriftlich ersucht, den diesseitigen Angehörigen vor den Auswärtigen die Priorität in der Collocation^»räumen, unter Anerbictung gleicher Bcrüksichtignng in vorkommenden Fallen, v. (Die mit Savoycn^'ündctcn Orte.) Auf daö Gerücht, der Herzog von Savoycn sei gesinnt, seinen Frcicompagnicn a»ö der^ Miosstlisch^ft Wallis einen Picmontcsen zum Obersten zu geben, wird beschlossen, dem savoyischcn^aiwwn vertraulich vorzustellen, daß man sich einem solchen Vorhaben allcö Ernstes widersczcn würde.^ ^n jh,„ deshalb gemachten Vortrag erwicdcrt der Gesandte, allerdings sei lallt vom Hofe eingegangenemMcht Markgraf d'Andorno, Sohn des Markgrafen Parclla, den eidgenössischen Compagnicn vorgestellt^ ; Mein nicht um die Freiheiten der verbündeten Orte zu beeinträchtigen, sondern nur um den Truppen

die

ö"gcn, bei wem sie sich in vorfallenden Angelegenheiten um Rath und Hilfe anzumelden haben. AufEinwendung, daß diese Ernennung immerhin schädliche Folgen nach sich ziehen könnte, verspricht der

sandte

diese Beschwerde nach Turin zu berichten.

^ Ma» sehe auch in dem Abschnitte HerrschaftSangelegenheite»:

^»lasschaft Thnrgau. I Art. 631. Stifte u. Klöster (Rheinau). >». Art. 363. Abzug.

It. „ 322. Gerichtsherren. «I- „ 356. Abzug.

I. „ 207. JuriSbictivnS- u. HohettSrechtc.