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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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September 1683.

dieselben wieder an die Schicdhcrrcn, weil diese ihres Vermittlungsamtes noch nicht entlassen worden seil»und der Aufschub nur zur Erzwckung gleichförmigerer Instructionen stattgefunden habe. Schwyz hätte d»öerster? Verfahren gewünscht, mag aber wohl leiden, daß die Parteien eigenen Willens die erbetenen Hcrrc»nochmals um gütliche Vergleichung ersuchen. Es sind demnach die zuvor erbetenen sechs Schicdherre»am folgenden Tag in Gottes Namen wieder zusamincngcsesscn, haben beide Parteien absonderlich verhör"und zehn Tage lang mit solchem Fleiß gearbeitet, daß die Sache, hoffentlich zu guter und beständiger Mcinbarung, verglichen, zu Papier gefaßt und von der allgemeinen Session auf Ratification der Obrigkcilc»gutbcfunden und dem Abschied beigelegt wurde. Da einzig wegen des zehnten Artikels, bczikhungöwci!"wegen Annahme von Landlcutcn und Beisassen, noch etwas Unterschieds der Meinungen waltete, so wurö"dieser Artikel auf einem besondcrn Papier dem Hauptschluß beigelegt. Das ganze VcrgleichSwcrk wird dc»glarncrischcn Gesandten beider Religionen übergeben und an den dortigen gemeinen Stand von gesamw»"Session aus, und von den Orten jeder Religion an die Rcligionögcnosscn in GlaruS absonderlich, woh^meinende Ermahnungsschrcibcn für die Annahme des Vergleichs erlassen. Dabei hat cö die Meinung,die Ratificationen der Obrigkeiten innerhalb vierzehn Tagen einbcrichtct werden, und zwar von bc»evangelischen Orten nach Zürich und von den Katholischen nach Luccrn, worauf dann ein Hauptinstn»»^cxpcdirt und von allen Orten der Eidgenossenschaft besiegelt werden wird. — Während des glarncrischc"VcrglcichsgcschäftcS erschienen auch vor der allgemeinen Session cincSthcils der französische Gesandte, ander»'thcils Franz Christoph Raßlcr, Freiherr von Gamcrschwang, als Abgeordneter des Kaisers, und ermahnteindringlich zu friedlicher Beilegung dieses Spans. Diese Verwendungen wurden gegen Ende der Tagsazu»9beiden durch einen Ehrcnauöschuß und Ueberrcichung schriftlicher Antworten (vom 24. September) bestesverdankt und ihnen das Interesse der Eidgenossenschaft ferner empfohlen. In gleichem Sinne verwendesich auch die auf einem Bundestag zu Davoö versammelten Häupter und Rathögesandtcn der III B>>»^durch ein bundesgcnössischcS Schreiben, in welchem, wenn es gewünscht werde, auch die Abordnung ihr""Ehrcnmittel beider Religionen ins Land GlaruS anerboten wird. Auch dieses Schreiben wurde freund!^verdankt. I». Auf Ansuchen der Bcthciligtcn wird abermals ein kräftiges Bittschrcibcn an den KönigFrankreich und die Minister erlassen, damit die Rükstände von Guthaben aus den Jahren 1635, 16^u. 1637 baldigst bezahlt werden möchten, und dies um so mehr, als die Hauptlcutc obrigkeitlich zur ^zahlung der Soldaten angehalten worden seien. « . Da während der Glarncrstrcitigkcit so viele argwöhnMReden gegen ehrliche Eidgenossen lind ganze Stände in Umlauf gekommen sind, wird verabschiedet, ^Obrigkeit, welche solche Ausstreuungen vernimmt, soll dieselben in Freundlichkeit einberichtcn, damit solch^Ucbcl zur rechten Zeit vorgebeugt werden kann. «I. Auf die vom GesundhcitSrath zu Mailand eingega»!^Nachricht, daß in Erfurt, Mülhausen und Merseburg in Sachsen die leidige Contagion ausgebrochen ^bat man sich, auch besonders des bevorstehenden Lauiscrmarkts halber, alle Vorsorge angelegen sein lässigsogleich ein ernstliches gcdruktcS Mandat gegen alle Rheinpässe verbreitet und dem GesundhcitSrathMailand davon Mitthcilung gemacht. Dabei ist man einverstanden, kein ausländisches Vieh oderauf den Lauiscrmarkt zuzulassen. «». Aus Mangel an Instruction wird das Gesuch des Ammann Zurla»^von Zug um Schild und Fenster in seine Wirthschaft auf der Wart im Kirchspiel St. Wolfgang ncucrdi»^in den Abschied genommen.