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März 1684.
l»5.
Konferenz der mit Savoyen verbündeten Orte.
Lucer,». Ui»4, 10. bis l t. März.
EtaatSarchiv Lucern. Allg. Atsch. Bd. I.XX, e»I. S.
Gesandte: Lucern. Eustachius von Sonncnbcrg, Schultheiß und Panncrhcrr; Beat Schumacher,Statthalter; Rudolph Mohr, Statthalter und Stadtvenncr; Johann Thüring Göldlin, Vcnncr und desRaths. Uri. Johann Heinrich Emanucl Bcßler, Landammann und Panncrhcrr; Sebastian Muhen», alt'Landammann ; Anton Schmid, alt-Landanunann. Schwyz. Franz Bctschart, Landamma»»; Franz Ehrler,alt-Landammann. Unterwalden. Johann von Dcschwanden, Landammann ob dem Wald; Joha»»Ludwig Lussi, alt-Landammann nid dem Wald und Landshauptmann ob und nid dem Wald. Zug. BeatJakob Zurlaubcn, alt-Ammann; Heinrich Oswald Höh, Sckclmcistcr; Kilchmcycr Christoph Andcrmatt, dc^Raths. Frei bürg. Tobias Gottrau, Schultheiß; Johann Castclla, Sekelmcistcr.
». Markgraf von Grcißy, außerordentlicher Gesandter des Herzogs von Savoyen, Victor Amadeus K',hatte mit Schreiben vom 4. Februar auf Anfangs März eine Versammlung der mit seinem Hofe verbündete»Orte anbcgchrt, um die im verflossenen Dcccmbcr eingeleitete Bundcscrncucrung in Vollziehung zu sczcn, nn°spater dann als Tag der Zusammenkunft den 12. März (Sonntag Lätare) bezeichnet. Luccrn schrieb aberdie Versammlung auf zwei Tage früher aus, um die bcsondcrn Geschäfte gegenüber Savoyen und namentlichauch die Erhältlichmachung alter rükständigcr Forderungen der Orte und verschiedener Particularcn vorzr»bcrathen. In Folge dieser Bcrathung wird ein Ehrcnausschuß an den Gesandten abgeordnet, um von ih>»einen Revers, daß diesen Forderungen werde Genüge geleistet werden, zu erlangen. Der Gesandte woll»dies der Bundesbcschwörung vorgängig nicht thun, weil der Herzog schon 1671 in den Bund aufgcnon»»r»worden sei und die Bundcscrneucrung von keiner derartigen Bedingung abhängig gemacht werden könntHierauf wird aber beschlossen, nach vollzogener BundcSbeschwörung auf diesem Revers zu beharrenzugleich auch wegen der schlechten Kleidung, der geringen und unregclmässigcn Bezahlung der Leibgarde n>^wegen der schon bei fünfzig Jahren ausstehenden Ansprachen der zwei Regimenter der Obersten UlrichAmrhyn zu reclamircn. Die Anregung, es dürfte anläßlich der jczigcn BundcSbeschwörung, wie im Jal)^1651, wo jedes Ort 120(1 Kronen erhielt, den Orten ein Ehrcngcld bezahlt werden, wurde vom Gesandtabgelehnt, weil es sich gegenwärtig nicht um Aufrichtung eines neuen Bundes handle. Am 11. März n'il'der Gesandte auf seine Anmeldung hin in die Sizung abgeholt und empfiehlt daselbst in seinem Vortrag ^feierliche BundcSbeschwörung auf das Beste. Dieser Act wird daraufhin auf Sonntag den 12. Märzgesezt und hiefür die Collcgiatkirchc im Hof bezeichnet. Anfänglich bestund der savoyischc Gesandte dara»bdaß auch die Orte den Bundcsschwur zu leisten haben; diese aber entgegneten, ihre Vorfahren hättenEid schon 1652 geleistet und bestehe dieser jczt noch in Kraft, woraus die Prätcnsion fallen gelassen w»r^'Am 12. März wird der Gesandte auf das Rathhaus abgeholt und von sämmtlichcn Ehrengcsandtcn in ^Collegiatkirche begleitet. Nach feierlichem Hochamt und einer passenden Rede über den Ursprung und ^Fortsezung dieses Bündnisses begeben sich der Gesandte und die Abgeordneten der Orte zu dem vorAltar aufgestellten Tische, auf welchem vor einem Crucifix das Meßbuch sammt dem Bundcsinstrument