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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
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2168
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2168 Schwarzcnburg. 1689. 1693.

5.?. Landvogt Eggcr schuldet nach Abzug aller Gebühren von der ersten AmtSrcchnung von 1685 auf 1^155 Pfund 15 Schilling 9 Denier an Geld, 1 Mütt 2 Jmmi an Dinkel und 76 Mütt 4 Maß anUiicl. 6. 54. Das nicht unbillig erscheinende Gesuch des Landvogts, von Verrichtungen, wie ArmVerbote, Vorladungen und amtliche Bewilligungen, von den Gcsuchstcllern eine gewisse Gebühr zu bczüh^wird in den Abschied genommen. UM. 6. 55». Der Landvogt wünscht eine gleichförmige Veranlagder Ehrschäzc auf alle Liegenschaften der Landvogtei, da in einem Theilc nur von der Handändcrung "hgemein, an andern Orten aber von jedem Stük Vieh die Abgabe bezogen werde. Er schlägt durchs''den Bezug einer Krone vor. Die Gesandten lehnen cS ab, da die Landschaft fortwährend daraus KdUschöpfen würde. UM. e. 5E. Der Landvogt beansprucht die Ehrschäzc vom Schiedwald für sich- ^ ^abgewiesen. UM. le. .'»7. Der Landvogt soll mit dem Nidcggcr ernstlich reden und versuchen, denentweder rückgängig zu machen, oder die auf den eingetauschten Grundstükcn ruhenden Lasten dem Nidcgg^ ^übcrbindcn. Wenn dies nicht erreichbar ist, hat der Landvogt die Sache an das Gericht zu bringen. I6iä. 1^5Zi. In dem Streite betreffend Schwarzcnburg stößt sich Frciburg vornehmlich an den vorgenommenen ^fiöeationcn und verlangt diese Angelegenheit in Freundlichkeit abzuthun. Wird zu fernerer ErwägungAbschied genommen. UM. x/ü. Hl). Frciburg beantragt, den Bruggsommcr zu Schwarzcnburg und 6NGbcrg, wie den Zoll zu Mutten, zu beziehen. Wird in de» Abschied genommen. Und. nuan.

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Art. <><1. Vom Jahr 1686 auf 1687 verbleibt der Landvogt schuldig 475 Pfund 4Denier an Geld, 1 Mütt 2 Jmmi an Dinkel und 182 Mütt 4 Mäß an Haber. Die AmtSrcch»u»g ^16871688 ergibt zu Gunsten der zwei Stände ein Guthaben von 461 Pfund 4 Schilling 7Geld, 1 Mütt 2 Mäß an Dinkel und 215 Mütt 1l Mäß an Haber. Absch. 171. a. El» ^l>Amtörcchnulig ergibt sich, daß von den in Frciburg gekauften Nägeln für die Schloßscheucr zehngefordert worden war. Die Gesandten von Frciburg versprechen dafür zu sorge», daß so etwas ^vorkomme. Ibid. a. EL. Der Landvogt erhält den Auftrag, eine Vorlage über die Art und Wclß ^daS obrigkeitliche Urbar der Gefälle und Zinse umgearbeitet werden soll, nebst einer Kostcnbcrcchu">"1 ^machen. UM. in. Et. Der lczte Beschluß betreffend ein gleichförmiges Verfahren in Dozichudö^Ehrschäzc wird bestätigt. UM. n. E4. In das frühere Begehren des LandvogtS, von AmtShandü" ^wie Beschlagnahmen, Vorladungen eine gewisse Gebühr zu beziehen, wird nicht eingetreten. Ibiü-E5. Den Bruggsommcr zu Schwarzcnburg betreffend, läßt man cS bei dem Alten verbleiben, so ^denselben in Schwarzcnburg und Frciburg in GuggiSbcrg fortbczichcn. UM. 000.

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Art. EE. Freiburg verlangt von den katholischen Orten wegen Verhinderung in derFrankreich in der Herrschaft Schwarzcnburg und wegen Verweigerung der Stellung der betreffenden ^Satisfaction. (S. Absch. 259. ggg.) E7. Alt-Landvogt Johannes Eggcr schuldet von der Amtsrcchuu>'1^.1688 auf 1689 494 Pfund 15 Schilling 5 Denier, 1 Mütt 2 Mäß Dinkel und 244 Mütt 2 Masvon der folgenden Jahrrcchnung 517 Pfund 18 Schilling 7 Denier »nd 268 Mütt 5 Mäß Habtt- . ^267. n. Eli. Die Jahrrcchnung von 169N1691 ergibt für die Orte ein Guthaben von9 Schilling 3 Denier, 1 Mütt 2 Mäß Dinkel und 253 Mütt 5 Mäß Haber; diejenige von 169