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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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Oktober IK93. 497

"'ksai,»Helten Orte, das, allfälligc Verlangen Mailands nin Absend»,,g von Rccrutcn bis ans erfolgende^friedigknde Antwort unbeachtet gelassen nnd die Ausfuhr von Vieh und Mulchen in'S Mailändischc durch^'>>c Verbote „in seiner gewisse» Forin" abgeschlagen werden sollen, Hievon wird zur Erzwckung der""'higen Einstimmigkeit den »ütvcrbündctr» Orten Frciburg, Appcnzrll-Jnncrrhodcn und dem Abt von St.fallen umständliche Mittheilung gemacht, um sowohl in den lcztcrn Maßregeln, als in dem beabsichtigtenwwiben in gemeinem Namen handeln zu können. Die zu Bcllenz regierenden Orte nehmen zu Händen^cr Obrigkeiten in den Abschied, ob man nicht in die Schlösser zu Bcllenz ans einige Zeit eine zurEhrung des Passes hinreichende Bcsazung legen sollte. Desgleichen wird von allen Orten in den Abschiedcn, wie man die cnnctbirgischcn Vogteicn mit Salz versehen könnte, sofern Mailand solches abschlagenAuf den Fall, daß alle gegen Mailand gcthanc» Schritte erfolglos bleiben sollten, werden weitere^alhungrn vorbehalte». »»—«>. (S. u. d. Vogteicn.) «?. Auf die Vorstellungen, welche Solothurn wegenscharfer Musterung der in Frankreich dienenden Eidgenossen nach jeder Schlacht oder wichtigern Bc-^bcnhcjt an Luccrn hat abgehen lasset,, wird der französische Gesandte durch eine Zuschrift dringlich ersucht," bei Hofe für Milderung dieser strengen Anordnung zu verwenden. Solothurn wird angegangen, dieseMist z„ überreichen und kräftig zu untcrstüzc». lt. Von einigen Orten wird angeregt, daß man die soausstehenden Erbcinungö- und savoyischcn BundSgcldcr rcclamircn sollte; da aber mehrere Orte nicht^wirt und die Zeiten sonst ungünstig sind, wird der Gegenstand in den Abschied genommen, p?. Es wird^ ^Mch angezogen, daß auf jeder Eompagnicfahnc des dem Kaiser bewilligten Regiments das Wappen»nh ^ angehören, gemacht worden sei, was wider daö eidgenössische Herkommen laufe

^ Fall des Verlustes einer Fahne dem betreffenden Orte an der Ehre nachthcilig sein könnte. Der^^ustaiw wird zur nähern Ucbcrlcgung in den Abschied genommen. Ii. (S. u. Geister und SarganS.)schreiben vom l4 24. October, welches erst nach der Abreise mehrerer Gesandten eingegangen, übcr-^"ich weitläufige Acten, Memorial und Gcgrnmcmorial in der Angelegenheit des Hanö Heinrichvordcröstcrrcichischcn Regierung in WaldShut betreffend die gegen erster,, erhobene^ Zolldcfraudation. Damit wird die Frage verbunden, ob nicht nach de». Verlangen Basels in'"eidgenössischem Namen bei der vorderösterrcichischcn Regierung ncuc Vorstellungen zu Gunsten ZäölinS^ werden sollen. Diese Schriften werden den anwesenden Orten mitgcthcilt, mit de», Gesuche, ihre^ - "ß»„g entweder Zürich dircct, ddcr durch Vermittlung Luccrnö mitzutheilen. Ii. Ein am Zt. Octoberdjx ° "udkn der mit Spanien verbündete» Orte vom spanischen Gesandten eingegangenes Schreibe», worin^ ^^hrcndcn TranSgressionen der eidgenössischen Völker in Frankreich gerügt und die Vorwürfe desGesandten über TranSgressionen der Eidgenossen zu», Nachthcile Frankreichs widerlegt werden,Abschied »beigelegt.

ljs,.. Man sehe auch in dem Abschnitte HerrschaftSangelegenheiten:

Thurau». «I. Art. 703. Lvcalea (Gachnang).

Einthal. o. Art. 248. Kirch!., GlaubcnSs., Geistliche.

I». Art. 28l,

I,. Art. 7.

"!»e> ,i ^"eaans. I». Art. 28l. Stifte u. Klöster sPfäferS), Ii. Art. lSK, Grenze» ». Marchungen,

''"ach u. Gastcr.

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