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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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611. 1712, 23. Mai. Bürgermeister, Schultheiß, kleine und große Rälhe von Zürich und Bern an evattllffGlarns, Schaffhausen und Appcnzcll-Außcrrhvden. Obgleich beide Stände trachteten, eine Reizung der katholff ^Orte bei Ergreifung der Waffen zu Gunsten der Toggcnburgcr sorgfältig zu vermeiden, so sei doch alsbist^gewahren gewesen, daß diese und die steh unparteiisch nennenden Stände Frciburg und Solothurn steh zu dc»> 'von St. Gallen gepartciet und allerhand kriegliche Verfassungen wider Zürich und Bern gemacht haben. T>a ff"bekannte katholische blinde Religionscifcr nunmehr anfange, über der zwei Städte jederzeit geführte »»l'Intention den Vorzug zu erlangen, so sollen die angcrnfencn evangelischen Orte gegen die zwei Stände den lff'' ,Eifer bczcngc» und das Gegengewicht geben. Es werden daher folgende besondere Begehren gestellt! l. ^ ff.solle Gastcr und Uznach überwache», ihnen abnehmen und zudem zu einem thätlichen Zuzug steh bereit vff2. Schaffhauscu solle von nun au in die 12t)l> Mann auf den Fuß stellen, und 3. Appcnzcll-Außerrhode»Jnncrrhoden und Rheinthal verwachen und wirklich Mannschaft bereit halten.

Staatsarchiv Zürich: Geh. Missivcnlmch i>. 2?2-

612. 1712, 2ti. Mai. Brigadier und geheime Kriegsräthc von Lucern im Lager ob Bremgarten

den 23. Mai Nachts eine Unterredung mit den zürcherischen und bernischeu Feldkriegsräthen zu Mellingen ff' ..,Kloster Gnadenthal, und ordnen hiezu Oberst Jost Amrhyn und Hauptmann Jost Franz Mohr ab. Lucer» ffvor, Bremgarten und die Freiämtcr in neutralen Stand zn erklären. Die Kriegsräthc von Zürich und Bern " ff^.Befehl zu haben, heute gegen Bremgarten vorzurüken, indessen mit den Feindseligkeiten bis morgen 7 Uhrhalte», bis zu welcher Zeit Luceru die bestimmte Erklärung abgebe» solle, die bestehende Garnison aus Brc>»!lff.,zurükzuziehcu und eine Bcsazung von beiden Ständen darin aufzunehmen, unter der Zusage, daß den Rechb" ^katholischen Orte und der Stadt Brenigarten nichts benommen werde. Zur Sicherheit anerbieten sie den A»von Geiseln und nach geschlossenem Frieden sei man erbotig, Allem stattzuthnn, was verabredet worden st»

Staatsarchiv Bern: ToMilburstbuch i>. 46t. Staatsarchiv Luccrn: Acten ToMliburg-

<»13. 1712, 2li. Mai. Zwei Berichte der abt-st.-gallischen Kriegsräthc in Mehrcrau an die Kriegöst^ffzPfäffikon. Nachdem der Feind bei Goßau wiederum völlig über die Glatt znrük und aus der ober» alten La» ^geschlagen worden, haben die Truppen angefangen, wider ihre Officiere zu rcbelliren und nicht mehr fechte» ffunter dem Vorivaud, sie seien übel angeführt. Das Gleiche habe auch in Wyl stattgefunden, so daßdurch einen schlimmen Accord verloren gehen mußte. Gleich darauf habe» die Gossauer auch tractirtz heullRorschach und die übrige alte Landschaft folgen. Des Kaisers Assistenz sei man zwar neuerdings versichert »'ff ^doch stehen bei vielen Meilen keine regulirtcn kaiserlichen Truppen. Am empfindlichsten schmerze den Abt,gottlosen untreuen llntcrthanen den Obcrstwachtnieister Fclwer und Laudshanptmann Hesii mörderisch »>»gebracht haben. ,

Landcsarchiv Schwyz: Acten TvMnburg. v

<»>4. 1712, 26. Mai. Die Gemeinde» des Rorschacheramts: Rorschach, Goldach, Mörschwyl und ^unterwerfen sich Zürich und Bern unter folgenden Bedingungen: 1. Beide Stände mögen nach Conveiu^, x.Garnison in das Kloster und den Fleken Rorschach lege». 2. Sämmtliche Waffen sind niederzulegen »»dwahren und die Fahnen auszuliefern. 3. Die Gemeinden geben die Einkünfte und Gefälle des AbtsDepot von Waffen, Munition und Proviant an. 4. Sic anerkennen die zwei Stände zeitweilig mittelgclübde als Herren. Dagegen sichert ihnen die Generalität beider Stände den 1. Juni die Belastung ''he»Rechten und Freiheiten, Religion und Eigenthum zu, gestattet freien Handel und verbietet alles Plündern u»b

Staatsarchiv Zürichs Acten To>Mnbnrg. - Staatsarchiv Vcr»- ZoMnlmrabnch »' "

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<»13. 1712, 26. Mai, Chur. Bericht des zürcherischen Gesandten Johann Kaspar Meyer »»dem vor acht Tagen geschlossenen Congrcssc habe sich der obere oder graue Bund, dessen Gemeinde»Mehrheit katholisch seien, zu einer Gattung Neutralität gegen beide Stände und die V Orte erklärt,andern Bünden überlassend zu thun, was sie für anständig und ersprießlich erachten. Obgleich dieser