Druckschrift 
6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
2530
Einzelbild herunterladen
 

2530

<174. 1712, 9. Juni. Zürich und Bern an Prinz Engen. Mittheilung der Manifeste, durch welche derbewaffnete 'Auszug zu Gunsten der Togggenburger angezeigt worden war, und Rechtfertigung dcö bisherigen Ver-fahrens beider Stände, die alle Schuld auf die V Orte wälzen. Da bekanntlich die Gegner sich nicht scheue»'diesen abgenöthigtc» kricglichen Auszug bei dcu hohe» Mächten Europas durch allerlei falsche Ausstreuungeneinen Rcligionökrieg anzuziehen, wird Prinz Eugen ersucht, dahin zu wirken, daß der Kaiser solchen widrige»Einflüssen kein Gehör gebe und den beiden Ständen von daher nichts Nachtheiliges zuwachse, um so mehr, als ^gegenwärtig auf der Tagsazung in Aarau alle gedeihlichen Mittel zur Erlangung eines aufrichtigen Friedens anwende»'

Staatsarchiv Zürich: Geheim. Missivcnbuch p. 308. Staatsarchiv Bern: TojMnburstbuch (Z. 427. (Abschrift.)

<»7'». 1712, 9. Juni. Zürich und Bern antworten auf das Mahnschreiben des schwäbischen Kreiseö vs»'1. Juni: es sei beiden Ständen gewiß leid, daß sie zu ihrer eigenen Sicherstcllung genöthigt worden, auf derzu sein. Es walte keine andere 'Absicht ob, als den Drangsale» und den unerträglich gewordenen Unbilden >»'»dem eigenmächtigen Regieren der Gegner im Toggcnburg und in den gemeinen Herrschafte» ei» Ziel zu sezeu, dWdaß dadurch dem schwäbischen Kreise irgend welche Beschwerde zufallen solle.

r. Staatsarchiv Zürich: Geheim. Missivcnbuch p. 3(14.

<'»7<i. 1712, 9. Juni. Die säiumtlichcn evangelischen Orte ersuchen die Mächte von England, Preußen, Holl»»»'Hannover und Hessen-Kassel, die XII I und zugewandten Orte der Eidgenossenschaft, vornehmlich aber die evangelisch^mit und neben ihre» ewigen Berburgertcu, Bcrlaudrechtctc» und Bundesgenossen, 'Neuenbürg und Balcngin, ^e»hToggcnbnrg, Münsterthal und Ncucnstadt in den Frieden und zwar in die Präliminarien einzuschließen, sosie insgcsammt von keiner Macht unter was immer für einem Vorwand in dein Ruhestand gestört werden kön>ü»

Staatsarchiv Zürich: Geheim. Missivcnbuch p. 312.

<177. 1712, 9. Juni. Bern schlägt Zürich folgende Antwort an den Kaiser vor: Beide Stände besch»'»^sich über die Eingabe des Botschafters Trautmaunsdorf. Der drohende Inhalt derselben sei derart, daß sie sich »'diesem über das Toggenburger Geschäft nicht mehr einlasse» und keine Ursache zu irgend welchem Zutrauen zuselben haben können. Der Botschafter habe diesfalls viel Vortheiligkeit verspüren lasse» und sich jewcile»katholischen Orten, welche alle und jede Schuld an den jezigen Verdrießlichkeiten tragen, überaus geneigt bcw»'h'Umgekehrt sei das Verhalten beider Städte im Gegcnsaz zu ander» Orte» während des gegenwärtigen europäischKrieges so eingerichtet gewesen, daß kein 'Anlaß zu solchen harten Zulagen und Drohungen vorhanden sei»Im Übrigen beziehen sie sich auf die frühem wabrheitsgetreuen Darstellungen des Tvggcnburgcrstrcits »» ^verstorbenen Kaiser Joseph und nachher im vcrwichenen Jahre an den Reichsvicar.

Staatsarchiv Bern: Togqcnburjzbüchcr d. 35. (Abschrift.)

tiTV. 1712, 19. Juni. Bern au seine Repräsentanten in Zürich. Mit Bedanern vernehme man ^Zügcllosigkeitcn der Truppen beider Stände, namentlich in der Grafschaft Baden und in den Freiämtcrn, .Kirchen plündern und berauben, die Hciligthümcr violirc» und so die beiden Städte odios machen, was g»>' ^ ^zum Nachthcil und zur Discrcditiruug ausschlage» kann, wenn nicht das Vergangene mit gehörigem Eifer gest"'und neue 'Ausschreitungen verhütet werden. Hierüber soll mit Zürich bcrathc» und ebenso auch erwogen w»> ^ob nicht zu Bescheinigung des Mißfallens beider Stände und zu Reparation der so mißhandelten Kirchen etw»s 'Geld gesteuert werden solle.

Staatsarchiv Zürich: Acten TvMnburg. (Abschrift )

<»79. 1712, 10. Juni. Zürich an seine Gesandten in 'Aarau. Da bei der Friedensverhandlung esden Punkt zu thun sein wird, was für eroberte Lande beide Stände für sich behalten, ist dem evangelisch»»sehr viel gelegen a» Thurgau und Rheinthal, wo die evangelische Bevölkerung am größten ist. Zürich g»h ^vollem Gemüth und Willen die Hand dazu, daß Bern in die Regierung des Thurgau miteintrctc,

Huldigung nur au Zürich allein erfolgt war. Die Gesandten solle» mit Bern alle hiezu dienlichen Mittel bcra