Murtcn. 1684. 2209
^^^dicscn. 1bi4. w. — 592» Dem Schultheißen von Murtcn wird befohlen, die Malier hinterlassk bis iir die Höhe des GartcnS der Frau von LicbiSdorf auf Kosten beider Stände machen zu
ba lcztcrc noch weitere Anschüttungen machen will, wird ihr solches in ihren Kosten vorzunehmen
^ 'gl- 1l,i4. xx. — .59.'!. Über den Zinstausch zu Luguorrc zwischen den Ämtern Murtcn und WifliSburg,Idi/'^ Dubais bereits skizzirt worden, werden die Gesandten von Frciburg ihren Obern berichten.
^ 594. Die zwei Juchartcn Reben dcS Venncr Wurstcmbcrgcr zu Mur, die an die Pfründe zuchicl ^^Upflichtig sind, werden des Zehntens entlastet; dafür hat derselbe aber zwei andere zchntpflichtigeNebe» anzuweisen. Hicvou ist im Pfruudurbar voir MotierS Vormerkung zu nehmen, lind. bbb. —Pfrs' beiden Obcrcvmmissärc erhalten den Auftrag, genaue Erhebungen zu machen, wer neben der^liscl ^ Wistcnlach in den ziemlich unter einander geworfenen Parccllcn Zehnten bcsizc, damit ein Aus-^ ^ dorgcnominen wcrdeil kann. I>ü4. oee. — 59k!» Frciburg regt an, ob nicht der Wcinzoll in Murtcn,
Kreuzer beträgt, gesteigert werden konnte. Die Gesandten von Bern gebeni» Hoffnung und nehmen den Antrag in den Abschied. Ibid. 444. — 597. Scrvot, Prädicant
spccifieirtc Rechnring über die veranschlagten Kosten der Reparatur des dortigen Pfar»^r»)' ^ bctragcil 800 Gulden; Bern erklärt sich bereit die eine Hälfte zu tragen, allein Frciburg>gert jchx Mitwirkung. Ibid. ose.
t<;»4.
Rechnung von Johanni 1681 bis 1682 bleiben die Orte den Erben dcö vcr-j» Schultheißen von Murtcn, Emmanuel Groß, 592 Pfund an Geld schuldig; dagegen kommt ihnenAbich ^ ^ggcn 4 Aiütt 9 Kopf, an Dinkel 3 Mütt 8 Köpf 1 Mäß, an Haber 24 Mütt 4 Köpf,l H — 5i>9. Schultheiß Rudolph Jcuucr gebühren für daS Jahr 1682 241 Pfund 15 Schilling
^ ^ ^ Dinkel und 1 Mütt 10 Köpf Roggen. Dagegen rcstirt er beiden^ch»ltl" ^ ^ ^ Haber. Die Rechnung bis Johanni 1683 ergibt zu Gunsten des
tt hs. ! Guthaben von 168 Pfund 3 Schilling 1 Denier und an Dinkel 1 Mütt 3 Köpf 1 Mäß;
listet ^ Orten schuldig an Roggen 4 Mütt 2 Köpf und an Haber 29 Mütt 3 Köpf. 1144. o. —
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^fcrn ^ streitigen Einschlags und Weges zur Burg, genannt Dcrnicr-lcs-Hottoz, zwischen den
^^^llla, Lurtigcn und Chatel und dem Bcsizcr des Gutes Burg, Hauptmann Mandrot, tvirdlcztcrer 50 Kronen an sämmtlichc drei Dörfer und 10 Kronen an Chatel bezahle, wogegen erPraz „nd WcgcS befreit ist. 1614. 6b. — 991. In dem Jnjuricnstrcit des Peter Riscaux von
^>'e ^ ^dam Pcntillon betreffend Zehnten zu Praz nürd lcztcrcr zur Bezahlung von 48 Kronen andas — 092. Dem Peter Riscaux von Praz wird erlaubt, ei» Stüklcin Land,
^Pins Eigcnthum eingeschlossen ist, zchntcnfrci einzuschlagen. Auf dem Ganzen ruht nun ein
d>c Zwanzig Schilling. Nachdem Pcntillon dem genannten Peter Riscaux an Zahlungsstatt für
Strafe von 48 Kronen eine an obiges Grundstük angrenzende Parcellc abgetreten hat, nürdd»i> fg.^"ch diese zchntcnfrci einzuschlagen. Auf alle drei Stüklcin Land wird nun ein BodcnzinS^iff ^ ^Bcn gelegt und Riscaux verpflichtet, außerhalb dcS Grundstükö eine Gaßc offen zu halten.
Denen von Praz, Sugicz und Chaumont wird, wie biSanhin, der Ausschank von sclbst-"Ur gestattet; der Wirth Roulicz in Sugicz verbleibt bei der erhaltenen Conccssion, doch darf er
^'ein arlstvirthcn. Ibi4. vo. — 094. Frciburg beantragt abermals, den Wcinzoll zu Murtcn von
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