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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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2221
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Murtcn, 1711, 2221

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Westm zur Prüfung zu untcrl'rritcn. Ibid. g. 752. Die Confcrcnz beantragt die Abschaffung desPomps und der übermäsiigeu Kosten der Stadt und Landschaft bei dem Ausritt cincS jeweiligen neuen^^hcißc,, hat die Stadt daö lcztc Mal nicht weniger als Idtll) Kronen verausgabt, Ibid. r.Mit Befriedigung wird der Eifer dcö Schultheißen zur Abstellung vieler Mißbrauche in der Stadt-^ "^Mig wahrgenommen, lind. 8. 75^. Es ist auf eine beförderliche AuSmarchung deö Diki- und^^^^Mtcnö Bedacht zu nehmen. Ibid. nu. 755. Das Verbot der sauern Osscrttraubcn im ganzenI>^ nürd ernstlich erneuert und der Schultheiß mit den nöthigen Vollzichungöbcfehlcn versehen.

^ xx.Die neuen Statuten der Schüzcn zu Lugnorrc werden ratificirt. Ibid. eeo. 757. Ein) mehrerer Privaten von Lugnorrc betreffend Fristung ihrer Güter wird zur Entsprechung an den Schultheiß^ 751!« Dem Samuel Galliet von Moticr-en-Vully wird bei sciucm Wohnhaus ein

von etwa fünfzehn Schuh Breite gegen einen unablöslichc» Bodcnzinö von einem Schillingdagegen keine rechtlichen Einsprachen erfolgen. Ibid. xxx. 7511. Die Obcrcommissärc«tili vollständige Marchbeschreibung über den Galmwald ein, die dem Plane beigefügt wird. Ibid. //./.' Ein Thcil des vom verstorbenen Schultheiß Lcnzburgcr dem Ammann Heer von Lurtigcn unbcfugtcr-Ibi/' ^^^^igtcn Einschlages tvird aberkennt und die für den übrigen Thcil bewilligte Zchntfrcihcit aufgehoben.'Ad ^ Wmifactor NiklauS Gerhard Mottet werden vier Klafter Buchenholz im Galm-

Ibill ebenso erhalten die fünf Bannwartc dieses Wäldes für dieses Jahr je drei Fuder Holz.

»i,d bishiu mit dem Zolllchcn zu Murtcn verbundene Zehnten wird davon abgetrennt

^»si/^ uächsttn Martini verliehen werden. Ibid. dddd. 7<»5. Die Gesandten von Bern sind derlybsch'.d^ dem Statthalter Dub der Zehnten zu Lugnorrc, welchen er für seine Amtsvcrrichtungcn alö thcil-belassen werden soll, ibid. eeeg. 7E-1. Eine langjährige Streitsache der Gemeinden, / ""d Gurzclrn mit der Stadt Mutten betreffend Unterhaltung der Landstraße von der Bibernbrükc^ durch die Dazwischcnkunft der Gesandten gütlich abgethan. Ibid. ltteittc.