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Januar 1689.
Gcncralstaatcn unerwartet überfallen worden wäre. Aber Dank der Offenkundigkeit dieser VerbindungFrankreich noch rechtzeitig die Waffen ergriffen und dann seinen Feinden so vorthcilhaftc Fricdcnsbcding»"^vorschlagen können. Die getreue Beobachtung der BundcSpflichtcn von Seite der Eidgenossenschaft werteauch jezt sehr dazu beitragen, den Feinden Frankreichs friedliche Gedanken einzuflößen, so daß der geg""wattigen kriegerischen Bewegung bald ein fester, immerwährender Frieden folgen dürfte. Wie sehr der Ke»>Sden Wünschen der Eidgenossenschaft entgegenzukommen bereit sei, beweise seine Zustimmung zu den Mschlügen über die Ncutralisirung der Stadt Konstanz, der vier Waldstüdtc und eines zweistündigen Bezirkdes an die Eidgenossenschaft angrenzenden Reiches, so daß man von demselben mehr nicht wünschen kö>»"'Dieser Vortrag wird verbindlichst verdankt und zugleich die Versicherung crthcilt, die Eidgenossenschaftihre Bundcöpflichtcn treu erfüllen. «I. Durch einen Ausschuß wird der französische Gesandte angefragt, messt"sich der König über die Vorschläge vom 13. Decembcr v. I. entschlossen habe. Derselbe crwicdcrt, der Königsei für die gewünschte Neutralität stets geneigt und habe ihm zu dicöfälligcn Unterhandlungen Vollma-H'ertheilt. Sofern sich der Kaiser zu nichts verstehen wolle, so habe er auch Gewalt, mit der Eidgenosse»^gesondert zu tractircn. Ucbcr lcztercS wird ihm aber crwiedcrt, die Eidgenossenschaft, als mit beiden Kr»»"'verbündet, könne nicht wohl in Scparattractatc eintreten, sondern müsse vielmehr wünschen, etwas best"'Mächten Beliebiges zu erzielen. Hierauf wird der kaiserliche Gesandte angefragt, ob er nach der Andc»»""'der früher eingegangenen Antwort des Kaisers etwas Weiteres vorzubringen habe. Darauf gibt derselbe ei»Memorial folgenden Inhaltes ein: Die Vorschläge der lcztcn Tägsazung können ohne Zustimmung der K»lfürstcn und RcichSständc nicht angenommen werden, weil sie namentlich auch der Kapitulation von ^ganz zuwider seien. Sollte aber die Eidgenossenschaft auf denselben beharren, so werde sie der Kaistr ""verweilt dem römischen Reiche unterbreiten; sonst aber sei er, der Gesandte, bevollmächtigt, rüksichtlich ^NcutralitätSgcschästcs auch andere Vorschläge anzuhören und auch selbst zu stellen und auf jeden Fall "»einen oder andern Tractat „anzustoßen". Auch über die verlangte Werbung sei er Weiteres anzurcgc»Fall und wünsche darüber mit einem besonder,, Ausschüsse in einer Konferenz zu verhandeln. De»' h'^bezeichneten Ausschuß wurde dann eröffnet, er, der Gesandte, habe Gewalt, den Eidgenossen „einige ^Pfändung des FrickthalS halber innert Rheins gelegen" auf Wicdcrlösung vorzuschlagen; ferner "habe crKapitulation für ein Regiment von 3000 Mann zur Vcrtheidigung der Erblande des Kaisers nachzus"^In Ermangelung von Instructionen über den erstem Punkt spricht sich die Tagsazung eher für eine»des ganzen FrickthalS sammt Rhcinfeldcn und Laufcnburg mit Vorbehalt eines Lösungörechtcs a»S,welchen Vorschlag der Gesandte auf Ratification hin eingeht. In Betreff der Werbung verspricht cr c""falls dem Wunsche um genaue Spccifieirung der Bedingungen nachzukommen. Von diesen Unterhandln"^wird de», französischen Gesandten durch einen Ausschuß Kcnntniß gegeben; wegen des Kaufs des Flickserhebt er nicht viele Einwendungen, gegen die nachgesuchte Werbung aber legt er ein Memorial ein,er den Eidgenossen vorstellt, daß sie dem Kaiser laut Erbcinung von 1511 weder wegen dieser, nochder crzhcrzoglichcn Würde thätliche Hilfe schuldig seien'; die Eidgenossen hätte» solche Gesuchenamentlich in den Jahren 1604, 1609 und 1684 abgeschlagen und auch ihre Vorfahren hätte» deneines Fürstcn, „welcher allezeit seine Ansprachen an ihre Freiheit im Herzen behält", ausgewichen.wärtig können die Eidgenossen ohne Verlczung des Hauptpunktes des Bundes mit Frankreich, welch"Hilfeleistung an Feinde des Königs verbiete, dem Kaiser keine Regimenter liefern, indem diese >«" ^Garnisonen in den Festungen ablösen sollte», um die ganze Macht des Kaisers gegen Frankreich ver»""'"'