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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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Mai u. Juni 1690. 343

Manien zu ftincr Vermählung mit Maria Anna, Princcssin von Neuenbürg, gratulirt. (Alle Orte,^ »nd Stadt St. Gallen.) Der savoyischc Gesandte eröffnet am 29. Mai vor der Session, daß eine frau-liche Armee in die Rahe von Turin gekommen sei und für die Sicherheit dcS Königs vom Herzog 2000lachte und 1000 Reiter begehre. Ein Abschlag sei gefährlich und die Gewährung gereiche ebenfalls zum^chadc,, der savvyische» Lande, weswegen der Herzog die Verwendung der Eidgenossenschaft bei Frankreich^chsuchc. Diese wird ihm zugesichert und durch einen Ausschuß mit dem französischen Gesandten hierüberiVrachc genommen, welcher hievon keine Kcnntniß haben wollte, sich aber anerbietet, darüber dem König zucn. v- Bei Behandlung dieses Geschäftes ereignete sich folgender Zwischenfall. Da sich auch Landhof-von Thür» unter den Ausgcschosscncn, welche mit dem französischen Gesandten confcriren sollten,^ ^" , schikte der leztcrc denselben auf der Gasse entgegen, weil er Bedenken habe, den Freiherr» von Thumempfangen. Hierauf Rükkchr sämmtlichcr Abgeordneten auf das RathhauS und Abscndung von zweidir/" französischen Gesandte», um die Gründe der Ausschließung gegen von Thum zu vernehmen.^ schließlich gefunden, daß etwas Mißverständniß unterlaufen sei, woraus von Thür» dcS folgenden TagcSllmc» Evllcgcn den erhaltenen Auftrag vollzieht. Der Abschied von 1666, dahin gehend, wenn ein>»nd ärmere oder größere Werbung begehre, so müsse solches an den Entscheid der Tagsazung gebrachtkc»> neuerdings bestätigt. Sollte aber ein Ort für sich Volk bewilligen, so sollen ihm die übrigen

ch»r> und eben so wenig den Durchpaß gestatten. Schwyz, Untcrwaldcn, Zug, Glarus und Solo-

^rtc' Instruction nicht so weit gehe. (S. u. deutsche gem. Vogt, übcrh.) (Alle

bisl Zugewandten.) Eine Abordung des Bischofs von Basel eröffnet, daß auf Begehren des lcztcrn derDomdccan Wilhelm Jakob Ringk von Baldcnstcin zum Coadjutor gewählt und bereits vom Papstela» ^rchtc der Nachfolge bestätigt worden sei. Diese Anzeige wird dem Bischof verdankt und ihm einju ^ gewünscht. Ucbcr das bei Anfang der Tagsazung Zugekommene Schreiben der KricgSräthcei» Schluß der mit dem kaiserlichen Gesandten gepflogenen Unterhandlungen denselben

^"^auszug mitgcthcilt, soweit dies die Bezahlung der Truppen mit Rcichögcld, die Abänderung der^ '"ic»nd die Einrichtung dcS großen Stabcö betrifft. »». (S. u. vier cnnetb. Vogt, übcrh.) I»I».In ' ^llMruö und Lauis.) ««'. (S. u. LauiS.) «I«I. (Die das Thurgau regierenden VII und dieund Landgericht thcilhabcndcn Orte.) Sämmtlichc intcrcssirtc Orte erklären ihre Gcnehmi-^ tvcgcn des JuriSdictionSstrciteS auf dein Bodcnscc entworfenen Vergleich lind zwar in der^>str" '^^chuuugStagsazung von 1688 verabredeten Fassung. Die Kanzlei wird daher beauftragt, daS^»M ^verfertigen und durch eine« Expressen in die bclhriligtcn Orte zur Bcsicgclung zu schikcn,»»d , dann auf der bevorstehenden JahrrcchnungStagsazung gegen das kaiscrlichcrscitö schon gefertigtesin a Instrument ausgewechselt werden könne. Da lcztcrcs das Datum vom Mai 1687 trage, so^>»>d/ eidgenössischen daö gleiche Datu», gegeben werden, jedoch mit einem Ncbenrcccß, worin dieAusfertigung angegeben sind. (Beilage 2.) vv. (S. u. Baden.) N u. (S. u.d»ß ^ ^>>>. (Die VII das Thurgau regierenden Orte.) Der Bischof von Konstanz macht die Anzeige,ftsix ^ vom Papste bestätigt worden sei und ladet die Orte auf den 18. Juni zum ConsccrationS-

». T....' Landvogt des Thurgaus wird beauftragt, bei diesem Feste die Orte zu vertreten. >>. (S." "«»itcr.)