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V»'N Abgeordneten von Zürich zu eröffnen und künftig dergleichen »nichtige Schreiben ohne Einholungeutünents in Bern nicht mehr unter beider Stände Namen abgehen zu lassen.
Staatsarchiv Venn Deutsches Missivenbuch M. x, 40S.
Gcsandtschaftsberichtc über die Verhandlungen der Jahrrechnnngstagsazung im Toggenburgcrstreit :beb ^707, 23. Juli. Bericht der bernischen Gesandten an Bern. Nachdem unserseits (Zürich und Bern)huptet worden, daß der Herr Prälat von St. Galle» seine Klage zu Umstossnng des Landrcchtcs wider Schwyz,Toggenburg zuerst anSführen solle, hat sich die Verfechtung über diese Controvcrse i» eine solche Breitefall großer Geduld zugebracht worden. Die Gedanken darüber werden ungleich ans-
°rst d' ^ bearbeiten uns aber, der Evangelischen Sentiment zu einer Harmonie zu bringen und wird diesen Morgenstr Anfang zu den verdrüfiigen Delibcrationcn gemacht werden; wir zweifeln aber sehr, daß bei solcher Disposition^nnüther und Sitnation der Sachen ein allerseits beliebiger Schluß und Endschaft werde erfolgen; indessen^ "oi annoch die bewußte» sechs Punkte und sind die Toggenbnrger entschlossen, dabei zu verbleiben.
Staatsarchiv Bern: Toggenbnrgcrbiichcr 205.
bffor^ 23. Juli. Luccrn an seine Gesandten in Baden. Es sei sonderlich dahin zu arbeiten, die zu
^ Essende Abbrcchnng der Tagsaznng gcwahrsam auszuweichen und mit gleicher Gcschiklichkeit solche gleiche Säze,^gc^ Vertrag von 1532 scheinen würden, zu cvitire», leztcres könne man der Folgcreicn
ledv zugeben; auch haben die katholischen Orte in ihren jüngsten Zuschriften an Zürich und Bern immer""goi, daß streit von sämmtlichen Orten behandelt werde.
Staatsarchiv Luccrn: Acten Toggcnburg. (Conccpt.)
^ ^707, 30. Juli, Baden. Bericht der lncernischen Gesandten an Lnccrn. Gestern und heute berathc man,^ streitige Geschäft endlich angreifen und gemeinsam fortsezcn solle. Zürich und Bern aber, die sich^»Ncrd^^ battcn, mit der Tagsaznng gemeinsam zu handeln, beharren jezt, wo man die Sache stringiren wollte,üutcg ^ ulle» Vorstellungen ans dem Saze, zur Anhebnng der gütlichen Verhandlung müsse vor Allem eingelegt, das heißt gemeinsam die Gültigkeit deS Landrcchts der Landlcute im Toggcnburg mitdiez^ ^ Glarus, sammt des LandeideS ausgesprochen werden. Man habe aber handgreiflich gesehen, wohin^Scfch^ solche voreilige Erklärung und Gntheifiung des im Streite liegenden Acts alle dagegen
Men Gründe auf einmal vernichten und eine unparteiische Verhandlung nach 'Anleitung der Bünde und deSUnd derunmvglichen würde, da der eine» Partei Alles, was sie verlangt und »och streitig ist, zngetheilt,
d„^ ^ nndcrn Lllles aberkannt würde. Die katholischen Orte und zum Theil auch Basel und Schasshauscn habenge,» ! b)ingt^w^,^ daß man vorerst allseitig das Landrccht, die Acten und Actitata ruhen lasse und sich ansb'char stündliche Vorschläge einige. Zürich und Bern haben auch erklärt, nach den Bünden zu handeln, siePlliz ^doch auf dem Saz, Landeid und Landrccht für gültig zu erklären. Nachdem weder Vernunft noch Billigkeit»ig» konnte, habe man sich endlich und endlich auch diesseits erklären müsse», daß man sich zu diesem Saze" ^stehen könne.
Staatsarchiv Luccrn: Acten Toggcnburg.
^Ugcn'^' ^"dc Juli. Daö als Beilage .1 vom 'Abt schließlich dem 'Abschied einverleibte Memorial i»
^Aeit Antworten bestehend, ist auch im Drnk erschienen, unter dem Titel: „Kurtzcr Enthalt deß toggenburgischenbeschäfsts." Ohne Jahrzahl und Drukort, klein 1° jzz Seiten stark.
LandcSarchiv Schwyz: Acten Toggcnburg.
»>it . 1707, 20. 'August. Zürich und Bern an die Landlcute beider Religionen im Toggcnburg. Man habe»leh^^Uttgen gehört, daß die Räthe in heilsamem Wohlverständniß zur Berathnng eines neuen Landmandatö zuufnung der Freiheiten zusammengetreten seien. Sie »verde» ermahnt, die zwei in diese Landesordnnng^stcr anstößigen Punkte (die Abbctung des englischen Grußes und die Weiber- oder Nothtaufc), welche
sechs Punkte und die landfriedlichc freie Religionsübnng seien, zu redressire».
Staatsarchiv Bern: Toggenburgcrbüchcr LO. 25t. (Ziirchcr Abschrift.)