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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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April 1K81.

Zwck dieser Confcrcnz ist eine vertrauliche Bcrathung über das bereits seit fünf Jahren von der StadtKonstanz zum Nachthcil der JuriSdietionörcchtc der regierenden Orte ans dem Bodcnscc und an den eid-genössische» Grenzen eingehaltene außerordentliche und gcwaltthätigc Verfahren, welches den Abschieden vonLuecrn von 1521 und von Baden von 1538, 15ti«> und 158», sowie einer mehr als hundertjährigen Ucbungzuwiderläuft, Rüksichtlich der Jurisdiction auf Flüssen und Seen ist man allgemein der Ansicht, daßzwischen zwei angrenzenden Staaten die Mitte derselben lFlüsse oder Sccn> die Marchlinie bilde, sofernnicht durch Urkunden etwas Anderes festgestellt worden, ein Grundsatz, der schon in einem Marchenstrcit derregierenden Orte mit dem Bischof Christoph von Constanz im Jahre 155-i anerkannt worden sei. I». Eswird an Bürgermeister, Stadtvogt und Rath der Stadt Constanz ein Vorstcllungsschreibcn über dasunnachbarlichc Benehmen seit mehreren Jahren erlassen, mit der Bemerkung, daß man von verschiedenen ausdie Bahn gebrachten anderweitigen Mitteln, betreffend Wahrung der Rechte der Eidgenosse», auö Rüksichtauf den constanzischcn Obcrherrn, den Kaiser, für einmal abgestanden sei. « . Auf ein früheres Schreibendes Commandantcn der Stadt Constanz, daß er nicht ohne Grund gefährliche Anschläge auf Constanzbesorge, und er sich getroste, die Eidgenossen werden ihre der Stadt und dem Kaiser selbst auf solche Fällegemachten Zusagen halten, wird zu crwiedcrn beschlossen, die Eidgenossen »verde» getreue Obsorge halten, daßvom thurgauischcn Boden aus keine Feindseligkeiten gegen besagte Stadt Plaz finden oder zugelassen »verde».«>. Auf den Fall, daß sich ein feindliches Heer den Grenzen nähern sollte, läßt man cS bei dem im Jahre1647 gefaßten Bcschlußc bcwcndcn, daß jedes der X Orte bchnsö Bcsczung der Pässe gegen die Rcichsscitcund Bcschüzung dcö eidgenössischen Bvdcnö fünfzig Mann in das Thurgau verordne, »nid daß im Fallcincö feindlichen Angriffes nicht allein die eidgenössischen Völker, sondern auch die LandcSnntcrthancn ver-wendet »verde» sollen. Bei diesem Anlaß wird auch über den Landcsschirm, welcher einem bedrohten undangegriffenen Orte von den übrigen laut Bünden geleistet »verde» soll, verhandelt und eine in acht Punktenbestehende Grundlage zu einer Kricgöordnung behufs weiterer Bcrathung den verschiedenen Orten in denAbschied gegeben, t. (S. u, deutsche gemeine Vogtcicn übcrh.) zx. Den Tribunalicn in Venedig undMailand soll geschrieben werden, daß die Seuche in Deutschland, wegen welcher Wachen aufgestelltworden, nachgelassen, und vom Kaiser und dem Kurfürsten von Bayern sowohl die Eröffnung des LeipzigerMarkts als der Pässe bewilligt »vorbei» seien, weswegen man ihr Gutachten über allfälligc Fortsezung derangestellten Wachen erwarte. I>. Schultheiß Amrhyn hat sich freundlich anerboten, daö durch eine Ab-ordnung der Stadt Genf in Turin gestellte Gesuch sich bestens angelegen sein zu lassen; die übrigen Ortenehmen diesen Gegenstand gutwillig in den Abschied, i. Alis die Anfrage von Schwyz, ob ihn» nichtbewilligt würde, von den» eidgenössischen Salztractat mit Oesterreich Gebrauch zu machen und seinen Bedarfam Orte selbst abholen zu lassen, erklären die Gesandten von Zürich und Luccrn, daß ihre Obrigkeitenkeinem Orte solches vcrwcigern, sondern jedes »»ach Gefallen einstehen lassen. Zi. u. I. (S. u. Thurgau.)">. Zürich wird ersucht, im Rainen sänuntlichcr Orte bei Bern dahinzuwirken, daß diese mit den dort neugeschlagenen Halben-, Viertels- und AchtclSthalern, sowie den halben Kreuzern nicht beschwert und znabwehrenden Erkanntnisscn veranlaßt werden; ferner daß von Bern der freie Kauf der Früchte ungehindertgestattet »verde. (Die V katholischen Orte.) Auf den Bericht, daß unlängst eine dreifache Gesandtschaftocr Stadt Bern unter dem Titel einer Landmarchbcrichtigung in das Wallis gegangen, und daß zu besorgensti, es möchte dabei mehr auf Verzögerung oder Vereitelung der vorhabenden Bundcsschwurcrncnerung mitbei» katholischen Orten abgesehen gcwcsen sein, wird Lucern beauftragt, in» Rainen der mit Wallis vcr-