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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
Entstehung
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Januar 1681.

». sS. u. Thurgau.) I». Es wird gut befunden, durch Lucern im Namen der anwesenden Orte Berndahin zu vermögen, daß es die freie Durchfuhr von Waarcn und Lebensmitteln nach eidgenössischem Brauchgestatte, indem der freie Verkehr durch die Forderung von Zeugnissen und Bescheinigungen sehr beeinträchtigtwerde. < . Ucbcr die Wahrnehmung, daß das Salz seit einiger Zeit theurcr einlaufe, soll man nachdenkenund bei nächster Confcrcnz das Erforderliche verfügen. «II. (S. u. Thurgau.) zx. Den Ursulinerinncnin Luccrn werden für Schilde und Fenster von jedem Ort sechs Dublonen zugesichert. I». u. I. (S. u. d.Vogtcien.) It. (Uri, Schwyz und Nidwaldcn.) Schwyz und Nidwaldcn drükcn ihr Befremden aus, daßihnen auf ihre jüngst vor dem Landrath zu Uri gemachte Proposition die verheißene schriftliche Antwortnicht crtheilt worden sei und erwarten nun eine solche mündlich. Die Gesandten von Uri erklären aber,diesfalls ohne Instruction zu sein, und wünschen, daß die beiden Orte ihre Proposition schriftlich erneuern,um auch eine schriftliche Erwiederung zu erhalten. Darauf eröffnen beide Orte instruktionsgemäß, Urisolle sich mit Ausschreibung drciörtischcr Confcrcnzcn nicht ferner bemühen, indem sie nicht mehr erscheinenwerden; sie hoffen übrigens, Uri werde in sich gehen und eine Antwort crthcilen, welche das alte brüderlicheVertrauen wieder herzustellen geeignet sei.

Man sehe anch in dem Abschnitte Herrschaftsangelegenheite»!

Landgrafschast Thurgau. ». Art. 7t. Mitreglening der III Städte. f. Art. 75l>. Locales lUtwyl).

«>. Art. 223. Jnstizsachen, Recht, Bericht. I. Art. 224. Jnstizsachen, Recht, Gericht,

v. Art. «35. Stifte u. Klöster, Gotteshäuser (Tobel).

Landvogtei Freiämter. I>. Art. 91. Verwaltung im Allgemeinen.

3.

Konferenz der vier Orte Uri, Schwyz, Unterwalden nnd Zng.

Brunnen. UttU, 4. März.

Der Abschied fehlt. Das Wvchenrathsprotokoll von Nidwalde» vom 3. März 1681 hat darüberfolgenden Eintrag: Nachdem Schwyz auf de» morgigen Tag eine vlerörtigc Confercnz nach Brunne»ausgeschrieben wegen der Besoldung des Landgerichts und wegen der Findelkinder im Thurgau, auchdeßhalb, weil die von Uri, Schwyz und Nidwalden citirtcn Ausschüsse der Gemeinden Hüttlingen undMcttendorf sich nicht bewürdigen wollen zu erscheinen, ordnet Nidwalden Landammann Lussi undLandshauptmann Achermann ab, mit der Instruction, mit den obigen Orten zu thun und zu lassen,was nüzlich und ersprießlich sei. vandkSarchio Nidwaldcn. Wochcnraihsprotololl v. IN788», Bd. >8, idl. 74.