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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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November 1687.

Summe von 1843 Thaler und 36 Schillinge erreicht. Dieser Bericht wird mit allgemeiner Befriedig»^angenommen und dem Abgeordneten das eine und andere der erhaltenen Geschenke zuerkannt. Aus ^aus Würtcmbcrg eingegangenen Schreiben ergibt sich die Geneigtheit des Herzogs, den picmontcsischcnleutcn in seinen Landen Aufenthalt und freie Rcligionöübung zu gestatten. Nach sorgfältiger Bcrathungdiesen Antrag und die Offerte des Kurfürsten von Brandenburg entscheidet sich die Confcrcnz für dienähme des lcztcrn Anerbietens und beschließt einstimmig, daß die Thallcute nach Vcrfluß des Winters in ^brandcnburgischcn Lande vcrschikt, die Widerwillig«» hierzu ebenfalls angemahnt und crfolgloscnfalls gcgc" ^obrigkeitlich eingeschritten werden solle. Auf das Anerbieten von Brandenburg wird um so mehr cingettt^'als die Gesandten hicfür sämmtlich spccicll instruirt sind, was bezüglich Würtcmbcrg nicht der Fall ist; ^dann weil der Kurfürst schließlich die Zahl der Aufzunehmenden von 400 auf 2000 erhöht hat, auch ^Prinz dem Unternehmen sehr günstig ist, und dort die besten Ancrbictungcn für Anweisung von Städ^'Flckcn und Ländcrcicn gemacht werden. Dabei fällt auch in Betracht, daß je weiter die Thallcute von ^Eidgenossenschaft entfernt untergebracht werden, von ihnen lezterrr desto weniger Unannehmlichkeiten erwachsund auch mehr Aussicht vorhanden ist, daß Savoycn die gefangenen Geistlichen und andere PersonenFreiheit seze. Sobald der Abmarsch der Leute gesichert ist, soll an den Herzog von Würtcmbcrg imder evangelischen Orte ein Dankschreiben erlassen und bei dein Herzog von Savoycn die Freilassung ^gefangenen Geistlichen, Kinder und der unter den Waffen Ergriffenen sollicitirt werden. Jedes Ort n"über seine Thallcute einen Etat gestalten und denselben vor deren Abreise an Zürich mittheilen, im Ilcbr^aber die Leute in seinen eigenen Kosten bis Basel führen lassen, von wo aus sie mittelst Schiffe "gemeinsame Kosten bis nach Gcroldshcim bei Frankfurt gebracht werden, wo dann die gesammeltennach der Kopfzahl auf die Auswanderer vcrtheilt werden. Bon diesen Anordnungen wird dem Kurfüuvon Brandenburg unter bester Berdankung seines Anerbietens Kcnntniß gegeben mit dem fernem Attsu^'die Auswanderer seiner Zeit durch eigene Commissarien in Gcroldshcim von den eidgenössischen Commiff^in Empfang zu nehmen. «I. Die anwesenden Orte finden einstimmig für unerläßlich, die Untcrstüzung^für die französischen Flüchtlinge wieder einzurichten. Bern zwar verspricht seine Beihilfe nur bis imund verweist auf seine Lasten bei der Ankunft der Flüchtlinge und deren längcrm Aufenthalt. Schasf^"^dringt auf Einzahlung der Nükstände Berns (2585 Gl.) und Biels (252 Gl.) und St. Gallen »och'^auf Herabsezung seiner Bcitragspflicht auf 5"/o. Bern, welches die Erstattung des Rükstandeö zusagt, "im Weitem durch ein Schreiben der übrigen Orte aufgefordert, seine Beiträge an diesen Fond sollst'^Ein gleiches Ansuchen ergeht an die III Bünde. <>. Bern rcclamirt von Zürich die Vergütung d0 ^gcscztcn zwanzig Bazen für je 68 Picmontescn; Zürich nimmt das Ansuchen in den Abschied, k- ^Gemeinde Schlüchtern in der Grafschaft Hanau wird an ihren vorhabenden Kirchcnbau eine Beisteht ^200 Thalcr auf Ratification der Obrigkeiten votirt. Bern nimmt die Sache roksrenäum. tl' , ^Schreiben des Herzogs von Würtcmbcrg, womit er die evangelischen Orte für seinen ncugeborncn ,Heinrich Friedrich zu Gevatter bittet, wird mit Vergnügen aufgenommen und beschlossen, als Pathcngsi ^zwei goldene Schalen anfertigen zu lassen, wie dies auch im Jahr 1677 gegenüber dem Landgraf^Hessen-Kassel geschehen war. I». Eine Mittheilung von Genf, daß einige wichtige von ihmSchreiben in unbefugte Hände gefallen seien, veranlaßt den Beschluß, mit aller Vorsicht auf solche J"^zu achten, damit sie den verdienten Lohn erhalten, i. (Die IV Städte.) Zürich berichtet, Herrvon Genf habe die kurpfälzischcn Kleinodien auf 43,000 ReichSthalcr gewcrthet. Es wird beschloß