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October u, November 1688.
Wahrung der Erbvcrcinung und unter Berufung auf die Reservationen dcS französischen Bündnisses, daß dieEidgenossen nicht gegen das römische Reich gebraucht werde» dürfen, wird der französische Gesandte durchein Memorial vom gleichen Tage dringend ersucht, beim König auszuwirken, daß daS Geschehene contrcmandirt und Aehnlichcö für künftig verhütet werde. Endlich wird jedem Ort empfohlen, den Oberste»Hauptlcutcn die Tranögressioncn zu untersagen und in Betreff der Werbung für Frankreich gebühre»"Ordnung zu schaffen. It. Die katholischen mit Savoycn verbündeten Orte beschweren sich, daß eine g"ßcZahl Waldcnscr aus Deutschland zurükgckchrt sei und sich entgegen dem im Abschied vom verflossenen N"gegebenen Versprechen in Schaffhausen aufhalte. Die evangelischen Orte erwicdern hierauf, die Anzahldieser Waldcnscr sei nicht so bedeutend und bestehe meistens aus Weibern, Kindern und Arbcitöuntauglichc"Dieselben seien meistens wegen des Bruchs zwischen Frankreich und dem Kaiser aus Deutschland z»n'^gedrängt worden; man gedenke dieselben bei dieser strengen Winterszeit und dem offenen Kriegszustand,eine Abschiebung nicht möglich sei, hin und wieder in die Dörfer zu verlegen, längstens im März sie a^aus dem Lande zu fördern, so daß diese Sache kein Bedenken erregen könne. Diese Vorstellung wird v"'den katholischen Orten in den Abschied genommen. I. Der französische Gesandte übernimmt, wegen ^Ansprachen der vier Regimenter auö den Jahren 1635, 1636 und 1637 eine abermalige Empfehlung""den König zu erlassen, in. Gegen Ende der Tagsazung erscheinen wiederum zwei Dcputirte derRottweil und klagen, daß ihre Dörfer von dem französischen Commandantcn zu Frciburg mit AndrohungBrand um eine starke Kontribution angelegt und ihnen über hundert Pferde weggenommen worden st""'Auf Vorweisung der ihnen jüngst crtheiltcn Attcstation, daß sie, alö zugewandtes Ort, im lcztcn französisch"Bündniß auch eingeschlossen seien, habe man ihnen crwicdcrt, sie sollen sich an den Commandantcn in ^bürg wenden. Der von ihnen mit dieser Attcstation zu ihm abgcschiktc SindicuS Weybcl sei aber mit st>'""'Gesuche bis auf wcitcrn Befehl dcS Königs abgewiesen und bis zu Erlegung der Kontribution ingesezt worden. Diese Beschwerde wird dem französischen Gesandten durch einen EhrcnauSschuß mitgcth^''welcher übernimmt, sogleich dem König umständlich zu schreiben. An den Commandantcn zu Frciburgdaö Gesuch gestellt, bis zum Eingang der Antwort dcS Königs mit der Exemtion einzuhalten. Zweinachher begehren die Dcputirten ein Schreiben an den König und etwas eidgenössisches Volk alsGuardia in ihre Stadt. DaS crstcre wird ihnen gewährt, das lcztcrc zur Instruction in den Abs<h'^genommen. i>. (Alle Orte außer Schwyz.) Friedrich Karl, Herzog zu Würtembcrg, stellt als Obcrinü"^„der jungen Herrschaft" daS Gesuch, cS möchte die Festung Hohcntwiel in den eidgenössischengenommen werden. Es wird ihm crwicdcrt, man müsse zuerst die Entschließungen des Kaisers und ^Königs von Frankreich abwarten; sofern eS zu den vorgeschlagenen Ncutralitätötractatcn komme, wolle >"""dieser Festung gleich andern im gleichen District bestmöglichst eingedenk sein. Ein ähnliches Ansuchc" ^Stadt Lindau wird in gleichem Sinne crwicdcrt. «». <Allc Orte außer Schwyz.) Zürich mahnt ci»dr>»g^und unter Hinweisung auf geschichtliche Thatsachcn, sich in keine fremden Händel einzulassen, sonder"des Vaterlandes Wohl und Neutralität im Auge zu behalten. Diesem Grundsaze wird von den cvangclis^"und katholischen Orten allseitig zugestimmt und eben so einmüthig dem Bürgermeister von Zürich stink st^fältige Mühe und vaterländische Erinnerung verdankt. ,» «. (S. u. d. Vogteicn.)