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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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206
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206 August 1687.

wird befunden, derselbe eigne sich nicht zu schriftlicher Verhandlung, sondern müsse dem König von Frankreichdurch eine Gesandtschaft vorgetragen werden. Inzwischen wird Namens der IV evangelischen Städte an ^König und an den Minister Colbcrt de Croißy das schriftliche Gesuch gestellt, dem weitem Vorschrcitcn ^Chorherren von Annccy Einhalt zu thun, bis die Gesandtschaft bei Hofe eintreffe. Basel und Schaffhau!^lehnen jedoch die Beteiligung an den Kosten der Gesandtschaft ab und stellen alle auf die Gcsandtsch^bezüglichen Anordnungen Zürich und Bern anhcim. Es wird dann gutbcfundcn, von Zürich und Berneinen Gesandten zu bezeichnen und ihnen den Charakter primi oräinis zu verleihen. In der Jnftruct»'"wird die Gesandtschaft damit lcgitimirt, die IV Städte seien wegen Gemeinsamkeit der Religion und ^stehender Bünde zur Untcrstüzung Genfs verpflichtet; dann wird dem König vorgestellt, wie Genf allender französischen Krone gemachten Bündnissen einverleibt sei, wie des Königs Vorfahren Genf gegenEingriffe der Chorherren von Annccy jcwcilcn beschirmt und dem Parlament verboten haben, sich dicsft^einzumischen, indem die Angelegenheiten Genfs dem königlichen Entscheide vorbehalten worden seien. Schliß"wird auch noch vereinbart, daß Genf sich mit einem Memorial an den Kurfürsten von Brandenburg wc»^und dessen Untcrstüzung beim König nachsuche, welchen Schritt die IV Städte gewünschten Falls durchEmpfehlung zu secundircn sich anerbieten. I». (Die IV Städte.) In Bezug auf die versezten kurpfälsi!^Kleinodien wird Herr Gauthier in Genf um Bericht ersucht, wann die kaufölustigcn Juweliere nach 6"kommen wollen, damit man die mitintcrcssirtcn Orte ebenfalls berichten könne. Indessen wird wegen ^Wirkung der erforderlichen Cession neuerdings an den französischen Gesandten geschrieben. «. Landvogt ChristiWcrdmüllcr von Zürich erhält auf sein Begehren die Weisung, die Korrespondenz mit Würtcmbcrg wegenbringung der Picmontcsen möglichst unvorgreiflich fortzusezcn, bis der Commissär Schicgg zurükkchrc undGrund seines Berichtes Weiteres beschlossen werden könne. Da dem Vernehmen nach auch französische 8^cantcn dort ein Asyl zu suchen gedenken, wird beschlossen, ihnen zur Vornahme des Augenscheins Anlei»^zu geben und sie an den Administrator zu empfehlen, wenn sie die Conditioncn entsprechend findenMiramant, ein geflüchteter französischer Edelmann von NimcS, eröffnet in einem Vortrag, daß noch ^Tausend Franzosen wegen der beharrlichen Verfolgungen das Reich verlassen werden, und stellt diedieselben bei den evangelischen und lutherischen Ständen und Fürsten zu empfehlen. In Betracht, daßan allen Höfen hochgestellte Personen befinden, welche sich diesfalls verwenden können, erachtet man bsil 'wenn diese Franzosen ihre Angelegenheit selbst betreiben und namentlich bei Holland und Brandenburg 'pfehlungen nach Schweden und Dänemark nachsuchen, wobei man sich nicht ungcneigt erklärt, sie auf Guts"'des Kurfürsten von Brandenburg bei den beiden lcztcrn Höfen zu empfehlen und ihnen auch sonstan die Hand zu gehen. «. Die versammelten Orte verständigen sich, daß man allerseits die PleinsVorbescheide, ihnen daö ancrbotene brandcnburgische Land als ein von der Vorsehung bestimmtes Asyl ^zu machen suche und darnach trachte, sie in Zeit eines Monats zur Abreise zu bewegen, indem man sic "länger in den Städten beherbergen könnte, sondern aufs Land zerstreuen und zu eigener Ernährungmüßte. Hierüber soll auch St. Gallen verständigt werden. Dann soll sich Basel beim französischeMandanten de la Grange informircn, ob sie nicht von Basel aus in Schiffen auf dem Rhein bis ^ ^spedirt werden könnteil. t. Schaffhausen legt eine spccificirte Rechnung über den Unterstüzungsft'^französischen Flüchtlinge und eine Currcntrechnung vor, auö welchen sich bei gedachtem Fond ein Passiv'von 500 Gulden ergibt. Es wird daher ein neuer Einschuß von 2000 Rcichsthalcrn mit der gc>^ '^..Reparation auf die evangelischen und deren zugewandten Orte nöthig befunden. Bern nimmt diese"