2224 Bcllcnz, Bollcnz und Rivicra. 1681. 1682.
und Medcglia. (S. unter Lauis Art. 226.) — -t. Da Uri und Nidwaldcn die dieses Jahr vorgcm"»"^Wahl dreier Geschworncr der Gemeinde Bcllcnz genehmigt haben, so wird nach dem angelegentlichen ^von Bellcnz Schwyz ersucht, sich diesfalls auch zu erklären. Absch. 15. <z.
KittS.
Art. 5. Die drei Vvgtcicn sollen mittelst Erhöhung der Laudcöstcucrn jährlich l66 bczichung^''5l1 Kronen für Anschaffung von Gewehren verwenden. (S. Absch. 2l. n.) — Gegenüber demdes Landvogts von Bellcnz, den Bischof von Como um Einvernahme eines Geistlichen zu bitten, wow»^Erfahrung gebracht werden könnte, wer dem Mörder des Johann Baptist Confalonicri durch GeldspendeFlucht verholst», werden wegen zu befürchtender abschlägiger Antwort Bedenken geäußert; doch wild ^überlassen zu thun, was es für angemessen erachte. UM. 4. — 7. Dem Landvogt wird aufgetragen,Anton Maria Cczio, der in spanischen Diensten eine Frcicompagnic angenommen, zu befehle», daß er d>^bei Strafe an Leib, Ehre, Habe und Gut rcsignirc und daß bei hoher Strafe und Ungnade keinunter ihm Dienst nehme. UM. v. — N. Verhandlung wegen des GesundhcitScommissärs zu ^(S. Absch. 24. o.) — i). Uri wird beauftragt, in gemeinem Namen dem Commissär Crivelli zuschreiben, er solle durch die Justiz zu Como zu erwirke» suchen, daß ein jüngst auf dem Berg Lombino gcw" ^den Händen der Justiz entrissener Übelthätcr wieder aufgegriffen und ihm der Proccß gemacht werde. Absch-ttt. Damit der bevorstehende Markt zu Bcllcnz nicht wieder, wie nun schon seit zwei Jahren, ruürr'ff' .und vernichtet werde, wird Uri beauftragt, die dortigen Commissärc anzuweisen, denselben nach alter ^auf Vartholomäustag zu publicircn. Nidwaldcn nimmt dieses nä relmtziulum. Absch. 29. o. —
Anlaß der Visitation des Erzbischofs von Mailand ist zwischen dem Visitator und den Abgeordneten ^ ^ein Projcct über Verwaltung des KirchcnvcrmögcnS und gerichtliche Verfolgung geistlicher Personen dntgeistlichen Richter aufgcsczt worden. Schwyz und Nidwaldcn finden, daß dieser ohne ihre Mitwirkung bcsp^Tractat wohl nur für Livinen gemeint sein könne, indem ihre Obrigkeiten bei den alten Bräuchen vcr ^wollen. Auf die Anfrage, ob dieser Tractat auch auf die Vogtcicn Bcllcnz, Bollcnz und Rivicrafinden sollte, erklären sich die Gesandten von Uri ohne Instruction und nehmen die Sache aä rsioi^ ^mit der Zusicherung, darüber bei nächster Gelegenheit eine Erklärung abzugeben. Absch. 35. n. — ^'ghe»,Anregung Uri's, wie die zu Bcllcnz wegen eines bekannten rcspectloscn Schreibens in große Kostenund dabei arme Unschuldige auch „cingcwöschct" worden seien, wird einhellig den Gesandten auf daöSindicat ausgetragen zu untersuchen, wie den Untcrthancn die väterliche Hand geboten werden kön»c, ^die Obrigkeiten nach der Gesandten Zurükkunft im Falle seien, darüber zu disponircn. UM. I>. ^
Paß zu Bellen; gegen Lauis wird auf vierzehn Tage vor und nach dem Markte lcztcrn Ortes g(S. Absch. 39. n.) — 14. Auf den Bericht, daß die barbarische That deren von Camignolo sielst"durch das Sindicat zu Lauis straflos erklärt und der dritte Thcil Kosten den regierenden Orte»worden sei, wird dieser Gegenstand den Obrigkeiten hintcrbracht, vorzüglich zu dein Zweke, damitvogt Christen, welcher den Befehl der Obrigkeiten gewissenhaft vollzogen und die Jurisdiction »ach ^ ^
gewahrt habe, die Kosten vergütet werden. UM li. — 15. Über die Zurükwcisung der Kauflcutc auS ^
in Pollanza und dahcrigc Repressalien s. Absch. 4V. n. — 11». Die Landvögtc erhalten die Weisung, ^gegen das Mailändischc durchpassircn zu lassen. (S. Absch. 42.) — >7. Landvogt Johann MelchiorLandshauptmann Johann Baptist Heina (von Bollcnz) übergeben ein unter ihnen waltendes MißvcrjtändNÜ ^ ^Ehrengcsandtcn zu einem Compromißspruch. Daraufhin wird die Angelegenheit gütlich beigelegt. ^ '>