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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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Decembcr 1690,

katholischen Orte und wegen des Königs Bedenken getragen. Ucbcr die dicsfälligen Besprechungen wcrdr»die Gesandten zu berichten wissen. «. Wie die Gesandten von Bern mittheilcn, steht ihre Obrigkeit i»Gedanken, unter Mitwirkung von Zürich eine Gesandtschaft nach Luccrn zu schikcn, um den eidgenössischeSchuz des WaadtlandcS zu betreiben. Zürich findet dies ohne vorangehende Vorbereitung durchUnterhandlungen und namentlich in Betracht des Mißtrauens der katholischen Orte bedenklich, sagt aberUntcrstüzung zu, wenn zum Besten des angegebenen Zwckcö etwas FürdcrlichcS gethan werden könne.Wegen der Unterhaltung, der Stcucrgcldcr und anderer Geschäfte der Picmontcscn findet man nöthig,den 15. Dcccmbcr eine evangelische Confercnz nach Aarau zu veranstalten und die Gesandten voll Brita»»^'der Gcncralstaatcn und von Savopcn dazu einzuladen; indessen wird hicfür noch die Genehmigung ^vorbehalten. «. Bern macht Zürich das Ansinnen, ihm entweder die im deutschen Reich gekauften Fl»?billig zu spcdircn, oder mit ihm gegen das bei Herrn Hugucnin eingehandelte Getreide einen Abtauschmachen. Zürich erklärt sich für den einen und andern Vorschlag geneigt, für den leztcrn, sofern der brit»^nischc Gesandte ein Patent über einen äquivalenten Abtausch auswirke. Der Gegenstand wird >» ,Abschied genommen. l. Beide Stände erklären, ohne vertraulichen Vorbcricht in keiner wichtigen Sache 0»seitig zu verfahren, wäre denn eine plözlichc Verfügung dringend nothwcndig.

Zu <». Verhandlungen von Bern mit den katholischen Orten über die Aufnahme der Waadt >»eidgenössischen Schirm. ^

1) 1690, 19. n. 27. Decembcr. Bern ordnet mit Instructionen vom 9. (19.) n. 17. (27.)

eine Gesandtschaft, bestehend in Hans Rudolph Sinner, Wälschsekclmeister, und Bernhard von Muraü, ^täglichen Raths, nach Freibnrg und Svlothur» ab, um beide Städte zur Aufnahme der Landschaft ^in den gemeincidgcnössischen Bund zu bewegen. Die Mission hatte vollständigen Erfolg, indem beide ^dem Begehren nicht nur entspreche», sondern sich bereit erklären, das gleiche Anwerben in Luccrn d»>genannte bernische Gesandtschaft mittels eigenen Abordnungen zu unterstüzen. ^ I

SWMarchi» Bern: Kcusbuch 0. S. l ^

2) 1691, 19. Januar. Auch Luccrn nimmt die Waadt in den anbcgehrten eidgenössische» Schulund stellt dafür folgende Urkunde aus: ^

Wir Schultheiß und Rath, auch der große Rath so man nennt die Hundert der Stadt Lucer», ^kund und zu wissen öffentlich hicmit, daß unsere getreuen lieben alten Eidgenossen der lobl.

Stands Bern durch eine ansehnliche Ehrengcsandtschaft in den hochgeachteten, wohledlcn, gestrenge», ^ ^frommen, fürsichtigen und weisen Herren, Herren Sekelmcistcr Johann Rudolph Sinncr und Bcrnba> ^Muralt, des kleine» Raths alldort, unS in unserer Raths- und des mehrern Gewalts-Versammlungschwinden und mißlichen Läufe der gegenwärtig gefährliche» und noch mehrers (zu) besorgende» bcsch»"'Zeiten gar umständlich vorstellen und mithin daö freundcidgenössische ganz angelegentlichelassen, daß Wir ihre seit 1564 innhabendc und besitzende wälschc Lande und Waadt, in Betracht»»^und was sie wegen dcro Gelegenheit und sonste» herüber ganz ausführlich noch weitcrs angebracht,eidgenössischen allgemeinen Bund und Schirm, wie von andern lobliche» Orten mehr auch beschft»^^,willig empfange», und sie mit einer so tröstlichen Willfahr gegen Uns in eine immerwährendecrkanntniß sezcn wollte».

Da nun unsere G. L. E. der beiden löblichen Städte und Stände Frciburg und Solothurnmit eben dieser Gelegenheit an uns abgeordnete ansehnliche Ehrengcsandtschaft, nämlich die hu^ö'"wohledlcn, gestrengen, vestcn, fromme», fürnchme» und weisen Herren Franz Philipp von Laute» >1Heid, Herr von Cugie, Vesin und Anmont rc., und Hauptmann Karl Keßler, des inner» Raths, ^ ^bürg; Herren Urs Suri, Herr zu Bussi, Vcuncr, und Hauptmann Johann Ludwig von Roll,Emmenholz, Sekclmcistcr und des Raths zu Solothurn, dieses Anwerbe» mit verschiedene»