Januar 1689. 251
^ können. Aus gleichen Gründen habe» sie auch 1673 den Holländern und 168-1 den Genuesen! die nach-suchte Werbung abgeschlagen, Frankreich erwarte daher, die Eidgenossenschaft werde ihren Verpflichtungen"uchkomnicn und keine ihrer Unabhängigkeit nachteilige Verbindung eingehen. In einem GcgcnmemorialUnrd dem französischen Gesandten erwicdcrt, das Gesuch des Kaisers werde lediglich den Obrigkeiten hintcr-lacht werden; dagegen werde die Einrede, als habe die Eidgenossenschaft zur Gestaltung fraglicher Werbung"e Bcfugniß, wie schon öfter, widersprochen, indem das Bündniß mit Frankreich nur defensiv sei und es^ Eidgenossen freistehe, auch mit andern Mächten solche Defrnsivtractatc einzugehen. Nachdem hierüber mit» beidseitigen Minister» wiederholt confcrirt worden war und die Gesandten keine Instruction haben, etwas..schließe», werden folgende Punkte in den Abschied genommen: 1. Alle Orte geloben, das Vaterlandschirmen zu helfen, und zwar diejenigen, welche daö Dcfensional noch in Kräften anerkennen'"ch Zuhält desselben, die übrigen laut den eidgenössischen Bünden, in der Weise, daß man nach den 1674'1<>77 beiden Kronen gegenüber gemachten Erklärungen, daß man keinen Feind über eidgenössisches Gebiet^ " lustc, viel weniger daselbst Posten zu fassen gestatten wolle. 2. Sollte sich eine Armee den eidgenössischenoder der Nachbarschaft innerhalb des Rheins nähern, so werde die Eidgenossenschaft mit crklcklichcr^ an die Grenze ziehen, alles Unheil nach Kräften abwenden und erforderlichen Falls das Weitere bc-
tatlis^, ^ —7 ' > ? ^— — —...... ^
^ cylagcn, 3, Der PfandschaftS-, beziehungsweise Kaufsantrag um das Frickthal sammt dem Gesuch um die^erbracht. Auch wird vom Gesandten die Genehmigung des Kaisers vorbehalten. 4. Die Ratificationen
^u»g von 3<)l)l) Mann wird nach den formulirtcn Entwürfen des kaiserlichen Gesandten den Obrigkeiten
heri" ^ ben 1. März a. K, erklärt, indessen aber die eidgenössischen Wachen an der Grenze in bis-öer Weise fortgcsczt werden. 5. Der kaiserliche, sowie der französische Gesandte werden ersucht, bei ihrenauszuwirken, daß von keinem Thcile gegen die eidgenössische Nachbarschaft innerhalb dieses Termins^""^chcs unternommen werde. « . Auf den Bericht der eidgenössischen Officicrc und Gesandten in>vcc^' Franzosen seien im Begriff, am Grcnzachcrhorn oberhalb Basel auf Rcichsbodcn ein FortificationS-^^""^'^gcn, wodurch der Paß dortscitö gesperrt würde, wird dem französischen Gesandten kräftig vor-^ dieser Bau unterlassen werden möchte. Dieser übernimmt, dem König solches zu empfehlen,kci» Officicrcn und Gesandten wird auf ihr Wcisungöbcgehrcn vom 19. d. M. geschrieben, daß
fern ahne Roth den Posten verlasse und wenn es geschehe, den Vorgcscztcn Anzeige mache;
>Ulco ^ Soldaten, die detachirt werden, den Officicrcn, welche sie befehligen, unbedingt gehorchenübrjz weitere Anstände wegen Ungleichheit in der Besoldung und nochmalige Abfindung der
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^^^^^'»sional in den Jahren 1681 und 1682 behufs Vcrthcidigung des Vaterlandes eine gewissebllisicj' ^ Genehmigung der Obrigkeiten fcstgcfizt worden ist, wird angefragt, welche Orte jene Abschiede^ Echwyz erklärt, diese Abschiede seien seines Ortcö nicht angenommen worden, »vorauf die
älißc" "^treten, Uri, Untcrtvaldcn ob dem Wald, Zug und Glaruö nehmen diese Abschiede behufs Rüknächster Tagsazung uä rokoronäum. Dabei hat es die Meinung, daß die Ratification dcr->>n "^bhaupt auf nächster Tagsazung von den betreffenden Orten eingebracht »verde. Den Landvögtcnsiilc,, Baden und Rhcinthal wird befohlen, sich zutreffenden Falls rüksichtlich der Vcrthcidigung nach
„ ^^'» ö» richten. Die an jenen Vvgtcicn nicht bethciligtcn Orte bcincrkcn darüber, »venu sie die-u'usfin vertheidigcn Helsen, sei es auch billig, daß auch die Ihrigen an den Grenzen von denselben
Und w ^"gst beorderten Officicrc »verde man den Obrigkeiten berichten. Inzwischen sollen Officicrcu°», ^'^chaft bis zuin 1. März auf ihren Posten ausharren. I'. Da in Folge RüktrittcS mehrerer Orte