Druckschrift 
6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
Entstehung
Seite
33
Einzelbild herunterladen
 

Januar 1682.

33

andern vorzunehmen habe. Die Vögte zu Wcrdcnberg, Uznach und Gastcr habe» ihren Nid zu Hauben dcögemeinen Landes zu prästircn. 1l). Jeder Theil soll sein eigenes Panner und Siegel haben, so daß demeinen das alte Panner, dem andern das alte Siegel gegebe» werde. Die Kosten der Anschaffung einesneuen Panners und Siegels seien aus dem gemeinen Sckel zu bestreiten. Um die übrigen, sowohl Landcs-als gewonnenen Fahnen könnte die Gebühr geschafft werden. 11. Die gemeinen Bundsbriefe und Gewahr-samcn sollen im Flcken Glarus aufbehalten, jedem Theil ein Schlüssel dazu zugestellt und authentischeAbschriften davon gegeben werden. Besondere Briefe, Gewahrsamen und Schriften sollen denen zugestelltwerden, welchen sie gehören. 12. Rüksichtlich der gemeinsamen und besonder» Aufbrüche und Kricgszüge,wie und wo jeder Theil zu werben haben solle, bezieht man sich auf den Vertrag von 1623. 13. WegenTrazen, Schmüzen und Predigen wider den Landfrieden läßt man es bei den Verträgen bewenden; essollen aber die Fchlbarcn gebührend bestraft werden. 14. Jedem ist gestattet, sich aus dem einen Ort indas andere zu begeben und sich niederzulassen, seine dermalen inhabcnden Häuser und Güter zu behaltenund zu bewerben und die damit verbundenen Gerechtigkeiten, Steg und Weg unangefochten auszuüben.15. Jedem ist daSMarktgehcn," die Kirch- und Kreuzgänge und das Wallfahrten frei und ungeschwächtgestattet. 16. Was in diesem sechsjährigen Streit Ungutes aufgelaufen, soll insgcsammt todt und ab sein.1?- Jedem Theil ist zugelassen, in Bündnisse zu treten und wegen den gemeinen Herrschaften OrtsstimmenZu gebe», jedoch dem andern Theil ohne Schaden und Abbruch. 18. Endlich folge auö sich selbst, daß derKläger den Beklagten vor dem Forum des leztern suchen müsse. (Aus dem Schwyzerexemplar.)

20.

Konferenz der evangelischen nnd deren zngewandten Orte während der Tagsazung zuBaden. Ii», bis L4. Januar. (9. bis 14. a. K.)

Staatsarchiv Zürich. Abschiede Bd. SS, tdl. S7S.

Gesandte: Die nämlichen, wie auf der Tagsazung; für evangelisch GlaruS Johann Peter Weiß,"andammann. .

n. Das Hauptgeschäft bildet der Glarncr LandcSstrcit. Landannnann Weiß berichtet, seit der Confercnzvon Aarau sei mit den katholischen Mitlandlcuten wiederholt ein Vergleich versucht worden, welcherni einigen Punkten verfangen habe, in der Hauptsache aber an dem von den Katholischen festgehaltenenGrnndsaz, daß eidgenössische Streitigkeiten durch die Stimmenmehrheit der Orte entschieden werden müssen,llftchcitcrt sei. Darin seien sie durch eine Confercnz der V katholischen Orte in Brunnen bestärkt worden.Indessen werden in der March nnd anderwärts auf schwyzcrischem Gebiete Wachen aufgestellt, welche Gcgen-vvrsscht nöthig machen. Wenn in der Tagsazung die Stimmenmehrheit behandelt werde, sei er instruirt,'ucht auszustehen, sondern, vor jeder weitem Einlassung, über den in Anwendung kommenden Grundsaz eineEntscheidung zu verlangen. Auf diesen Vortrag werden die Gesandten von Zürich beauftragt, mit denjenigenvon Luccrn über die kriegerischen Anstalten Rüksprache zu nehmen, wobei von leztern jede feindselige Absichttn Abrede gestellt wird. In der gemeinen Session beharren die evangelischen Orte einstimmig und mit^achdmk auf dem Grundsaz der gleichen Säze; da aber die katholischen Orte den cntgcgcngcseztcn Grundsazvcrtheidigcn, so wird diese Streitfrage für einmal eingestellt. Indessen besprechen sich die evangelischen Orte"Ut Landannnann Weiß, und die katholischen mit Statthalter Bachmann in Betreff des auf die Bahn

5