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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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März 1681.

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4.

Confercnz der V katholische» Orte nedst katholisch Marlis.

Lucern. iL. März.

TwalSnichi» Lucer». ANg. Absch. Bd. I.XVU. k»I. «.

Gesandte: Luccr». Joseph Amrhyn, Schultheis, und Panncrhcrr; Beat Schumacher, Statthalter undSckclmeister; Rudolph Mohr, Ritter, Statthalter und Stadtvenner; Johann Thüring Göldlin vonTiefenau, Venncr und dcö Raths. U r i. Sebastian Muhcim, Landammann; Karl Emanucl Bcßlrr,Panncrherr und alt-Landammann. S ch w y z. Jakob Weber, Landammann; Franz Bctschart, alt-Landanunann. Untcrwaldcn. Johann Melchior von Atzigcn, Landammann ob dem Wald; JohannLudwig Lussi, Landammann nid und Landshauptmann ob und nid dem Wald. Z u g. Landvogt PaulMüller und NiklauS Letter, Srkclmeister, beide des Raths. GlaruS. Daniel Bussi, Ritter, Landammann.

». (S. u. Rhcinthal). I». (S. u. Abt v. St. Gallen). «. Auf die Mittheiluug des Commandantc»von Coustanz, Freiherr von Stadel, an die XIII Orte, cS werde auf dortige Stadt ein feindlicher Angriffbesorgt, erklärt man sich allerseits einverstanden, daß man eS bei den den Abgesandte» von Konstanz aufden badischen Tagsazungrn für solche Fälle crtheilten Zusicherungen bewenden lassen wolle. Da aber einsolcher Angriff für das gemeinsame Vaterland von höchster Gefährde wäre, indem man von der vor Jahrengemachten Kriegsordnung (Dcfcnsional) nichts mehr hören wolle, wird jedes Ort beauftragt, auf die nächstegemeinsame Zusammenkunft über Herstellung einer zureichenden Organisation des Wchrwcscnö die nöthigcInstruction zu erthcilcn. Dabei ist man einverstanden, solche rein vaterländische Berathungcn nicht in An-wesenheit fremder Gesandten zu Pflegen, da nach gemachter Erfahrung solche Vorhaben von denselben öftersgehemmt oder gar umgekehrt worden sind. «I. (S. u. Thurgau). « . Betreffend den mit Constanz waltendenJuriödictionsstrcit auf dem Bodensce, welcher durch Gcwaltthätigkciten am Hörnte bei Krcuzlingcn, gegenFischer bei Münstcrlingcn und wegen Fahndung auf einen dcscrlirten Soldaten auf thurgauischcm Bodenneue Nahrung erhalten, soll auf die nächste Versammlung der VII regierenden Orte gehörig instruirt werden.> Uebcr die RathScrholung des Gesandten von GlaruS, ob die dort waltenden RcligionSstrcitigkcitrn durcheine Landcöthcilung, oder durch eine Söndcrung in Gericht und Rath besser gehoben und ein ruhiger Bestandbeider Parteien gesichert werden könnte, finden sich die anwesenden Orte nicht im Stande, eine maßgebendeWeisung zu erthcilcn; dagegen wird der Gesandte von GlaruS ersucht, ihnen ein jüngst von zwei Mit-landslcutcn katholischer und evangelischer Religion ausgearbeitetes dicöfälligcö Projcct sammt Begutachtungdesselben seitens der katholischen Partei zur nähern Instruction auf die badische Tagsazung zukommen zulassen, zx. (Die V katholischen Orte.) Der Bischof von Basel beschwert sich in einem Schreiben, daß derKommissär von Hüningcn von ihn, die Auslieferung ausgerissener Soldaten begehre, welches er seiner neu-tralen Stellung zuwiderlaufend halte, diesfalls aber um bundcSgcnössischcn Rath bitte. In Genehmigung derAnsicht des Bischofs »vird Solothurn ersucht, in Aller Namen dem französischen Botschafter von Grave!Vorstellungen zu machen, daß der Commissär von Hüningcn vermocht »verde, von seiner Zumuthung abzustehen.I»- Dem Grafen Karl Casati wird behufs Bewerbung um ein Quästorat in Mailand auf sein Ansuchen