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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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September 1683.

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Besondere Verhandlungen der katholischen Orte.

k'. (Alle Orte sammt dem Abt von St. Gallen.) Es wird Bericht verlangt, was Landammannchmid beim Herzog von Savoycn, Oberst von Bcroldingcn beim Gubernator in Mailand, Frciburg beiallis und Sekclincistcr Snri beim Bischof von Basel nach Anleitung der Konferenzen in Luccrn undKothurn verrichtet haben. Die allseitigen Relationen lauten dahin, daß alle verbündeten Fürsten und"»de eindringlich zu gütlicher Erledigung des Glarnerstrcits gemahnt, auf den Fall eines Bruches aber

Möglichkeit alle BundcSpflichtcn zugesichert haben. Dem Vorort Lucern wird aufgetragen, den ver-ödeten Fürsten und Ständen gebührende Antwort zu erstatten und ihnen zu danken. Gleichzeitig wird^ berichtet, der Prinz von Conti habe auf dem Wege der Korrespondenz die Neutralität Neuenbürgs zu-Wchcrt. Hierauf wird gutbcfundcn, allseitig die erhaltenen Instructionen vertraulich zu eröffnen. Da aus^ ^"iidcStheilung nichts »Verden könne, haben die katholischen Gesandten von Glarus den Auftrag, die Sache^ ^gemeiner Session zu behandeln. Im Abstand derselben hält man für rathsam, durch eine allgemeineWvnsvcrhandlung in Erfahrung zu bringen, wessen die der andern Religion instruirt seien, um daraufUntere Unterredung halten zu können. Da man nun bei der ersten allgemeinen Session merkte, daß die"'Nictioncn anders lauten, alö bei der lcztcn Jahrrcchnung, hat man die gütlichen Unterhandlungen wieder^blcnommcn. Nachdem man durch die drei katholischen Mittclöhcrrcn vernommen, daß von denen der^bcr» Religion eine gewisse Trennung der Tribunalicn in Civil-, Criminal- und Malcfizsachcn vorgeschlagen,biegen aber auch eine gewisse Verlegung der Ausgaben, welche bisher auö dem gemeinen Landcssekcllnttci, worden, auf die beidseitigen RcligionSgcnosscn gefordert werde, über welch' lczterc Ncbcngcsuchc^ die katholischen Glarncr sehr beschwerten, wurde den drei MittclShcrren aufgetragen, die angetragene^lchtSsöndcrung bestens zu untcrstüzcn, die Ncbcngcsuchc aber zu bekämpfen. Daran wurde nun viele'gc gearbeitet; während man einerseits ein Fallenlassen der Ncbcngcsuchc bemerkte, wurde andererseits^achtrt, die Streitigkeit wegen der Mannschaft und Pässe in Uznach und Gastcr in die Sache zu mischen,^ >Wn aber Schwpz kräftigst protcstirtc und für diesen Gegenstand eine selbstständigc rechtliche Austragungschrie, svstrn die unkatholischcn Glarncr etwas an ihm zu suchen haben. Endlich sind die katholischen^ Zu einer Resolution geschritten und haben auch von den Unkatholischcn eine kathcgorischc Gegcn-"tlvn begehrt. Auf dieses haben die lcztcrn ihre Ncbengcsuchc fallen gelassen, worauf dasjenige vcr-^ "N wurde, was oben angegeben ist. Auf die während dieser Verhandlung cingckommcnc Kunde, daß^ zu Rüti bei Rappcröwpl mit Errichtung von Schanzen und Auffahrung von Stükcn KricgSrüstungcndie zürcherischen Gesandten durch den Landhofmcistcr des Abtcö von St. Gallen darüber zurbicll^' versicherten, hicvon keinerlei Kcnntniß zu haben; zu Rüti sei beständig ein ZcughäuSchcn,

^ ^cht seien wegen des vielen Geschreis die dortigen Stükc in Bereitschaft gestellt worden, übrigens wollenj. sandten ihren Obern berichten, damit alles Argwöhnische unterbleibe. KatholischerscitS fand man. "kn gut, paß die bestellten Connnandantcn, besonders derjenige von Rapperöwyl, auf ihre Posten gehen.' u. Thurgau.) I. Gegen das Gesuch der katholischen Glarncr, ihre unkatholischcn Mitlandlcutc möchten. kälten werden, ihnen der Kosten ihres Streites wegen entgegenzukommen, wird allseitig eingewendet,

>»»,/ ^vcnn auch billige Forderung würde man den gütlichen Vergleich schon wieder in Gefahr sezcn;km/ Geduld haben. Dagegen sind alle Orte einstimmig, den Papst um eine Beisteuer für dietischen Glarncr anzugehen, mit welchem Schreiben Luccrn beauftragt wird. Ii. (Die V katholischen

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