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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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Februar 1688.

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Erfolg bleibt, so läßt man cs bei der Verabschiedung vom verflossenen November verbleiben, daß nämlichbestens ans den 1. März die Widcrsezlichcn mit Weib und Kindern, gleich den französischen Flüchtlingen,^ besten der betreffenden Orte an die eidgenössische Grenze geführt, mit einem Reisegeld von einem Reichs-' " auf jeden Kopf versehen und die Zugangsortc wohl verwahrt werden, damit die Auswanderer nicht^^cr auf eidgenössischen, viel weniger auf den savoyischcn Boden zurükkchrcn können. Rüksichtlich deren,^ ^ die brandcnburgischc Gnade dankbar annehmen, beschließt man, an den Kurfürsten von Brandenburg^ schreibe». J Betreff der Vcrthcilung der für die Piemontcscn geflossenen Colleetcn ist man der Ansicht,lc», diejenigen, welche in'ö Brandcnburgischc auswandern, und aus diejenigen^ welche noch eine Zeit

K M der Eidgenossenschaft verbleiben, gleichmäßig nach der Kopfzahl zu repartircn. Die Gencralstaatcnder ^ dagegen mit Schreiben vom 7. Februar vor, über ihre gesammelten Eolleetcn selbst zu Gunsten^ Isicnivntescn zu verfügen. <1. Da die fortgcsczte Unterhaltung des Fonds für die französischen Flucht^ als durchaus nöthig erscheint, Bern aber seit dem vcrwichcncn Oktober statt 35"/» nur noch 20°/» bci-erklärt, wird der Steucrfuß von 100 auf 85 herabgcsczt, so daß dann Bern auf 85 Thcilc je^ ^"Eagen hat. St. Gallen wird ersucht, sich mit 7 zu bcthciligcn. Ucbcr die Verwaltung des Fonds9- November 1683 bis zum 111. Februar (a. K.) 1688 legt Stadtschrcibcr Spciöcgger von Schaff-^ ^ "nc umständliche Rechnung ab, welche mit größter Befriedigung angenommen wird; demselben wird"Nation eine Gratifikation von 206 RcichSthalcrn nach der neunörtischc» Scala zuerkannt. Die voneingegangene freiwillige Steuer von 800 Gulden wird zu Händen des FlüchtlingSfondö nach^ ^ gcschjkt und gegen Appenzell und Glarus die Hoffnung ausgesprochen, daß sie mit ihren freiwilligen^ die Roth erheische, fortfahren werden. «. Der Confcrcnz wird von einem Anstand^ ^ladt Genf und der französischen Regierung Kcnntniß gegeben. Am 29. Januar habe nämlichfranzösischen Residente» du Prä in Genf aufgetragen, dem dortigen Rath zu vcrdcuten, daß era^^"^fllchcn Flüchtlinge» keinen Aufenthalt gestatte, noch sie begünstige, widrigenfalls der König unMaßregeln ergreifen würde. Genf habe sich dann durch seinen Deputirtcn in Paris bei Colbcrtdes lassen, worauf sich dieser beruhigt erklärt habe. Die Konferenz empfiehlt Genf, in Anbetracht

Streites mit de» Chorherren von Annecy, alle Anstände wegen der französischen Flüchtlinge^üric,^ ^ vermeiden, I. Christoph Werdmüllcr, dcö Raths von Zürich, wird an den Herzog vonzu "ll abgeordnet, um ihm für seine Gewogenheit für die französischen und picmontcstschen Flüchtlingede» ""d ihm diese weiter zu empfehlen. Gleichzeitig wird derselbe beauftragt, daö Pathcngcschcnk fürbestehend in zwei goldenen Schalen im Werth von 2912 Gl. 18 Sehl, zu übcr-Cch.. ^'e Kosten werde» auf die,.siebe» evangelischen Orte rcpartirt. zx. (Die IV Städte.) Der AntragHcilc» die kurpfälzischcn Kleinodien unter die bctheiligtrn Orte nach ihrem AnspruchSrcchtc zu ver-

^»licl' rökvromluin genommen. Ii. (Zürich und Bern.) Dem französischen Gesandten, der sich

>»j, ^ die Ansprache StraßburgS an beiden Städten verwendet hatte, wird vorgeschlagen, in dieser SachePkt^^burg am 12. Mai n. K. in Aarau eine Zusammenkunft zu halten, weil bisher alle bezüglichendaselbst gepflogen worden seien. I. Der evangelische» Gemeinde zu Mariakirch wird die^"lcrstüzung von 200 Gl. wieder zuerkannt und Basel beauftragt, ihr diesen Betrag aus vorsichtigedie ^^"stellcn. it. Die Reisekosten dcö CommissärS Johann Heinrich Schicgg, herrührend von dem für^ "'">>tc,cn in Würtcmbcrg eingenommenen Augenschein, im Betrag von 158 RcichSthalcrn, werden^ iiebcnörtigen Scala rcpartirt.