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7. 1699, 3. October. Eine Abordnung der Gemeinde Wattwyl beschwert sich vor dem Rath zuals dem landrcchtmäßigen Richter wider das Vorgehen des Abts, namentlich darüber, daß ihr versagtStraßenbau einem Landrath vorzulegen, »nd daß der Abt wider die toggenburgischen Freiheiten mit harte« ^büßen drohe. Der Rath von Schwyz beschließt, Hierwegen den Statthalter Betschart zu dem Abt zu w'(Crcditiv vom 6. October.) Laut vertraulichen Mittheilungen an die Ausschüsse von Wattwyl bestehe seine 2"^"^darin: den Fürsten gütlich zu bereden, daß er die Uuterthauen bei ihrem Laudrecht bleiben lasse und th«^'solchen Geboten verschone und des Nuzcns und Schadens halber wegen der Straße ein Mittel treffe; verfa«^^nicht, so soll er dem Fürsten bedeuten, daß ihr Stand dem Land (Toggenburg) hierin gut Recht halten werdewenn Schwyz dann auch nicht zur Straße gelangen sollte.
Staatsarchiv Zürich: Acten Toggenburg. Bericht an Pannerherr Büsch von Glarus-
1699, 10. October. Glaruö ersucht auf Andringen eines Ausschusses der Gemeinde Wattwyl de«
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mit de» Bußgeboten nicht fortzufahren und den bereits erlassenen keine Folge zu geben, sondern vielin^ff
Gemeinde de» verlangten Landrath oder Landesausschuß, bei dem Wattwyl sich Raths erholen will, zu bew>
Staatsarchiv Zürich: A. a. O. — Landesarchiv Schwyz: Acten Toggenbnrg- ^
9. 1699, 7. November. Auf das Erkuudiguugsbcgchrcu von Wattwyl über die Verrichtungen des St«^^Bctschart bei dem Abt von St. Galleu, antwortet Schwyz einfach, es erwarte, daß Toggenbnrg dem Abteund sich auf dessen Generosität verlasse, da er keineswegs das Land schädigen, sondern nur dessen Nuzen best«wolle.
Staatsarchiv Zürich: A. a. O. (Abschrift
16. 1699, 17. November. Der Abt von St. Gallen erwiedert Glarus, der Befehl an die Tsggcnburib'Bau der Straße sei nicht solcher Natur, daß darüber der Landcsauöschuß zu berathcn habe, ob mau die ,bauen wolle oder nicht, da sie zu gemeinem Nuzen und eine Nothwcndigkeit sei. Daher liege den U«t" ' .znichts ob, als den Geboten zu gehorsamen. Von den vcrlandrcchteten Orten versehe sich der Abt nichts 3«als daß jene nachdrüklich zum Gehorsam ermahnt werden.
Staatsarchiv Zitrich: A. a. O. <Abschrä6 ^
11. 1699, 27. November. Pannerherr Valentin Bosch und Landrichter I. Maggiou klagen vorund einigen Rüthen von Schwyz abermals: 1. sie seien wegen der Äußerung vom 3V. Juni 1699 imvon dem Straßenbau drohe ihnen wieder ein Tagwerk, wie sie es einst gehabt haben und das sie Z"'" ^Mal abgelöst zu haben vermeinen, vor das Landvogtciamt vorgeladen; 2. sie wollen dem Abte gern b")wenn sie nur nicht wider die Freiheiten und Verträge in Sachen gcnöthigt werden. Die Verweigerung dcs^rathes widerspreche aber den Verträgen von 1311, 1316 und 1631, die klar enthalten, daß sie in Sache«,
Land angehen ungehindert eines Herrn den Landrath besezen und halten mögen. Jene Äußerung sei , dieworden, um ein Mitleiden gegen sie zu erwekcn, keineswegs aber um den Abt zu dcspcctircn oder vv«1663 geleistete Auskaufsumme von tausend Gulden für ihre Frohndicnstc, die schon laut Erkenntniß «o" . gjcsPvom Jahr 1327 ausgekauft worden seien, zurükzufordern. Die Abgeordneten bitten, ihnen zur Behauptung ^die Hand zu bieten und nicht zuzugeben, daß man mit ihnen etwa schlimm umziehe. Darauf ersucht Seh '^xiiAbt mit Schreiben vom 28. November, der Vorladung einstweilen keine Folge zu geben und gibt de» Abg^den Rath, sie sollen mit dem Straßenbau fleißig fortfahren; Schwyz könne dem Abt nicht wohl a«stoßen, sonst könnte es um die Straße kommen; sei diese einmal erstellt, sollen die Toggcnburger versMdaß man ihnen nicht ein Pünktlein ihrer Freiheiten werde nehmen lassen.
Staatsarchiv Zitrich: A. a. O. Bericht von Valentin Bösch an Landamnlann Zw>^'