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Juli 1682,
zugekommen sei; der Herzog von Lothringen habe wegen Unwohlseins die Antwort auf daö ihm mitgcthcilteSchreiben vom 26. Januar verschoben und somit sei der Jurisdictionöstrcit auf dem Bodcnscc im altenStand geblieben Das im neuesten Schreiben enthaltene Begehren, die Stadt Konstanz möchte angewiesenwerden, die Documente und Gcwahrsamcn ihrer prätcndincn hochobrigkcitlichcn Rechte auf dem Bodcnsccauf der bevorstehenden Tagsazung in Baden schriftlich oder mündlich darzuthun, indem sonst die regierendenOrte ihre Rechte nach befindender Nothwcndigkcit in Ausübung bringen würden, müsse er dem Herzog vonLothringen mitthcilen. Da aber kaum möglich sei, daß die Entschließung desselben vor der Tagsazung ein-gehe, so lebe er der Hoffnung, es werde inzwischen von Seite der regierenden Orte der Status quo beobachtetwerden. Da auS diesem Schreiben, sowie aus einem eingegangenen Mcmorial des Herrn Wirz von Rudcnz,Bogt zu Gottlieben, und des Herrn Rcding von Bibcrcgg, Bogt zu Roscnbcrg, klar hervorzugehen schien,daß man die Angelegenheit auf die lange Bank zu schieben und auf eine die souveränen X Stände vcr-lezende Weise die Einmischung des Herzogs von Lothringen herbeizuführen beabsichtige, wird dem Freiherr»von Landscc unterm 1(1. Juli crwicdcrt, dieses Geschäft wolle in allzu große Weitläufigkeit gezogen werden!die regierenden Orte begehren daher auf Mitte September eine nochmalige Zusammenkunft, und zwar in derStadt Schaffhauscn, um die habenden Documente gegen einander zu erscheinen. Sollte dieses nicht geschehen,oder die Confcrcnz nicht verfangen, so gedenken die bethciligten Obrigkeiten ihr dortscits habendes Rechtund den althergebrachten Bcsiz auch fortan in Ausübung zu bringen. Dabei hat es rüksichtlich der Confcrcnzin Schaffhauscn die Meinung, im Namen der X Orte nur je einen Gesandten von Zürich und Luccrndorthin abzuordnen, i». Den Obcrvögtcn Wirz und Rcding wird aufgetragen, wegen der Erbcinungsgcldcr,deren gegen dreißig ausstehen, an gehörigen Orten gute Erinnerung zu thun. (Bern, Frciburg undSolothurn.) An den französischen Gesandten ergeht eine dringende Borstellung, daß doch vom Hofe aus dieburgundischcn Salinen angewiesen werden, den Salzbcdarf für die drei Städte, wie ehedem unter spanischerHerrschaft, rechtzeitig abzugeben, indem sie ohne künftige Sicherung regelmäßiger Lieferungen dieser noth-wcndigcn Salzspcise nicht gclcbcn können. Die Salzpächtcr sind gegen alle drei Städte um ein halbes Jahrim Rükstande; bald schüzcn sie den Abgang der Salzquellen, bald Mangel an Fuhren und Holz vor,während es doch nur an gutem Willen fehlt und mittlerweile die drei Städte höchsten Mangel leiden-t—Ii». (S. u. d. Bogtcien.)
Besondere Berhandlungen der katholischen Orte.
vv. (Die katholischen Orte und der Abt von St. Gallen.) Da man vernommen hat, daß während derTagsazung im Januar alle Orte der andern Religion durch einen Alisschuß den französischen Gesandte»in Rüksicht des GlarncrgcschäftS für sie günstig zu stimmen gesucht haben, so thun auch die Katholische»ein Gleiches und haben demselben „einen sehr vernünftigen DiöcurS über die LandcSthcilung gemacht." De»unparteiischen Schreiber für die gütliche Behandlung der nach Glarus zu sendenden Bermittler betreffendwird am besten befunden, daß sich Herr Karl Balthasar, Untcrschreiber zu Luccrn, dafür gebrauchen lasse-Sollte die Bcrmittlung unfruchtbar ablaufen, so wird verabschiedet, daß alsobald wieder eine allgemeine Tag-'sazung nach Baden ausgeschrieben »verde, »iv. (Die mit dem Bischof von Basel verbündeten Orte.) EincGesandtschaft des Bischofs von Basel bringt vor, der Prälat von Lützel mache, ungeachtet der Bcrwcndungdes französischen Gesandten, der Ergebnisse des vorgenommenen Augenscheins und der dabei verhörten Zeuge»,dem Bischof fortwährend dasjenige Territorium, wo derselbe Erz grabe, streitig; der um seine Bcrwcndung