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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Schwarzenburg. 1684. 1685. 1687. 2167

Schwierigkeiten, sich in dem Dorfwald zu Schwarzenburg für seinen Bedarf zu beholzen. Er' den Austrag, die dahcrigcn Ncchtsanicn aus deu Urbarien zu erheben und den Bauern ihre Rechtedem Erkenntlich von 1652 abzufordern und Bericht zu erstatten. Idiä. i. 41» Der Landvogtwie cr sich gegen saumselige Schuldner von Bodcnzinscn zu verhalten habe. Er wird auf denVv,/ ^ schwarzcnblirgischcn Urbarö verwiesen. Idiä. 1e. -12. Da HanS Nidcggcr in seinem Tauschhttci beiden Stände bedeutend übrrvorthcilt hat, indem sich mehrere seiner Angaben als unwahr

^ Sachverhalt genau erforscht und nachher mit Nidegger geredet werden, damit seinZehnten beschwert werden könne. Idiä. 1. 4.'!. Der Abzug ist auf einmal zu bezahle»,z "uch ^ Vermögen in unterschiedlichen Malen hinwcggczogcn wird, ausgenommen jedoch, wo die^>»gen unzinsbar wären. Idiä. in.

14i»4.

o» Jahrrechnung von 1682 bleibt Landvogt Boßhardt schuldig 352 Pfd. 3 Sch.

^ ^ Riütt 10 Maß und 2 Jmmi an Dinkel und 91 Mütt an Haber; vom Jahr 1683 dagegen^ Iffund 8 Schilling und 1 Denier, 1 Mütt 2 Jmmi Dinkel und 155 Mütt -1 Bläß Haber. Absch.ch> Landvogt erhält Befehl, gemäß Receß von 1667 und Weisung vom 5. Juni 1680 daö

'Nc/ Erbcil gehörige Grundstük zu Aibligcn vom BodcnzinS zrl entlasten und denselben auf ein

h>ird Übcrstorf zu legen. Idiä. f. -11». Betreffend deir Zehnten voil den Landhäusern

^ ^lchlosft», dcr jeweilige Landvogt möge denselben fürdcrhin zu seinen Händen beziehen, ausgenommen6>n> ^ ^^ütt Haber, »velche er den Obrigkeiten zu verrechnen hat. Idiä. -17. Die 30 Kronen^»dvv H^wgc, die noch ausstehen, hat der Landvogt in Verbot zu legen, bis man den frühern^ iir dessen Rechnung sie nicht verrechnet wurden, darüber zu Redegestoßen" haben wird,

geh. ' ^ Für das dem Landvogt alsMaulgut" umgestandcne Füllen dürfen 8 Kronen in Rechnungwovon jedoch vier zu Lasten deS LandvogtS selbst. Idiä. i. -Ii). Betreffend BeHolzung deslsthr Dorfwald, weiche bestritten werden will, wird erkennt: Die Landvögtc sollen sich der

"us dem Harris-, Dorf- und Langenei- auch Schiedwald genannt bcholzcn. Idiä. le. l»1). InZih. Tauschhandels deS Nidegger, durch den beide Orte merklich übcrvortheilt worden sind, hat je einStädten an Ort und Stelle den Sachverhalt zu untersuchen und zu weiten» Ent-"dcrscitö einzubcrichten. Idiä. 1.

11i»7,.

Gesandten von Bern nehmen daS Gesuch von Frciburg um Anweisung deS nöthigen^ Reparatur einiger Gebäude an der Sense in dem Wald Harris in den Abschied, obwohl solche»ochff gestellt wurden und die zwei Orte diesen Wald biShin nicht angegriffen haben. Absch. 86. ä.

11ii!7.

^hard^' ^ vierten AnitSrechnung von 1683 auf 1684 verbleibt alt-Landvogt Hanö Rudolph

^ Ständen an Pfenningen 416 Pfund 3 Schilling 5 Denier, an Dinkel 1 Mütt

^»>t >, Haber 36 Mütt 3 Mäß schuldig. Von der fünften AmtSrcchnung von 1684 auf 1685

iZ? T)rtcn noch zu gut 434 Pfund 17 Schilling und 9 Denier, 1 Mütt 2 Jmmi an Dinkel und^ ^ Mäß an Haber. Einige ausstehende Bußen sind noch zu verrechnen. Absch. 114. u.