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den 1, Mai wurden die bündncrischen Ehrengesandten zur Morgenprcdigt in daS Großmünster abgeholt >"auf ihr Verlangen auch in das Waisenhaus zur Abcudprcdigt des gewesenen Jesuiten Pcrachcr begleitet
Montags den Z, Mai Nachmittags sezte eine Rathscommission die Curialien und daö Tractainci»^den S. Mai, als dem Tage der Solemnisation fest und eröffnete nachher den Dclegirten in ihrem Loge"'die nöthig befundene Cvrrectnr und Erläuterung über die nvch unerledigten Punkte des Vertrags,die Gesandten der III Bünde auch gefallen ließen. Am 3. und I. Mai wurde nichts öffentlichdagegen wurden die Gesandten durch einige Herren in die Zeughäuser, Magazine und sonst in der ^herum begleitet. ^
Am Svlemnisationstage kündigte das Geläute aller Glokcn um 7 Uhr Morgens die Feierlichkeitdem Besuch des Gottesdienstes im Grvßmünster wurde die büudncrischc Gesandlschaft um 3 Ith"Trompctcnschall auf das Rathhaus geführt, wo dann in der große» Rathstubc das Bundcsinstrnwci» ^neuen Stadtschreiber Holzhalb abgelesen und darauf feierlich beschworen wurde unter Losbrennuug ^Kanonen auf dem Schänzli im See. Nachmittags 1 Uhr folgte dann im Nathhause die Fcstmahlzeit n» ^Gedeken; es wurden dabei 14 Ehrcngesundhciten ausgebracht. Etwas nach 9 Uhr endigte diese Ehrew ^Frcudenmahlzcit zu Jedermanns Vergnügen ganz glüklich und wurden die Herren Abgesandten wieder >"Herberge begleitet. Die Besicglung und Auswechslung der Instrumente erfolgte den 6. Mai, wora"Gesandtschaft Samstag den 7. Mai Nachmittags zu Schiff den Rükwcg antrat.
Staatsarchiv Zürich. Bericht bei Urk. Stadt und Landschaft Nr. 491.
Friedensschluß zwischen Zürich und Bern und den V katholischen Orten Lueern,Uri, Schwyz, llnterwalden und Zug. (Vierter Landfrieden.)
Aarau. l7l2, ttt. Juli, U. und ll. Auflnft.
Staatsarchiv Bcr». ^
In dem Namen der Allcrhciligstcn ohnzcrtrenntcn Dreifaltigkeit Gottes des Vaters, Soh»sHeiligen Geistes, Amen.
Zu wissen kund und offenbar sei hiemit Männiglich, alsdann sich zu allgcmeinembegeben, daß zwischen denen löblichen Orten der Eidgenossenschaft, als nämlich Zürichan einem, dann Luccrn, Uri, Schwhz, llnterwalden ob und nid dem Kernwald und Zug sammt dem > ^Amt an dem anderen Thcil einiche Mißhcll, Irrung und Zwcispalt von toggcnbnrgischen Landöbcjchwcrd^ ^daherigcn Klagten wegen erwachsen, und selbige mit dem Lauf der Zeit solche Weiterungendlich auö GottcS gerechter Verhängnis? man nicht allein im Toggenbnrg und den abt -st.-gallische» ^sondern auch in den gemeinen Herrschaften, sonderbar aber der Grafschaft Baden und den Freien 'kricglichcn Verfassungen, ja wirklichen Tätlichkeiten sclbstcn gegen einander gcrathcn; daß daraufhin bc>dc^^Orte Zürich und Bern sich bcnvthigct befunden, nicht allein der Grafschaft Baden sammt den Fro»'» ^und der Städten Baden, Mellingen, Vrcmgartcn ic. sich zu bemächtigen, sondern auch desNhcinthalS zu versichern, dcrowcgcn dann die übrigen löblichen Städte und Orte der Eidgenossenschaft, als ^ ^Basel, Freibnrg, Solvthurn, Schaffhauscn, Appenzell, Stadt St. Gallcir und Biel auö wahrerdie Erhaltung gemein lieben Vaterlands und den von unfern Altvordcren thcucr erworbenen ^.„schaff
laßet worden, eine allgemeine Zusammenkunft aller löblichen drcizchcn und zugewandter Orte der Eidgem'I