Bernisch-frcil'urgischc Vogteicn überhaupt, 1797. 1709. 1719, 1711, 2165
trichk,, haben; 2. daß dic Amtleute ohne Begrüßung der Altcrnativobrigkeit keine Bauten, die mehr alskosten, ausführen, ausgenommen die Erhaltung der Dachungen; 3. daß die Zchntenrödel innert
^ Tagen nach der Versteigerung dem regierenden Stand einzusenden sind; 4. daß diese Znsäzc nach erfolgter^chmjgnng iu sämmtlichc Schloßbüchcr eingetragen werden, Absch, 497, <z<z. — 2?!. Der Antrag vonSalzvcrkauf in sämmtlichcn gemeinen Vogtcien auf gleichem Fuße einzurichten, wird in dencher^ ^mmmn. Iliiel. eoe. — 24. Um dic ausstehenden Guthaben von den Landvögten vor 1799^ ^hältlich zu machen, tvird vorgeschlagen, daS Getreide mit Geld bezahlen zu lassen; daS Bcrncrmaß
wird zu 19 Bazcn, Mischclkoru und Roggen zu 6^», Gerste zu 5 und Haber zu 2^/s Bazcn^^tthet. UM. ^
17117.
^ ^lrt. 2°;. Das neue Reglement über dic Rechnungsführung ist den Amtleuten abschriftlich mitzuthcilen,bcsscr^"' dasselbe in dic Schloßbüchcr einzutragen, Absch, 641. mm. — 21». Um dic Amtsrechnungen
>ki»c Muße prüfen zu könne», hat jeder Landvogt sie vierzehn Tage vor der RcchnungSconfcrcnz
staue ^^"tivobrigkeit vorzulegen, Uml. nn. — 27. Die Ncchnnngöconfcrenz soll künftig alle zwei Jahreund jcwcilcn auf den 8. September zusammentrete», Uml. oo. — 21t. Unter Vorbehalt obrig-'Hrcr^ ^ ^"^huugung wird beschlossen, daß zur Vermeidung der unnöthigcn Kosten dic Amtleute künftig bei"chn, nur je einen GclcitSherrn und nicht mehr als zwei Verwandte oder gute Freunde mit sich
^ lallen. U>i<1. pp. — Zil. Dic Gesandten von Frciburg rcclamiren dic Bezahlung dcS RükstandeS^^^^'^ucn LandvogtS Wolfgang Bikart zu Tschcrlih, Die Gesandten von Bern stellen die mitlcidcnS-»»d " ^^^ultnissc der Erben dieses Bikart vor und geben die Vertröstung, sie zur Zahlung aufzufordern"uchzufragcn, wer die AmtSbürgcn gewesen seien. Uml.
im
>» ^ ^ Amtleute dürfen für Beköstigung von Gefangenen nicht mehr als fünf Bazcn per Tag
der Bingen. Absch. 697.x. — Itl. Bern verlangt, daß Frciburg sich endlich über dic Ratification
Kech,
!7<>;>.
Nech/'
^uungSconferenz von 1797 ausspreche. Wird zugesagt, Iliiü. ü'.
17W.
Plaz ^ ^ TKrn besteht darauf, daß in der Wahl der Geistlichen beiderseits das nämliche VerfahrenTic Frciburg auch mehr als einen Namen für die Bcsczung der erledigten Pfründen vorschlage,
sandten von Frciburg widersprechen diesem Ansinnen. Absch. 713. le.
l7ll.
Wmn das an der Regierung stehende Ort auf eine vom Landvogt besiegelte Bittschrift Licbcö-'Ä^vikst,,, grmcinc Rechnung zu tragen. Absch. 732. l. — A4. Zur schneller»
kü»st^ ^ ^ schwebenden Geschäfte, welche nicht mit den Jahrrcchnungcn zusammenhangen, wird vereinbart,Ttadt ^ einander frühzeitig mitzutheilcn, damit darüber instruirt werden kann, llml. evvv. — !5. Dic
^ Pst bcjchwert sich über dic höchst unglükliche Verfügung dcö Standes Frciburg betreffend Annahmez^, Kreuzern bei einer Buße von 29 Kronen und verlangt, bei ihrer alten Freiheit von