Januar 1688.
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""ch die Worte beifügen: „von beiden Religionen in gleicher Zahl." Es ergeht daher alsobald die Weisung^ Muri, entweder solle dieser Zusaz ausgelassen, oder aber nach der andern Formel, welche die katholischenc aufsczen lassen, die Erläuterung und Distinetion, was und wie 1684 und 1687 hierin gehandelt, und^ bie erläuterten Punkte 1687 von gcsammtc» unbcthciligtcn Orte beschlossen und genehmigt worden, bci-werden, i. (S. u. Frciämtcr.) Herr von Mollondiu, der schon lange Zeit und ohne Erfolg^ sranzösischci, Hofe die Bezahlung der vier Regimenter aus den Jahren 1636 und 1637 betrieben hat,^ die Weisung, in Gottes Namen wieder nach Hause zurükzukchren, in der Hoffnung, die VorweisungSchreibens möchte vielleicht noch eine bessere Wirkung machen. I,. (S. u. Sarganö.) i. Nachcndctcr Confcrcnz hat der Secrctär von Lucern, Rathschrcibcr Meyer, bei seiner Rükkchr von Muri denchen erstattet, daß Stadtschrcibcr Rahn von Zürich de» Erläuterungscntwurf der Katholischen
Secrctaricn denselben dem Verglcichsinstrumcnt xsr unnoxu einverleibt, unterschriebeninstr haben. Die noch anwesenden Gesandten von katholisch GlaruS drüken daraus dem Haupt-
größeres Landcösigill auf und nehmen dasselbe mit sich nach Hause. Damit ist diesem „so. ^ getriebenen Geschäft durch die Gnade Gottcö die endliche Hand zu vollkommner Beruhigung^lcgt" worden.
tzy... Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten:-
-> Sarnaus. I,. Art. l,9. Justizsachen. Recht, Gericht.
'"'eiiimter. l. Art. 33. Verwaltung im Allgemeine».
ni Die nähern Unterhandlungen über das vcnetianische Aufbruchsbegehren enthält der Lucerner
^Ichiedband I,XXllI, kol. 157—173.
Konferenz der Orte Uri, Schwyz und Nidwaldeu.
Brunne»», llttttt, L2. Januar.
?S ist kein Abschied vorhanden. Als Vcrhandlungsgegenstände nennt daS WochenrathSbuch von Nid-die " Länder von de» Untcrthanen so wenig mehr üstimirt werden, und Anbringen nur noch an
soll allein, oder etwa an beide Vororte Zürich und Luccr», wie sie es nennen, gerichtet werden, so
ku die Länder tapfer zusammenhalten, um eine Rcmedur zu erlangen.
Landesarchiv Nidwalden: RathSbuch Bd. 18, fol. 279.
Hdem nämlichen Rathsbuch fanden in Brunnen noch weitere Illürtige Eonfcrcnzen statt den 2l>.
Mai und 14. Juni 1688. ib>a. e<>i. zu» zu». z«z.