2523
^ Mannschaft aus der Grafschaft Baden darf während dieser Unruhe» die Waffen wider beide Stände nicht mehrBaden gcflökte» Güter wird ein genaues Verzeichnis, erstellt, beider Stände Dispositionbin" ^ gewärtige,» 6. Zürich behält sich vor, in der Stadt eine anständige Behausung zu kaufe» oder zn7. Die Festsezung der Summe, welche Baden au die Kriegskosten bezahlen soll, wird beiden Ständen überlassen.
Staatsarchiv Zürich: Acten Toggcnburg. - Staatsarchiv Vera: Toggenbnrgbiichcr L. 027.
brz ^ Juni. Der Bischof von Constanz und der Herzog von Württemberg als ausschreibende Fürsten
schwäbische» Kreises ermahnen Zürich und Bern, als gute Freunde und Nachbarn durch gütliche Mittel de». . ^ Krieg zu beendigen und die Eidgenossenschaft vor dem Zerfall zu retten, womit deren Nachbarn zugleichei, - werden. Gleichzeitig wird verlangt, das, wegen Besezuug der Brüte» zu Kaiserstuhl und Rheinau nichts^^3 vorgenommen werde.
Staatsarchiv Zürich - Acten Toggcnburg. tOrig., ^ Staatsarchiv Bern- Tvggcnburgbuch 0. -WS,
«i> ^^2, 1 Juni. Herzog Eberhard Ludwig von Württemberg aus dem Hauptquartier zu Muggensturm
^ Zürich and Bern. I» Antwort auf die Empfehlungsschreiben vom 18. und 23. Mai wird wiederholt, das,^."^'"bcrg, so lange die Reichöständc und zumal der schwäbische Kreis in die schweizerischen Streitigkeiten nicht^i^bchochteu werde», durchaus neutral bleibe. Im Übrigen sei nicht versäumt worden, von de» Intentionener Stände in diesem Toggenburgerwesen sowohl dem Kaiser als auch audcrorts Eröffnung zu thun und werdenLeuste auch fernerhin zugesagt, in der Hoffnung, das, beide Stände selbst in Behcrzigung der immer drohender^ ^"den Situation bedacht sein werden, durch billigen Vergleich den Frieden wieder herzustellen und dadurch auch^ Nachbarschaft wieder aus aller Unruhe, in welche sie die Ungewißheit der Kriegsläufe vcrsczt hat, zu ziehen.
Staatsarchiv Zürich: Acten Toggcnburg. (Orig.)
^ ^>42. 1712, 2. Juni. Zürich genehmigt die Kapitulation der Stadt Baden und ordnet im Einverständnis,j>, bnmischeu Repräsentanten die beförderliche Vornahme der Huldigung von Schultheiß, Rath und Bürgerschaft, banden beider Stände, die vollständige Entwaffnung und Wegnahme der Waffe» und KriegSvorräthe und die"ffbiche Schleifung aller Festungswerke an.
»in 1712, 2. Juni. Auf Klage des Oberst Lümbach auS Peterliugen, daß die papistischcn Münsterthaler
H ihn Glaubensgenossen sich gebrauchen lassen wollen und eine Meuterei zu befürchten steht, befiehlt der
^ Bern die gänzliche Entlassung aller Münsterthaler beider Confessionen, mit Ausnahme von hundert Mann
^»gelische» Religio», die gut einzuexerciren sind, damit sie nachher ihre Landslentc um so besser unterweisen«»»e»
Staatsarchiv Bern: A. a. O. Bd. Ii. 018, 020.
H . 1712, 2. Juni, Ölten. Bericht der lueernischen Gesandte» an Lucern. Laut Mittheilung des französischenbep i " ein französisches Corps von Straßburg gegen Hüningcn an, ein anderes werde bei Genf LagerVev ^reiburg halte eine Conjunction der verschiedenen Corps in Thun für unmöglich; leichter sei eineD ^'öung von Freiburg und Wallis, zu welchem Zwekc erstercs Kanonen nach Chatel St. Denis gebracht habe.
kt'anzöstschx Botschafter mahne, das, die kriegende» katholischen Orte ei» besseres Wohlverständnisi pflegen, sonst
vcr
^kte» ^ schl'uuner iverdeu, zumal die Feinde 'Alles in Erfahrung bringen, waS in de»
vergehe. Staatsarchiv Lucern: Acten Toggcnburg. (Orig.,
^^2, 2. Juni. Der Markgraf Karl von Baden und Hochberg an Zürich und Lucern. Der Markgrafseine bereitwilligen Dienste zur Wiederherstellung des Friedens in der Eidgenossenschaft.
Staatsarchiv Zürich: Acten Toggcnburg. (Orig.) Staatsarchiv Lucern : Acten Toggcnburg. (Orig.)
der ^12, 2. ». 3. n. li. Juni. Die Gesandte» von Zürich und Bern in Aarburg schreiben ihren Ober»,
der badischen Kapitulation widerstreite dem Sinn und Geist der leztcu 'Abmachungen in Langenthal,^ ^«rnach »ach erfolgtem Friedensschluß die Stadt Baden von beiden Ständen wieder an die regierenden Orte