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Juli Ui81.
bündctm Orte noch vor der im künftigen alten Mai dort stattfindenden allgemeinen Versammlung durchExpressen ein eindringliches Schreiben an Wallis zu erlassen und darauf zu dringen, daß die Bundcs-crneuerung auf nächsten Herbst veranstaltet werde. <». Ein Antrag auf Fortsczung der Unterhandlungenüber die Bundcscrncucrung mit dem Herzog von Savoycn, welche schiklich mit derjenigen im Wallisverbunden werden könnte, findet keinen Anklang, indem der Herzog den Antritt seiner Grvßjährigkcit wederden Hofen, noch seinen schweizerischen Bundesgenossen angezeigt hat. In der Erwartung, der Herzog werdehicfür selbst die ersten Schritte thun, wird beschlossen, bis auf JohauneStag mit diesem Geschäft einzuhaltenund'hierüber auf die Jahrrcchnung allseitig zu instruiren.
Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschastsauqeleqeiiheite»:
Deutsche ftcui. Voftt. iibcrh. I Art. 45. Abzuq, Ehrschatz. Ehehaften.
Landgrafschast Thurftau. It. Art. 45t. Handel und Verkehr tBriiken). I. Art. 73. Mitrcqiernuq der III Städte.
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Gemoineidssenössische Iahrrech>iu11gs-Tnqsazu11g.
Vaden. l«»1, Ii. Juli.
EiaatÄarchiv Lucer». Mg. Absch. Bd. I.XVIl, k»I. 4». — .Unnioilsarchiv Freiburg. Mg. Adsch. Bd. so.
Gesandte: Zürich. Johann Kaspar Hirzcl, Bürgermeister; Johann Ulrich Eschcr, Sckclmcister unddes Raths. Bern. Samuel Frisching, Schultheiß; Johann Rudolph von Dießbach, des Raths. Luccrn.Joseph Amrhpn, Ritter, Schultheiß und Panncrherr; Jost Dietrich Balthasar, des Raths. U ri. AntonSchneid, Landammann; Sebastian Muhen», alt-Landanunann. Schwpz. Jakob Weber, Ritter, Land-ammann; Franz Nigct, Statthalter. Untcrwaldcn. Melchior von Atzigen, Landammann; Jakob Burach,des Raths ob dem Wald; Karl Lcodcgar Lussi, Laudammann und Pannrrhcrr nid dem Wald. Zug.Paul Müller und Kaspar Eustcr, beide dcS Raths. Glarus. Johann Peter Weiß, Landammann;Johann Georg Bachmann, Statthalter. Basel. Johann Jakob Burkhardt, Obcrstzuustmcistcr; RiklauSWeiß, dcö Raths. Freibürg. Tobias Gvttrau, Schultheiß; Johann Eastella, Sekelmeister. Solothur».Franz Suri, Schultheiß; Franz Victor Besenval, Veuncr. Schaff Hausen. Johann Konrad Ncukomm,Statthalter; Tobias Holländer, Sckclmcister und Pannrrhcrr. Appe n z e l l. Johann Suter, Landammannvon Jnncrrhodcn; Hans Ulrich Schneid, Landammann von Außcrrhodcn. Abt von St. Gallen. Fidelvon Thune, Laiedhofmcistcr. Stadt St. Gallen. Tobias Schobinger, des Raths.
z». Alle Silber- und Goldsortc», auch die eidgenössischen Handmünzen läßt man in ihrem jczigcn Werthverbleiben. Beanstandet wird einzig der Curs der spanischen Realen und ihrer Bruchtheilc. WährendZürich dieselben wegen ihres leichten Gewichtes verboten hat, erklären die übrigen Orte, sie nach demGewicht und der Probe, nämlich das Loth zu äkisss Lucernerschilliug, anzunehmen. Rüksichtlich dcö Eurscöder RcichSmünzcn und der Einstellung der Münzprägung iu der Eidgenossenschaft läßt man es bei dem lezt-jährigen Abschiede verbleiben. Auf- und Abrisse von Münzen in den einzelnen Orten sollen den übrigeneine gebührende Zeit vorher mitgethcilt werden. I». Laut Abschied von Zug vom 21. April d. I. kommtin Umfrage, wessen sich diejenigen Orte, welche die Frage über den Landcöschirm in den Abschied genommen,