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August 1688,
andern Aufenthaltsorte, als der Schweiz, gesprochen, wie man denselben auch den französischen Flüchtlinggestatte, ihnen aber nicht. Auch die Eröffnungen der Instanzen, welche die katholischen Orte wegen FnrWeisung der Picmontesen gemacht haben, seien diesen abschriftlich mitgcthcilt worden, aber ohne ErMDarauf habe die Obrigkeit ihnen die fernere LebcnSmittclliefcrung abschlagen lassen, bis sie sich zur Abrc^oder Verthcilung bequemen würden. In Folge dessen haben sie sich nach Erlach, Aarbcrg und Nidau ^thcilt, wo sie eine vorthcilhafte zur Gegenwehr bereite Stellung einnehmen, übrigens, ausser ihrer RcM^'gute Ordnung halten. Auf diesen Bericht beschließt die Konferenz, an die Thalleutc unter dem Name» ^drei unbethciligtcn Städte ein eindringliches Schreiben zu erlassen, daß sie sich zum Abmarsch nach ^brandcnburgischcn Landen verstehen möchten; im VcrwcigcrungSfall sei dem Stand Bern einstellig anhll'"gestellt worden, die nöthig werdenden Zwangsmaßrcgeln anzuwenden, wobei aber Bern die höchste Schoi»"^empfohlen wird. Bern berichtet hiebet im Weitem, unter den Renitenten befinden sich 212, welche gKontingent der andern evangelischen Orte angehören, wofür ihm also nach dem Bctrcffniß Entschädigtgeleistet werden möchte, und stellt endlich die Frage, ob den Renitenten, die sich nun nachträglich zur Al'gverstehen wollten, aus den in Bern dcponirten Geldern ein Reisegeld zu geben sei. Diese Frage wird s"stimmig bejaht; dagegen wird das Ansinnen um Vergütung der Koste» für die aus den« Contingc»t ^übrigen Orte Ausgerissenen aus dem Grunde abgelehnt, weil Bern obgelegen wäre, dieselben abzutG^Ein Autrag Berns, für die vollständige Freilassung der gefangenen Glaubensgenossen an den Herzog ^Savoyen zu gelangen, wird für so lange als verfrüht erklärt, bis die Mehrzahl der Thalleutc dasverlasse» habe; dagegen wird einhellig gutgefunden, den VII katholischen Orten und Wallis zu erwiesdaß sich eine Anzahl Picmontesen gegen den Willen der evangelischen Orte habe bcigehcn lassen, die ^ ^nach Savoyen zu versuchen, was aber an der Wachsamkeit der bernischcn AmtSlcutc gescheitert sei. ^die Picmontesen die nach Turin abgeordnete Gesandtschaft bczichtct haben, als hätte sie ihnen vcrlokcudc ^unerfüllt gebliebene Versprechungen gemacht, so wird auf die Eröffnungen der Gesandten von Zürich ^Bern dis? Verrichtung der Gesandtschaft nach Turin als durchaus instructionsgemäß erklärt und dicstschuldigung den renitenten Thallcuten in dem oben beschlossenen und am 23. Juli a. K. an sie crl'üuSchreibest ernstlich verwiesen. « . (Zürich und Bern.) WaS zwischen Zürich und Bern wegen dcögcschäftS und wegen der bernischcn Recrutcn für deren in französischem Dienste stehenden Truppen vcrh^worden ist, werden die Gesandten ihren Obrigkeiten hinterbringen. «I. (Zürich und Schaffhauscn.) ^Hausen übernimmt, seiner Obrigkeit zu berichten, was von Zürich wegen der Kupferschmiede zu Feuerteröffnet worden ist.
t33.
Jahrrechnung der die IV ennetbirgischcn Vogteicn regierenden XII Orte zu
LaniS. IC.»», I». August.
«anSonsarchiv «chasU,ause„. Abscht-dr, ^
Gesandte: Zürich. Johann Kaspar von Muralt, des Raths. Bern. HanS Ludwigdes Raths. Lucern. Franz Bernhard Fehr, Bauherr. U r i. Johann Franz Schmid, Lands^^,Schwyz. Konrad Heinrich Jütz, dcö Raths. Untcrwaldcn. Johann Ludwig Lussi, Landau»»«»^