Druckschrift 
1 (1801)
Entstehung
Seite
228
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228ihren Prozeß einzuleiten befohlen wird. Das RegimentKönig giebt darauf seine Kasse zurück.Die Offiziere der drei Regimenter gerathen selbst wegendieses Schlusses in Verlegenheit, und suchen die Vermit-telung des Verwaltungsrathes der Nationalgarde nach. DieBürger, aus denen er besteht, übernehmen die angetrageneRolle. Sie beschließen, daß, nach völlig hergestellter Ruhe,eine Deputation aus ihrer Mitte an die Nationalversamm-lung abgehen soll, um eine Milderung jenes Dekrets zubewirken. Sie beschließt noch ferner, daß die billigen For-derungen der Soldaten sollen unterstützt, und auf die Frei-lassung einer Deputation des Regiments König solleangetragen werden. Diese leztere war zu Paris, Krafteines Befehls des Kriegsministers, verhaftet worden; undzwar auf Nachsuchen des Düchatelet, Inhabers diesesRegiments. Gleichwohl war diese Deputation mit Vor-wissen der Obern von Nancy abgegangen. Die Offizierehatten sogar die Reisekosten dazu hergegeben.Fünfzehn Mitglieder theilen diesen Beschluß fürs ersteden konstituirten Gewalten, und dann auch dem HerrnDenoue, Befehlshaber der Provinz mit. Die Soldatenihrerseits geben all demjenigen, was im Verwaltungs-rathe ist verhandelt worden, ihre völlige Zustimmung, unddie Ordnung kehrt abermals zurück.Es kam jetzt auf weiter nichts mehr an, als auf Ab-sendung der Deputation nach Paris, welche dem gesetzge-benden Körper die Ruhe der Stadt berichten, und umMilderung des Dekrets, wo möglich sogar um Aufhebungdesselben bitten sollte. Die Nationalgarde hatte sich durchihre Equipirung völlig erschöpft; sie war nicht im Stande,die Ausgaben zu bestreiten, welche eine Reise nach Parisschlechterdings erforderte.