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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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Januar 1684.

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l»4.

Conferenz der evangelischen Städte.

Aarau. 10. bis Lt. Januar. (9 —tt. a. K.)

«>aa«»arch!v Zürich. Allg. Abschiede Bd. S4. kol. Lös.

Gesandte: Zürich. Johann Kaspar Eschcr, Statthalter. Bern. Abraham Tillicr, Sckelmcistcr." Icl. Friedrich Wcttstcin, Statthalter; Franz Robert Brunschwylcr, Drcicrhcrr. Schaffhauscn."Hann Konrad Ncukomni, Bürgermeister.

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Gegenwärtige Conferenz ist auf Begehren der Stadt Bern besannnclt worden, nachdem nunmchr gemäß»n verflossenen Noveinbcr (a. K.) in Aarau gehaltenen Zusammenkunft die Verzeichnisse und Qualifikationen' »> die Eidgenossenschaft geflüchteten evangelischen Franzosen gefertigt und die für sie bestimmten Collcctcn^aiinnclt sind. Die Stadt St. Gallen entschuldigt ihr Ausbleiben und anerkennt die Confcrcnzbeschlüsse^'ch für sich, i». Hcrr Isaak Sagnol de la Croix schildert in Anwesenheit des Herrn de St. Clement undAdvocatcn Colombicr de la Conchc den bcmitlcidcnSwürdigcn Zustand der evangelischen Kirchen in'"»llrcich „„h bittet einerseits um Aufenthalt und Schuz für die über Genf in die Eidgenossenschaft^llüclMci, LandSlcutc, anderseits um Verwendung, daß dieser Zustand gemildert werden möchte. Nachgieriger Bcrathung wird die Frage über die AufcnthaltSbcwiUigung bis nach Regulirung dcö gcnfcrschcn. und der gefallenen Collcctcn verschoben, rüksichtlich der begehrten Verwendung aber erkennt, ohnefncrc Vertröstung einiger höchst bedenklicher Willfahr es bei den frühcrn Verabschiedungen bewenden zuIm Auftrag der Conferenz gestaltet Hcrr de la Croix auö dem über siebzig Personen enthaltendenwobei Weiber und Kinder nicht berechnet sind, eine auf die persönlichen Verhältnisse der Flüchtlingeüfü»vctc Einthcilung in sechs Classcn, welche dem Abschied beigelegt wird. Zürich und Bern wollen^»gcir, welche wegen hohen Alters, Ausschlusses von der königlichen Amnestie und besonderer Verhältnisseu>w Rüksichtcn verdienen, einen den Umständen angemessenen Aufenthalt gewähren, während Basel

Tchaffhauscn die Flüchtlinge mit crkleklichcm Reisegeld nach Holland oder an einen andern evangelischenl verleiten möchten. Endlich einigt man sich unter Ratificationövorbchalt darauf, der sechste Thcil der^,,f^tcn Summe von zusammen ungefähr 30,000 Gulden, also 5000 Gulden sollen dem SckclmeisterNamens dcö Standes Bern, eingehändigt werden, mit dem Auftrag, daß daraus an die Flüchtlinge»Ucr Vorsicht und Sparsamkeit nach Maßgabe der persönlichen Verhältnisse Untcrstüzungcn geleistet und»'er ftiner Zeit Rechnung abgelegt werde. Hcrr de la Croix erhält für seine im Interesse der Flüchtlinge^ 'achten Reisen und Auslagen unter Ratificationövorbchalt eine Anweisung von 50 Reichsthalcrn auf die""»»issionskammcr in Bern. Ferner wird dem Paul Noir zur Linderung der Roth in der Gemeindeebenfalls unter RatificationSvorbehalt und gegen eine Obligation, ein Credit für ein Anleihen vonauf Genf oder einen andern gelegenen Ort ertheilt, in der Meinung, daß diese Auslage auf

Aähe

»'g der Commissionökammer in Bern gestellt werde. Nach dem Berichte von Basel wird in seiner

st^' ^m>chcn beiden Hüningcn mit dem FcstungSbau fortgefahren und dem Verlauten nach werde nach der'^ininscl eine Brükc zu schlagen beabsichtigt. Man findet am angemessensten, daß Basel diesfalls"fläch Zgxjch gelange, welches dann laut lcztcm JahrrechnungSabschicd daS Weitere vorkehren wird.

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