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92 1704, 12, April, Wyk, Der Abt von St, Gallen an Schwyz. Gegenüber dein beschlossenen Bcrvskommuungsact der Landrechtsbcschwörung, wofür die morgige Landsgemcindc die nähere Instruction gebenersucht der Abt in Erwägung zu ziehen: l. Es sei eine große Weitsichtigkeit, einen so beispiellosen Act biet'ans fremdem Gebiet zu verüben; 2, die wahre Grundvcste der eidgenössischen Republik beruhe auf dem tu sRechte; 3, die erste» und ansehnlichsten Orte der Eidgenossenschaft empfehlen, in diesem mehr als verwirrtenkeine weiter» Thätlichkciten vorzunehmen und den Handel im jezigen Stand zu belasse», bis der NichterSäzc bestellt seien, um so mehr, als die bcthciligtc Partei von diesem Verschubc weder Gefahr noch Abbrucheines Quintlcins Schwere zu besorgen habe,
Landcsarchiv Schwyz: Acten Toggenburg.
93, 1704, 13, April, Proposttio» der toggeuburgischen Ausschüsse an der Landsgemeinde zu Schwyz,bürg begehre zweierlei: l, Ansczuug des Tages zur Vervollkommnung der Landrcchtsbcschwöruug, 2, Zustttuldes Landgemcindschlusscs vom >3, Mai 1703 in Brief und Siegel, durch welchen dem Verlaut »ach erkannt "daß alle dem Laudrcchtc der Laudlcutc im Toggenburg und andern toggeuburgischen Freiheiten zuwiderlaustnBriefe null und nichtig sein sollen,
Landesarchiv Schwyz: Acten Toggenburg.
94, 1794, 1, Mai, Bericht von Landschrciber Dinner an Stadtschrciber Werdmüller über den Verlans t"Verhandlungen in Lichtcnstcig, Über die Stellung Rüdlingers und Kellers wird folgende Schilderung gtlffUnser getreuer lieber Landmanu, Herr Direktor und Jurist Rüdlinger hat den G. HH, Häuptern keinenEhrcnschritt getha»; hat vielleicht ein bös Gewissen und kann dieses nicht besser verberge», indem Herr StatusMüller ihm vor etwas Zeit ein Geheimnis! vertraut, welches aber Rüdlinger dem Herrn Landhofmeister 3 ^eröffnet, gestalten Herr Ringk solches Hrn, Statthalter bei Anlaß der jüngste» badischen Conferenz »erweislichhalten und den Rüdlinger endlich zum Ansagen gestellt hat, welches aber Herr Statthalter ihm ernstlich vorzmÜbedacht gewesen, -Allein, wie gesagt, der schafgekopfetc Fuchs hat's gemerkt, Hauptmann Keller, der eine» ^ 'im Kloster hat und andere Beueficien von dem Abt genießt, ist listiger, indem er den Herren Gesandten U ^Orte aufgewartet. Ich fürchte aber, er sei dem Herrn Rüdlinger zu tükisch. Bös aber ist's, daß die Togge»bu'^diesen Narren für einen halben Abgott halten und er auch so hohe Einbildungen hierüber empfindet, daß csgehen läßt, man hasse ihn wegen unvergleichlicher Gcschiklichkcit, da doch die Herren Schwyzer ihn für eine» EEsel, die Glarner aber für einen Narren haben.
Staatsarchiv Zürich: Acten Toggenburg-
XII. Zu Abschied 54». (Seite 1145.)
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9'», 1704, 13, Mai, Der Abt an beide Stände Schwyz und Glarus. Das Urtheil aller Patriot«» ^in der Meinung zusammen, daß dem Ruhestand des Vaterlands und der Beteiligten die Beilegung des ^burgcrstreitS sehr zuträglich wäre, und da zu diesem Ziel ohne Unterredungen und Handlungen nicht gelangt ^könne, sei dem Abte die von Schwyz angetragene, erstlich auf den 17, April angcseztc Conferenz lieb und "»ist" ^In Erinnerung aber, was in der annoch unerörtcrten Bewegung, auch zuvor in gleichen wichtigen Zum ^ergeben, und wasmasscn unter dem Vvrwand, der gemeine Mann sei nicht informirt gewesen und daher «»" ^anderer hohe Actus mit nachdenklichen Umständen in Unkräften gesezt worden, werden die beiden Stände-Abt nothwendig finden, dieser Einrede künftig mit einem allwcg crkleklichen Eppedient vorzubauen, indem ft'> ^Besprechungen, ja selbst die Vereinbarungen wirkungs- und fruchtlos seien, ja, wie dies im gegenwärtig^ ^zu sehen, dazu dienen, die Dinge noch mehr zu zerrütten. Es sei daher zum Voraus Bedacht zueine abfällige Übereinkunft bindend gemacht werden könnte, und wie anderseits bei fruchtlosem Bemühc» ^clsezung der bisher erlittenen Attentate ein Ziel gesezt werden sollte, wo und wie der sei, der den Abt ausTiefe erheben und für die Nothdurft die gebührende Maßnahme treffen möchte. ,,,,
Staatsarchiv Rurich: tttctcii Togaetlburg. 9««^»