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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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August 1690.

Obacht zu halte». Die Tagsazung crwicdcrt diese Mitteilung »üt einem Glükwunschc zu dem neuenmando, empfiehlt die Eidgenossenschaft zn guter Nachbarschaft lind verspricht getreue Beobachtung derträge, <». (S. u. Thurgau.) z». (Die VIII alten Orte.) Die vorderösterrcichischc Regierung bcrichlkl,daß sie ihren während dcö Krieges in Klingnau aufgeschlagenen Siz verlassen und sich wieder in die vorder-österreichischen Lande begeben werde. Indem sie für die erhaltene Duldung dankt, versichert sie ihre s^währende Freundschaft. Diese Mittheilung wird mit Glükwünschen lind Empfehlungen zu guter NachbarWcrwicdert. (S. u. Baden.)

Besondere Verhandlungen der katholischen Orte.

r. (Alle anwesenden Orte.) Da die Lage des Vaterlandes so kritisch erscheint, daß man nicht wcisdwelche der beiden feindlichen Armeen zuerst inö BaSlcrgcbict einfallen und dort denTanzplaz" anficht"werde, erklären sich die katholischen Orte laut dem lczten Abschied von Luccrn bereit, mit den crangclis^'Orten einen ehrenhaften, den ftühcrn Abschieden entsprechenden Entschluß vorzubereiten. Allein außer bei Mzeigt sich weuig Geneigtheit, so daß zu befürchten steht, es werden nicht nur einige Orte keine Verstärk»»^'nach Äugst schiken, sonder» sogar andere die ihrigeil zurükziehcn und Gott walten lassen. Obscho« " ^mehrcrii Gesandtschaften neue Instructionen eingeholt worden waren, konnte gleichwohl nichts Andereswerden, als die im allgemeinen Abschied enthaltene Erklärung, vor deren Zustandekommen glüklichcrwcisiBericht einging, daß sich die feindlichen Heere wieder entfernen, n. (Die mit dem Bischof vonverbündeten Orte.) Von der Andeutung dcö französischen Gesandten, alö beabsichtigten die Kaiserlich''"^die bischof-basclschcn Lande einzufallen, wird dem Bischof Mittheilung gemacht, welcher hierauf "^,1..-besondere Grcnzbcdckung mit eigenem Volk anordnet. Dabei wird ud roloiondum genommen, ob der B>Ibei so gefährlichen Zeiten nicht voll jedem verbündeten Orte noch eine Verstärkung voll fünfzig ^erhalten sollte. Wessen sich der Bischof über diese Anregung durch einen Abgeordneten hat vcrnchincnwerden die Gesandten zu berichten wissen. Daß dem französischen Gesandten die Neutralität dcö V>ör)anempfohlen worden, ist aus dem allgemeine» Abschiede zu sehen, t u. u. (S. u. Thurgau.)

Man sehe auch tu de», Abschnitte Hcrrschastsanqclegenhcitcu!

Laildstrafschaft Thlllszau. «». Art. 2»2. Jurisdiction«- u. Hohcitsrechte. i>. Art. 665. Lvcales (Gach »ang)>

t. 642. Convertiten.

Grasschaft Bade». «z. Art. 425. Stifte u. Klöster (Fahr).

Conferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen und Biel während der

Tagsazung zn

Baden, liiiw, im August.

StaalSnrchiv Zürich. Nllg. Abschiede Bd.. S«. S. K4.

Gesandte: Die nämliche», wie auf der Tagsazung; für evangelisch Glarus FriedrichsStatthalter.