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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
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1.

Warner Landesvertrag.

Baden. 1999, 19. 29. September, n. Muri. 1997, 1./11. December.

Landcsarchiv Glarus.

Zuwisscn sei hicmit, demnach in den Streitigkeiten, welche nun von etlichen Jahren daher bei ^Landleutcn in löblichem Ort Glarus zwischen beiden Religionen in vielen unterschiedlichen Sachen sich crldie von den löblichen Orten der Eidgenossenschaft in bester Wohlmcinnng erfolgten Erinnerungen, sich vo» »in dem Land gütlichen zu vereinbaren, ihren erwünschten Zwck nicht erreichen mögen, und dcsscntwclsi» ^frcundbcwcglichcS Vermahnen der in Anno scchszchnhundcrt zwei und achtzig auf der Jahrrcchnung Z»gcwcstcn Herren Ehrcngcsandtcn hochlvblichcr Eidgenossenschaft (vor welche dieses Geschäft bei unterjäM ^Zusammenkünften gebracht worden,) die beiden Religionen zu ermcltcm Glarus durch obcrkcitliche Ersuch^^ .dieselbe unter ihnen obschwebcndc Mißhcllungcn durch einen gütlichen Einschlag und freundliche Vcr»»in der Minne zu vergleichen, für Schicdshcrren erkieset und erbeten: ^

Nämlich die von der evangelischen Religion die hochgeachteten, wohlcdclgeborncn, gestrengen,fürsichtigcn und weisen Herren Herren Johann Kaspar Hirzcl^ Herrn zu Kcfikvn und Bürgermeister l»Stadt Zürich, und Herrn Abraham Tillicr, Seckclmcistcr und des Raths löblicher Stadt Bern; die vo»katholischen Religion die auch hochgeachteten, wohlcdclgeborncn, gestrengen, frommen, fürsichtigen und weise» -> ,Herren Hauptmann Joseph Amrhyn, Schultheiß und Pannerhcrrn löblicher Stadt Luccrn, Herrn Guardlb ^mann Antoni Schund, Landshauptmann und Landammann löblichen OrtS Uri, welche in demvcrwichcncn scchszchnhundcrt zwei und achtzigsten Jahrs sich zu den streitenden Parteien in das Land ^und zu Beruhigung deS Geschäfts viel gearbeitet haben. Weil aber auch diese sorgfältige Mühe ^chr»ausgefallen und daher auf jüngst vcrwichcner in Baden vcrpflogncr JahrrcchnungStagsazung dieseabermals vorgebracht und zu fcrncrm gütlichem Versuch für wohlcrmcldcte HH. Ehrcnschicdsmittcl vworden, mit und neben welchen auf eingelangtes freundliches Ersuchen von löblichem Ort Glarus si) ^Arbeit auch untcrwundcn und angenommen haben die hochgeachteten, wohlcdclgeborncn, gestrenge»,fürsichtigcn und weisen Herren, Herr Hauptmann Francisc Bctschart, Landammann und LandSfähndrich ^Orts Schwyz, und Herr Johann Jakob Burkhardt, Obcrstzunflmcistcr löblicher Stadt Basel. Weildcrmalö die beiderseits auf die Tafel gelegten freundlichen Vcrcinbarungömittcl nicht anschlagen wollen, » ^zu endlichem Austrag dieser nun mehr mit allgemeinem Vcrdrnß obschwcbcndcn Mißhcllungcneidgenössische Zusammenkunft naher Baden auf die nächst darauf erfolgte Zeit angesehen, damit »>»» ^mit mchrcrcm Gewalt versehen, aus alle crsinnlichen Mittel bedacht sein möchte, wie aller ungleicher ' ^Anlaß für das künftig zu fernerer Unrichtigkeit und Unruh in dem Land Glarus aus den Weghingegen zwischen beiderseits Rcligionsgenosscn eine wahre, sichere Verständlich und gutes ländliches