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Oktober 1681,
12.
Gemeineidgmössische Tagsaznng.
Baden. tt. Oetober.
Twatsarchiu «uccrn. Allg. Absch. Bd. I.XVII, kol. N4.
Gesandte: Zürich. Johann Kaspar Hirzcl, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter und desRaths. Bern. Sigmund von Erlach, Schultheiß; Johann Rudolph von Dicßdach, des Raths. Luccrn.Joseph Amrhpn, Schultheiß und Pannerhcrr; Landvogt Hans Martin Schwyhcr, des Raths. Uri.Anton Schmid, Landaminann und LandShanptmann; Johann Karl Emanucl Beßlcr, alt-Landa»»nann undPannerhcrr. Schwyz. Jakob Weber, Landaminann; Franz Bctschart, alt-Landannnann. Untcrwalden.Peter Entz, Landammann ob dem Wald; Johann Ludwig Lussi, Landammann nid dem Wald. Zug. BeatJakob Zurlaubcn, Ritter und alt-Annnann; Kaspar Eustcr, Sekclmcistcr. Glarus. Johann Peter Weiß,Landaminann; Johann Georg Bachmann, Statthalter. Basel. Johann Christoph Burkhardt, Drcierhcrr;Johann Friedrich Wcttstcin, Statthalter. Frei bürg. Tobias Gottrau, Schultheiß; Johann Castclla,Sekelmeistcr. Solothurn. Ursus Suri, Sekclmcistcr; Benedict Hcgi, beider Rechte Doctor. Schaffhanse».Johann Konrad Ncukomm, Statthalter; Tobias Holländer, Sekclmcistcr und Pannerhcrr. Appenzell.Ulrich Sutcr, Statthalter, von Jnncrrhodcn; Hans Ulrich Schmid, Landammann, von Außerrhode».Abt von St. Gallen. Fidel von Thurn, Ritter, Landhofmcistcr. Stadt St. Gallen. JoachimHaltmcycr, Bürgermeister. Biel. Abraham Scholl, Bürgermeister.
». Die nach Hüningen zur Bcwillkommung des dort erwarteten Königs von Frankreich abgeordnetenschweizerischen Gesandten berichten, daß der König den Tag seiner Ankunft abgeändert und sie ihn also nichtangetroffen haben. Die Tagsazung beschließt hierauf, die Gesandten sollen morgigen Tagö von hier nachBasel aufbrechen und sich dort erkundigen, durch wen die Audienz beim König zu verlangen, wie dieKomplimente bei ihm, sowie bei der Königin, dem Dauphin, der Dauphine, des Königs Bruder und dessenGemahlin abzustatten seien. I». In der Besorgniß, daß wegen der Uebergabe der Stadt Straßburg anFrankreich der Kaiser und das Reich sich regen und feindliche Angriffe erfolgen möchten, gelobt man sichallerseits den bundesmäßigcn Schuz und kommt über folgende Anordnungen übcrcin: 1. Jedes Ort sollseine Compagnicn ergänzen, ausrüsten und in Bereitschaft halten, auch die Hochwachtcn, Feuerzeichen undPosten zu Roß und Fuß anordnen. 2. In die deutschen und wälschcn Vogtcien soll geschrieben werden,daß sie ihren dreifachen Auszug bereit halten und die Pässe an den Grenzen bewachen. 3. Die Grcnzortcsollen sich gegen alle Ucbcreilung möglichst versehen; namentlich soll Basel für Proviant und Aufnahme derHilfsvölkcr sorgen. 4. Jedem Soldaten sei täglich ein Commisbrod und wöchentlich ein halber ThalerSold zu geben. 5. Jedes bedrohte oder angegriffene Ort kann die Mahnung bis auf den dritten Auszugausdehnen. 6. Im Nothfall ist Zürich überlassen, den Paß bei Rheinau neben dem dortigen Abt zubesczen, bis die im Thurgau regierenden Orte eintreffen können. 7. Die Ausfuhr von Früchten, Butter,Käse und Zigcr ist verboten und jedes Ort befugt, solche verbotene Waarcn auf der Durchfuhr zuconfiseircn. Freiherr von Stadel, Kommandant zu Konstanz verlangt, unter Hinwcisung auf diegefährlichen Folgen der Einnahme der Stadt Straßburg von Seite Frankreichs, mit Schreiben vom