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December 1682.
hinterbringen beschlossen, weil die Gesandten von Frciburg bereits abgereist und diejenigen einiger andererOrte nicht instruirt waren, t. (S. u. Frciämter.)
Man sehe auch in dem Abschnitte Hcrrschaftsangelegenheiten:
Landgrasschast Thurgau. t. Art. 4t l. Leibeigenschaft, Fall, Ginzirglinge. I. Art. 34». GerlchtSherrschaften.
„ 596. Stifte u. Klöster (Kreuzlingen). «». „ 754. Locales (Utwyl).
I. Art. 122. Verhältnis« zum Grafen v. Hohencms.
Ii. Art. 252. Stifte ». Klöster (Pfäfcrs).
Ii. Art. 386. Kirchliches, Glaubenss.; Geistliche. m. Art. 135. Judicatnr- ». Competenzanst.
I». Art. 124. Justizsachen, Recht, Gericht. 4. Art. 272. Verschiedenes.
Zsrt. 11». Jnstizsachen, Recht, Gericht.
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Conferenz der evangelischen nnd deren zngewandten Orte.
Aarau. l<»«2, 22. bis 24. December. (12. bis 14. a. Kal.)
Staatsarchiv Jülich. Allg. Absch. Bd. öS, toi. 54S.
Gesandte: Zürich. Johann Kaspar Hirzcl, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter. Ber»Joh ann Rudolph Wurstcmbcrgcr, Vcuucr; Abraham Tillicr, Sckclmcistcr wälschcr Lande. Glarus. Johatt»Peter Weiß, Landammann. Basel. Emanucl Socin, Obcrstzunftmcister; Christoph Burkhardt, DreicrhcrrSchaffhausen. Konrad Ncukomm, Bürgermeister; Tobias Holländer, Statthalter und PanncrhcrtAppenzell-Außerrhodcn. Laurenz Tanner, Statthalter. Stadt St. Gallen. Tobias Schobingcr,Sekelmcistcr. Mülhausen. Josua Fürstcnbergcr, Stadtschrciber. Biel. Abraham Scholl, Bürgermeister». Wegen der seit einiger Zeit anhaltenden Verfolgung der Glaubensgenossen in Frankreich entschließman sich, an den König ein Schreiben zu erlassen, worin für diese Untcrthancn, nach dem Beispiel seinerVorfahren, Glaubens- und Gewissensfreiheit verlangt wird. Dieses Schreiben, nachdem es die Genehmigungder Obrigkeiten erhalten haben wird, soll bei Anlaß der nächsten Tagsazung dem französischen Gesandtenzu Händen des Königs überreicht, oder im Fall der Roth auch früher von Zürich aus überlassen werde»Je nach der Wendung der Zeiten wird auch von Fcstsczung eines allgemeinen BcttagS und von einerCollccte zu Gunsten allfällig auswandernder evangelischer Franzosen gesprochen. I». Bürgermeister Hirzclund Sekelmcistcr Tillicr erstatten Bericht über ihre VcrmitTung in Glarus, worüber sich auch Landaminan»Weiß vernehmen läßt. Nach diesem Bericht findet man, evangelisch Glarus solle auf jeden Antrag derKatholischen zu einer selbstcigcncn Vcrglcichung eingehen. Sofern aber eine solche Vcrglcichung wedervon den Katholischen, noch anderswie angeregt werde, soll man cS bei den alten Verträgen, Sprüche»,Abschieden und dem Herkommen verbleiben lassen. Auch zu einem allfälligcn zweiten VcrglcichSvcrsuch unterMitwirkung beidseitiger Vermittler soll Hand geboten werden; dagegen scheine die von den katholische»Vermittlern angeregte Trennung in Kirche, Gericht und Rath schwerlich ausführbar. Gegen eine Entscheidungdurch die Mehrheit der Orte werde man sich kräftigst wehren. Die evangelischen Orte werden zwar keine» IKrieg anfangen; wenn aber einem derselben Gewalt angcthan würde, so sollen ihm die übrigen Hilfe leiste»,wobei man sich nach dem Abschied von Aarau vom Mai 1655 zu richten habe. Endlich wird zu weiterer
Vofttei Rheinthal.Grafschaft Sarnaus.Grafschaft Baden.Landvoatei Frciämter.Boatei LauiS.