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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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thun wäre, könnte eher auch noch dazu Hand gegeben werden, falls es anders nicht möglich sei. 9. Wasbürg betrifft, findet man höchst bedenklich, ja uurathsam, wenn nicht gleichzeitig der Streit mit den V Orte» ^dem Abt zugleich ausgemacht würde. 10. Wenn die V Orte ferner vorbehalten, daß durch diese HandllwSRechte Dritter nicht berührt und den V Orten und ihren Angehörigen zu keinen Zeiten weder in Civil-, ReliMnoch Landessachcu im eigenen Lande etwas zugemuthct werde, so sollen die Gesandten ihrerseits diesen .ebenfalls machen, jedoch daß damit alle bisher in Sachen der gemeinen Herrschaften errichteten Tractate und AMihre gebührende Endschaft erreicht haben sollen.

Staatsarchiv Zürich: Geh. Missivcnbuch p. 351. Geh. Nathsprotokoll i>. 176, 177. u. Acten ToMillmrg.

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728. l71Z, 29. Juni, Pfäffikvn. Die schwyzerischcn Kriegsräthe au Schwyz. Beschwerde, daßdie gestrigen LandSgemcindcvcrhandlungcu ohne jeglichen Bericht gelassen werde. Die Bewegungen der zürcM^ ^Truppen deuten darauf hin, daß nächstens au zwei drei Orte» der -Angriff erfolge, dem man mit demVölklein und den schwierigen Unterthane» nicht widerstehen könne. Schwyz solle daher entweder eilfertigschließen, oder das Volk über Hals und Kopf in das Feld senden und Geld und Proviant anweisen.

Landcsarchiv Schwyz: 3 Berichte. (Orig.)

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72!). 1712, 25. Juni. Vor der Landsgemeinde in Schwyz. Auf der Rükreise von Uri begriffen,längere Belaßung der Urncr Truppe» in Zug vergeblich nachgesucht worden, erscheint vor der LandsgeineiM ^Abordnung von Zug, bestehend in Rathsherr Muvs, I)r. Beat Franz Zumbach, Joseph Anton SchulMSekelmcister Sigmund Heinrich, Hans Christen Heuggeler, Hauptmann Johann Baptist Trinklcr, Schüze»^^,Peter Kräuzlin, Oswald llttiger und Fürsprech Joseph Meyeuberg, und ersucht um Hilfeleistung, da Zug ^und Sioth eines augenscheinlichen Überfalls stehe. Es wird die hilfliche Hand auf ersten Augenwink zugesM'

Landcsarchiv SchNchz I Actcn Toggcnbnrg >l. Landsgcnccindcbnch i>.

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730. 1712, 25. Juni, Preßburg. Kaiser Karl VI. an den Abt von St. Gallen. Der Kaiser habe ,Abtes von Hvheucms aus unterm I. dieses erlassenem Schreiben sowohl, als auch auf anderm Weg nicht ohneMitleid vernommen, wie derselbe sammt seinem Capitcl und Convent von beiden Orte» Zürich und Bet» .dem uralten Stift vertrieben, nunmehr den Aufenthalt zu Hohenems zu suchen, das Gvttshaus aber undLand den Feinden zu überlassen genöthigt worden sei, worin jene dann sowohl in sueri« als xrokunis all^ ^und Biuthwillcu ausübten, und dieses vornehmlich aus der Ursache, weil der Abt als ei» getreuer Reichel" ^den wegen der Grafschaft Tvggenburg ihm zugeflossenen Anfechtungen dcS Kaisers als des LchcnsherrnProtection gesucht und wider deren Lehenspflicht auf dieser beiden Kantone genAiltthätigcs Zumuthcn u»bnehmen nichts Verfängliches eingehe», nachgebe» oder verhängen wollte. Der Kaiser bedauere vorerstAbte, seinem Stift und Unterthaueu zugeflossenen leidigen Zufall billig und zwar desto mehr, als der jeztVvrwand erholtcr beider Orte nicht nur keine Ursache zu dergleichen in der Eidgenossenschaft noch nicht 0 .Extremitäten geben, sondern sie vielmehr davon abhalten sollten, wenn anders das Recht und die an jenevorhin ergangenen wohlgemeinten Erinnerungen Plaz und Raum gefunden hätten. Der Abt möge sichdiesem gegenwärtigen Unglüköstand billig mit dem tröste», daß die gegen ihn verübte Gewaltthätigkeitihn, sonder» auch den Kaiser und das Reich zugleich betreffen, folglich seine Sache mit dem Kaiser "^^sscigemein und unabsönderlich sei und eines mit dem andern ans die eine oder andere Weise rcparirtwie dann der Kaiser noch jeweils der Hoffnung sei, beide Orte werden über seine ihnen jüngsthinernstlichen Dchortationsschreibcn sich dermaleinst besser begreifen, die Waffen niederlegen und Alles sowohl »sehung des -Abtes und des StiftS, als der gesammten Eidgenossenschaft wegen in vorige» Stand herstM"'dieser Vertröstung habe der Kaiser inmittelst der Regierung zu Innsbruck Befehl erthcilt, dem Abte und de» ^nicht allein in den ober- und vorderösterreichischen Erblandcu alle etwa kommlichere Unterkunft anzuerbieten, ^auch auf Verlangen die bcnölhigten Untcrhaltungsmittel für den Abt und seinen Minister Baron von Th»>"folgen zu lasse». Im Übrigen beziehe sich der Kaiser auf das früher an den Abt erlassene Reskript und ^daß er ihn und sein Gotteshaus nimmer verlasse und das Stift zu keiner Zeit Ursache haben werde, Ibezeugte Treue, Standhaftigkeit und Zutrauen reuen zu lassen. ,

Stistöarchiv St. Gallen: Iiistorie»,» It.nl). XIII. läse. 28. ^