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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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November 1685.

verwendeten RegimenterHerr von Beroldingcnwelche sich gewiß nach

Landgrafschaft Thurgau.

Grafschaft Sargans.Grasschaft Baden.

Bogtei Freikmter.

Bier cnnetb. Bogt, iibcrh.Mainthal.

und die Hcrabsczung der Zahlung des Crivellischcn Regiments verhandelt wcrdc»^wird hierauf ersucht, diese Punkte in einem Memorial den Obrigkeiten einzugeben,Möglichkeit verwenden werden, i». (S. u. Thurgau.) ». (S. u. Mainthal.)

Man sehe auch In dem Abschnitte Hei'rschaftsangelegenhciten:

Art. 83. Mitregierung der III Städte. i». Art. 767.

I. 655. LocaleS sAaderf).

v. Art. 217. Kirch!., Klanbenss., Gristkichr. Art. t<6.

«I. Art. 148. Iudicatur- und Competenzanstände.

Ii. Art. 246. Stifte ». Klöster iMünster).

It. Art. 185. Kirch!., (Äiaubenss., Geistliche,

i». Art. 147. Landesverwaltnng; Instizsachen.

LocaleS sUtwyl).Instizsachen, Recht. Gericht

91.

Confereiiz der IV evangelischen Städte.

Narau. ltUtk», 7« bis lt. November. s29. Oktober bis 1. November a. K.)

Staatsarchiv Zürich. Mg. Absch. Vd. W, S. >44.

Gesandte: Zürich. Johann Kaspar Hirzcl, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter. Bcl"Johann Anton Kilchbergs, Schultheiß; Abraham Tillirr, Sekelmcistcr. Basel. Christoph BurkhardObcrstzunftmcistcr; Lukas Burkhardt, dcS Raths. Schaffhauscn. Johann Konrad Ncukonun, Burst^mcister; Tobias Holländer, alt-Burgcrmcister.

Diese Versammlung ist auf Verlangen Berns wegen des gefährlichen Zustandcs der Stadteinberufen worden. Alls einem neuesten Bericht von dort ergibt sich, daß zwei Compagnicn sranzös»^Cavallcrie in Chatillon angekommen und daß der Verkehr längs der Rhone von Seißel bis Genfdurch Abwcrfung der Brükcn und Wegnahme der Schiffe, thcils durch Aufstellung von Wachen abgcsch»^sei. Darauf wird beschlossen, auö den Städten Zürich nnd Bern eine Gesandtschaft, in den Personen ^Herren Statthalter Meyer und Sekelmcistcr Tillier, nach Genf abzuordnen, wovon diesem vorläufig A»^gemacht wird, unter Erbctung einer Antwort nach Bern. I». Johann de la Porte, gewesener Pfarrerden Scvcnncn, und Claudius Broußon, Advocat im Parlament zu Toulouse und Acltcstcr der dortgehobenen Kirche, bitten als Bevollmächtigte der evangelischen Flüchtlinge auö Frankreich schriftlichmündlich um Cmpfchlungcn an alle evangelischen Fürsten und Stände in Deutschland und Holland, u»> ^Verfolgten einen sichern Aufenthalt zu verschaffen, sowie um einige Untcrstüzung, daß sie diese Reiftkönnen. In Entsprechung dieser Gesuche werden ihnen cineSthcilö spccicllc Cmpfchlungcn an den Kursivvon Brandenburg, an den Herzog von Würtcmbcrg und an die holländischen Gcneralstaatcn, sowie ^Gcncralpatcnt an die andern evangelischen Fürsten und Stände crthcilt, andcrntheilö wird ihnen nebst ^frcihaltung ein Viaticum von 5l1 Reichsthalcrn verabreicht. Das endliche Gesuch um einstweilige ft^Duldimg der Flüchtlinge wird mit Cmpftblung den Obrigkeiten zu hinterbringen verheißen. Wielautet, soll der französische Gesandte gemäß königlichen Befehls auf der badischcn Tagsazung wegen der ^nähme der französischen Flüchtlinge eine Remonstration zu machen beabsichtigen und von den kathoft^