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Lcztereö habe aber deswegen nicht erreicht werden können, weil die Katholischen prätendirt haben, daß dieEvangelischen den mit Schwyz waltenden Streit über die Mitrcgicrung in den Vogtcicn Uznach nnd Gaster,namentlich das Mannschaftsrecht, den Durchzug und Paß daselbst betreffend, allein erörtern sollen, währendnvn den Evangelischen eine solche Söndcrung des gemeinen Standes, als dem Vertrag von 1623 wider-sprechend, nicht habe zugegeben werden wollen. Auf dieses haben die Katholischen ihre Zustimmung zu denandern bereits beigelegten Punkten wieder zurükgczogcn, so daß die Unterhandlungen dadurch abgebrochenN'vrden seien. Auf dicSsälligeS Ansuchen erthcilen die evangelischen Orte folgenden Rath: Katholisch undcvangclisch GlaruS möchten in einem gemeinsamen Schreiben an Schwyz daS Ansuchen stellen, daß eS auf^rund der bezüglichen Missivcn nnd Traktate, welche mit dem gcsammten Stand GlaruS gewechselt undaufgerichtet worden, einen frcundcidgcnössischcn Entschluß von sich gebe, weil hierin das Mittel läge, auchdie übrigen Streitpunkte beizulegen. Wollen die Katholischen dazu nicht mitwirken, so sollen die Evangelischenbiesei, Schritt allein versuchen. Bleibe er, wie zu besorgen, ohne Erfolg, so sei den Katholischen laut lcztcm^agiazungöabschied die Bcizichung unbcthciligter Vermittler vorzuschlagen. Sofern bei weitem VermittlungS-vrrsuchcn die Landeöthcilung katholischcrscitS wieder vorgeschlagen werde, möchten sie, wenn auch die Artund Weise des bisherigen Vorschlages gar nicht annehmbar sei, einer Verthcilung auf die Köpfe mit derHchörigm Vorsicht doch einiges Gehör schenken. Endlich ist man einverstanden, auf der nächsten Jahr-^chnungStagsazung zu gütliche» Handlungen mitzuwirken, dagegen beharrlich einer Entscheidung durch^lunnenmchrhcit entgegenzutreten. Sollte evangelisch GlaruS wider Recht unterjocht werden, so wird ihmZugesichert, es mit bundcögenössischcr Hilfe trostlich zu entschütten. I». (S. u. SarganS.) v. In Anbetracht^ der alleinseligmachenden Religion und ihren Bekenner» drohenden Gefahren werden die zur Zeit deö^Miliums von Tricnt gefaßten Beschlüsse und das 1655 zu Königöfclden aufgcscztc Dcfcnsional verlesen,vorauf alle Orte unter Angclvbung der Verschwiegenheit versprechen, auf die nächste Jahrrechnung gehörige^ustrnction einzuholen. Inzwischen sichert man sich allseitige Untcrstüzung mit Leib, Gut und Blut zu.
Laut Bericht von Basel vermehrt sich daö KricgSvolk im Elsaß bedenklich. Basel verspricht, über alle^rändern»gen und Ereignisse fortgcsezte Berichte nach Zürich zu senden. Dieses hinwieder erklärt, auf den^>te„ Bericht, daß eine Armee gegen die Schweiz hcrranrükc, eine Tagsazung nach Baden auszuschreiben,^gen des SchuzcS der Stadt Constanz läßt man es bei der frühem Erklärung bewenden, nämlich daßu>an keinem Feinde gestatten werde, auf thurgauischem Boden Posten zu fassen. <>. An den französischen^sandten wird schriftlich das Gesuch erneuert, cS möchten die evangelischen Eidgenossen in Frankreich voruller Bedrängnis» ihrer Religion halber gcschüzt werden, I. Zürich stellt dar, wie die gemeinen Landvögte,Uainentlich im Thurgau und zu SarganS, unerschwingliche Bußen ausfällen und auch sonst ihre Pflichten^siecht wahrnehmen. Es erhält daher den Auftrag, dieses Verfahren auf der nächsten Jahrrechnung entwedervur den regierenden Orten oder in allgemeiner Sizung zu rügen, wobei sich die unbethciligtcn Orte anheischig"'uchen, gehörige Abhilfe zu cmpfchleu. z;. Der kaiserliche Gesandte, Freiherr von Landsce, wird dringendFlucht, die Stadt Constanz dahin zu vermögen, daß sie die Titel ihrer JuriSdietionSprätensionen auf demudcnsce, wie die Eidgenossen in der Reichenau, produeircn. Ii. (Die IV evangelischen Städte.) Auf denglicht des Bürgermeisters Krug von Basel, daß NiklauS Fischer von Amsterdam den IV evangelischenStädten seine Landkarte der Eidgenossenschaft dcdicirt habe, wird jeder Stadt überlassen, dem Auctor durch^mittlung von Basel je nach der Zahl der einzusendenden Exemplare ein Honorar zu erthcilen. I. AufMis Antrag wird beschlossen, auf der nächsten Tagsazung von denjenigen Orten, welche ihre Siegel vom